Hapag-Lloyd ist bei der geplanten Fusion mit der chilenischen CSAV anscheinend kurz vor dem Ziel. Nachdem die mexikanische Wettbewerbsbehörde keine Einwände gehabt haben soll, sollen nur noch die Voten von zwei Wettbewerbsbehörden offen stehen: aus China und aus der Ukraine. Sollte deren Zustimmung erfolgen, wäre laut Senatsmitteilung von Ende April 2014 ein wesentlicher Teil des Fusionsvertrages der beiden Gesellschafterparteien, dem Business Combination Agreement (BCA) vom 16.04.2014 erfüllt, wobei die staatliche HGV und Kühne Maritime (KM) die Hamburger und die CSAV die chilenische Partei darstellen.
Der Abschluss der Fusion müsste dann laut Senatsmitteilung bis zum 31.03.2015 erfolgen,
- wenn die Überführung der wesentlichen Finanzierungsverträge und Kreditlinien von CSAV und Hapag-Lloyd mittel Überleitungs- und Änderungsvereinbarungen durch Zustimmung aller finanzierenden Institute abgeschlossen wurde, und
- sich bis zum 30.09.2014 keine wesentliche materielle Verschlechterung bei Hapag-Lloyd oder in der mittlerweile bei CSAV ausgegliederten Containersparte ergeben hat.
Gehen wir mal davon aus, das die beiden Bedingungen erfüllt sind. Zwischenzeitlich müssten dann auch die Quartalsabschlusse zum 30.09.2014 von Hapag-Lloyd und von CSAV im Hamburger Rathaus ausgewertet worden sein, um die Zusagen der beiden Parteien zu “Eigenkapital und Liquidität” bewertet zu haben. Laut obiger Senatsmitteilung wurde im BCA festgelegt, “dass zum Abrechnungsstichtag (voraussichtlich 30. September 2014) ein Mindesteigenkapital von HL von konsolidiert 3.715 Mio. US$ … vorhanden sein soll. Ob das jeweilige Mindestkapital vorliegt, wird durch Zwischenabschlüsse festgestellt.”
In dem öffentlichen Quartalsabschluss von Hapag-Lloyd finden wir auf Seite 22 folgenden Hinweis zum Eigenkapital: “Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital um 43,0 Mio. EUR auf 2.872,1 Mio. EUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf das negative Konzernergebnis in Höhe von 224,0 Mio. EUR …zurückzuführen.” Rechnen wir den im Bericht benannten Eigenkapitalbetrag von 2.872,1 Mio. Euro in US$ um, kommen wir bei dem aktuellen Dollarkurs von 1,24 auf den Gegenwert von 3.561,4 Mio. US$ und würden damit die vorgenannte Grenze von 3.715 Mio. US$ unterschreiten.
In diesem Fall gilt laut Senatsmitteilung folgende Vorgehensweise: “Ist das tatsächliche Eigenkapital von HL zum Abrechnungsstichtag geringer als das Mindesteigenkapital von konsolidiert 3.715 Mio. US$, sind HGV und KM verpflichtet, den Fehlbetrag auszugleichen, wobei HGV und KM den Ausgleich anteilig im Verhältnis ihrer heutigen Beteiligung durch Bareinlage in HL zu erbringen haben. Auch hier beträgt die maximale Höhe der Ausgleichsverpflichtung 78 Mio. US$. Die maximale Verpflichtung von HGV beträgt damit rund 44 Mio. US$ bzw. rund 33 Mio. Euro (bei einem Wechselkurs von 1,35 USD/EUR).”
Laut der Senatsmitteilung besteht also die Verpflichtung, 44 Mio. US$ für Eigenkapital nachzuschießen. Beim Kurs von 1,24 müssten also von der staatlichen HGV für 35,5 Mio. Euro neue Aktien erworben werden. Der Preis ist bereits im April 2014 mit 35,23 Euro festgelegt worden, ohne bekannt zu geben, welcher Anteil von diesem Aktienpreis auf das Eigenkapital angerechnet werden darf.
Hinsichtlich der Liquidität von Hapag-Lloyd gibt es eine gleichlautende Verpflichtung. Da auch die Liquidititätshürden gerissen wurden, besteht ebenfalls eine Nachschusspflicht. Allerdings gilt die Obergrenze von 78 Mio US$ für Eigenkapital und Liquidität zusammen. So können wir Hamburger davon ausgehen, dass wir nochmals mindestens 35 Mio. Euro in Hapag-Lloyd investieren müssen.
Zwei schriftliche kleine Anfragen in der Bürgerschaft versuchen nun genaueres vom Senat in Erfahrung zu bringen. Die erste kleine Anfrage fragt detailliert nach und bittet um die Höhe der Nachschusspflichten der Containersparte der CSAV, die ja auch schlechtes Zwischenergebnis abgeliefert hat. Die zweite kleine Anfrage fragt nach dem anzusetzenden Dollarkurs für die anstehenden Bewertungen.