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Einwendung Altenwerder West

Anfang Mai 2015 hatten wir über das VollhöfenerWeiden2HPA-Planungsverfahren “Altenwerder West” samt Beteiligungsverfahren berichtet: der Wald “Vollhöfner Weiden” soll von dem Status Hafenerweiterungsgebiet in das Hafennutzungsgebiet überführt und damit zu Gunsten von Logistikflächen abgeholzt werden.

Bei Harburg-Aktuell ist zu lesen, wie die HPA am 18.05.2015 im Stadtplanungsausschuss Harburg das Vorhaben samt Auswirkungen vorgestellt hat. Unvorstellbar, wie die HPA mit gewählten Volksvertretern umgegangen ist. Ein fulminanter Einstieg für das frisch gebackene Mitglied der HPA-Geschäftsleitung, Herrn Lutz M. Birke, zuständig für Marketing und Kommunikation. Besser hätte sich die Arroganz und Blindheit unserer Hafenbehörde nicht präsentieren können. Obwohl diese Behörde glaubt, mit ihrem Projekt “smartPort” im 21. Jahrhundert angekommen zu sein, scheint die HPA-Governance noch tief im 19. Jahrhundert zu verharren. Es schüttelt uns!

Wir von Hamburg-für-die-Elbe haben unsere AltenwerderWestEinwendungsvorlage formuliert und werden diese fristgerecht schriftlich

bis zum 27.05.2015 (Posteingang) bei der
HPA-Hamburg Port Authority,
Facheinheit Baugenehmigungen und Umwelt/Hafenplanung
Alter Wandrahm 4
20457 Hamburg

einreichen.

Sie können unsere Einwendung gerne als Muster verwenden. Fügen Sie Ihren eigenen Namen in das Worddokument ein, ergänzen Sie es gerne um Ihre persönlichen Erfahrungen oder Eindrücke und vergessen Sie nicht, Ihre Einwendung zu unterschreiben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über Ihre Einwendung per email an info(at)hamburg-fuer-die-elbe.de informieren.

Dieses Verfahren hatten wir Ihnen auch schon bei der Westerweiterung angeboten.

Grüne Hafenpolitik

VollhöfenerWeiden1Ein kleiner Artikel in der taz vom 30.04.2015 mit dem Titel “Ökos gegen Rot-Grün” gibt einen Einblick in die neue Hamburger Umweltpolitik des grünen Senators Herrn Jens Kerstan.
Es geht um die Waldfläche “Vollhöfner Weiden”, einem sich selbst überlassenen Wald, der das ehemalige Nordufer der alten Süderelbe bildet und südlich an die Logistikflächen an der gleichnamigen Straße anschließt.

Wir erinnern uns an den Januar 2015, als die Gespräche zwischen dem Senat und den Naturschutzverbänden in Sachen Zersiedelung des Biotopverbundes an dem Verlauf der Alten Süderelbe durch die geplante A26 Trasse abgebrochen wurden. Das, was als Biotopverbund bezeichnet wird, ist in der Hamburger Politik mit der Bezeichnung “Grüne Ringe” ein zentrales Fundament der Stadt- und Umweltplanung. Der Senat hatte Anfang 2015 ein zentrales Grundstück des Biotopverbundes über Verpachtung an einen Obstbauern dem Verbund entrissen und die Verbände vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Verbund liegt im südwestlichen Teil des zweiten grünen Ringes und ist hier bereits sehr schmal… GrünerRing-VollhöfenerWeiden

Der Wald an den Vollhöfner Weiden (roter Pfeil) schließt unmittelbar an das vom Senat verpachtete Grundstück an und ist ebenfalls Bestandteil des zweiten grünen Rings. Und nun folgt Teil zwei der Geschichte.

Sehr versteckt wurde vor wenigen Tagen auf den Internetseiten der HPA bekanntgegeben, dass ab dem 28.04.2015 eine öffentliche Auslegung für Planungen in Altenwerder-West zwecks Bürgerbeteiligung erfolgt ist. Unscheinbar  – was hat das mit dem Streit zwischen dem Senat und den Naturschutzverbänden zu tun?

Guckt man sich zunächst die HPA-Planungskarte an, stellt man fest, dass es ausschließlich um die Fläche des Waldes an den Vollhöfner Weiden geht. Einer weiteren Karte ist zu entnehmen, dass die Waldfläche, die bislang als Hafenerweiterungsgebiet ausgewiesen wurde, dem Hafennutzungsgebiet zuordnet werden soll. Das bedeutet, dass hier die Bauplanung nach dem Hafenentwicklungsgesetz angestoßen werden kann: sprich der Wald soll abgeholzt werden, damit neue Logistikflächen geschaffen werden können.

Die Regeln, nach denen die Überführung zum Hafennutzungsgebiet erfolgen sollen, sind in dem 21 Seiten umfassenden Verordnungsentwurf nachzulesen. Damit das auch umweltgerecht passieren kann, wird eine 87-seitige Strategische Umweltprüfung beigefügt. Übrigens: Gegen die Planungen für Altenwerder-West kann jede Bürgerin und jeder Bürger seine Einwendungen und Bedenken VollhöfenerWeiden2einreichen, schriftlich oder per Email an PlanungsrechtHafen@hpa.hamburg.de.

Was für eine Kriegserklärung des grünen Umweltsenators an die Umweltverbände und die grünen Mitglieder. In der Presseerklärung des BUND Hamburg ist von einem “Ersten Belastungstest für rot-grünen Koalitionsvertrag” zu lesen. Bereits vor einem Monat hatten die Grünen im Bezirk Harburg auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt.

Was stand da noch im anfänglich angeführten taz-Artikel? Der grüne Umweltsenator Herr Jens Kerstan befindet, Die Vollhöfner Weiden seien keineswegs Bestandteil des Hamburger Biotopverbundes“.

Recht so Herr Kerstan: das, was wir auf den Internetseiten der Stadt Hamburg lesen, das ist gar nicht so. Das ist alles ganz anders, nämlich so wie Sie das als GRÜNER Senator knapp 14 Tage nach ihrer Amtseinführung sehen. Sie scheinen bereits viel von Ihrem großen Herrn und Meister gelernt zu haben.Grillhähnchen

Böser NABU?

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Rosengarten: Infotafel Nummer zwei

Heute wurde öffentlich, dass es im Rahmen der Planungen zur A26 seit dem Frühjahr 2014 Gespräche zwischen der Wirtschaftsbehörde Hamburgs und den Naturschutzverbänden zum Interessenausgleich für die Natur gegeben hat. Forderung der Naturschutzverbände war, einen Biotopkorridor als Lebensraum und Lebensraumverbund zwischen den Naturschutzgebieten “Westerweiden”, “Finkenwerder Süderelbe” und “Moorgürtel” herzustellen, da in den vergangenen Jahren durch die Finkenwerder Umgehungsstraße, den Ausbau des intensiven Obstanbaus und zukünftig durch die A26 die vorhandenen Naturräume zergliedert und zerstört werden. Bei Einigung haben die Verbände angeboten, auf Klagen gegen verschiedene Planfeststellungsverfahren (A26, Ausweitung der Obstanbaugebiete) zu verzichten.

Wie der Nabu auf seiner Internetseite schreibt, standen die Gespräche von Beginn an unter keinem günstigen Stern. Eine zentrale Fläche für den Biotopverbund wurde bereits vor Beginn der Gütegespräche im April 2014 einem Obstbauern übergeben, der die bisherige Grünlandfläche umbrechen ließ, um sie für den Obstanbau vorzubereiten. Nur die Zusage der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass damit noch keine endgültige Entscheidung zur Umnutzung gefällt sei, bewegte die Verbände an den Verhandlungstisch. Ende Dezember erfuhren diese jedoch, dass die Fläche nun endgültig dem Landwirt für den intensiven Obstanbau übergeben werden soll. Am 01.02.2015 soll der Vertrag endgültig unterschrieben werden.

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Rosengarten: Infotafel Nummer acht

Erneut zeigt sich, dass die Stadt Hamburg mit ihren verantwortlich Regierenden Belange des Naturschutzes und damit dem Wohl der Menschen, die kalte Schulter zeigt. Ohne Rücksicht auf Verluste werden Maßnahmen für die Hafenindustrie und andere Gewerbe umgesetzt. Illegale Zuschüttungen von ökologisch wertvollen Gräben beispielsweise in den Obstbaugebieten in Francop werden nicht geahndet. Und jetzt werden also inmitten von Verhandlungsgesprächen Fakten geschaffen, die eine Umsetzung von erhaltenden Naturschutzmaßnahmen unmöglich machen.

Vor diesem Hintergrund kann man nur unterstützen, dass der Nabu und andere Verbände sich vorbehalten, doch den Klageweg zu beschreiten, der vielfach Nachteile für Hamburg bringen wird:

  • Die rechtskräftige Planfeststellung für die A26 wird sich deutlich verlängern.
  • Die Neuordnung der Wasserwirtschaft im Südelbe-Raum, die für die Ausweitung des Obstanbaus notwendig ist, wird sich verzögern.
  • Millionenschwere Zuschüsse aus der EU für diese Maßnahmen gehen verloren.

Abschließend fragen wir die Hamburger Umweltbehörde BSU, welchen Stellenwert die Behörde und das Hamburger Landschaftsprogramm überhaupt noch hat? Sind Landschafts-achsen wirklich nur “grünes Gedöns”, das man bei Bedarf über Bord werfen kann? Kennen die heutigen Stadtplaner überhaupt noch die “Alte-Süderelb-Achse” und die “Westliche-Elbtal-Achse”, die unsere Altvorderen mit großem Engagement gehegt haben? Ist es das erklärte BSU-Ziel, den sogenannten 2. Grünen Ring auch im Süden Hamburgs auf die Breite einer Briefmarke zu reduzieren, wie bereits im Norden bei der Querung der B431 in Flottbek, bei der Unterführung der A7 in Stellingen oder in Wandsbek bei der Eisenbahnpassage geschehen? Wohlgemerkt, es geht nicht um die Querungen, sondern um die Flächen, die vor und hinter der Querung liegen!

Weggucken hat offenbar nicht nur bei der BWVI Methode, auch bei der BSU, wie wir diese Woche ebenfalls erfahren konnten. Die Neubauten im Hamburger Stadtgebiet führen zunehmend zu Problemen (Vernässungen, Setzungen…) bei den Bestandsbauten, da sie Veränderungen beim Grundwasserspiegel und Grundwasserstrom verursachen.