Der Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH), hat am vergangenen Dienstag seine Jahresversammlung abgehalten. Unter Führung seines Präsidenten, Herrn Gunther Bonz, wurden die Forderungen der Hafenwirtschaft an die Hafenentwicklung öffentlich auf den Tisch gelegt.
Vorab lesen wir im Jahresbericht 2014 des UVHH auf Seite 5 die Verbandspositionzur Elbvertiefung nach: “Die Vorhabensträger des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg haben nach Auffassung der Hafenwirtschaft alles Erdenkliche – und dies in größter Gründlichkeit – getan, um alle rechtlichen Anforderungen so zu meistern, dass der Planfeststellungsbeschluss vom BVerwG im Ergebnis – gegebenenfalls mit Nachbesserungen – als rechtmäßig bestätigt wird. … Die Vielzahl der von den Vorhabensträgern festgesetzten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen haben im Ergebnis sogar zur Folge, dass es dem Fluss Elbe bei der Realisierung dieser Maßnahme insgesamt ökologisch besser gehen wird als vor ihrer Realisierung. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass im Rahmen der Beteiligung der Europäischen Kommission gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Erste Bürgermeister zusätzlich drei freiwillige Ausgleichsmaßnahmen angeboten hat. Die Hafenwirtschaft hofft, dass die klagenden Umweltverbände auch nach Abschluss des Verfahrens vor dem BVerwG doch noch ihre Hände reichen und im Sinne der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit ihren Frieden mit dem Gesamtkonzept machen.”
Nicht zuletzt in unserer gestrigen Europa-Nachlese zu Leipzig haben wir eine grundsätzlich andere Einschätzung vorfinden können… Das mit der WRRL scheint wohl doch nicht so einfach weg zu wischen zu sein. Unser Erster Bürgermeister und Gast auf der UVHH-Sitzung hat erläuternde Worte gefunden: “Gleichwohl könnte die Wasserrahmenrichtlinie der EU nicht nur den Hafen, sondern die ganze Industrie betreffen. Denn demnach müsste jeder kleine Marmeladenhersteller, der zur Kühlung seiner Motoren ein Wasserrohr zum Fluss legen wolle, bei der EU eine Ausnahmegenehmigung durchsetzen. Das erlaube die Wasserrahmenrichtlinie wohl nicht. “Das sehe ich mit Sorge, und deshalb müssen wir uns darum kümmern”, sagte Scholz abschließend.”
Ach ja, die vielen kleinen Marmeladenhersteller an der Elbe, die aufgrund der EU-WRRL immense Genehmigungsprobleme für die Kühlwasserrohre für ihre Motoren gehabt haben. Da hat der Herr Scholz wirklich recht – es gibt aufgrund der EU-WRRL keinen einzigen industriellen Marmeladenproduzenten mehr an der Elbe. Erinnern Sie noch die berühmte Schulauer Marmelade? Die Konfitürenfabrik zu Glückstadt oder die “Harburg Extra” und die weltbekannte Cuxhavener Marmeladenmanufaktur? Nein…? Wir auch nicht!
Aber wir erkennen an, dass das mit den Marmeladenherstellern ein Problem ist, das dringend gelöst werden sollte. Sehr gut, dass Herr Scholz sich darum kümmern will. Wir befürchten aber, dass Herr Jean-Claude Juncker nach der nächsten Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 einen neuen deutschen “EU-Kommissar für Brotaufstriche” ernennen muss…