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Im Westen Neues

Parkhafen12-TaifunEnde des letzten Jahres ist von den Vorhabensträgern der Westerweiterung, der HPA und der Fa. EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH, ein überarbeitetes Fachkonzept zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei der Planfeststellungsbehörde, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vorgelegt worden.

Die Vorhabensträger hatten ihre ursprünglichen, in 2009 vorgelegten Planungsunterlagen schon einmal überarbeitet und der BWVI Ende 2014 mit einem überarbeiteten WRRL-Fachkonzept vorgelegt. Parallel wurde die BWVI um eine vorsorgliche Entscheidung über das Vorliegen von Ausnahmegründen zum Verschlechterungsverbot der WRRL gebeten. Auf der Anhörung am 22.06.2015 wurde angesichts der für den  01.07.2015 erwarteteten Entscheidung des EuGH eine weitere etwaig notwendige Überarbeitung des WRRL-Fachkonzeptes angekündigt.

Ein knappes halbes Jahr haben die Vorhabensträger für die Anpassungen aufgrund des EuGH-Urteiles benötigt. Vergleicht man den Fachbeitrag von Ende 2014 mit dem neuen sind kaum Unterschiede zu erkennen. Wir gewinnen nach der ersten Sichtung dieser Unterlagen den selben Eindruck, wie bei den am 15.11.2015 vorgelegten Unterlagen zur Elbvertiefung: “Alles Pfusch!” Auch bei der Westerweiterung scheint man in Analogie zur Elbvertiefung die europäischen Regelungen zur WRRL einfach nicht ernst zu nehmen.

Das neue Fachkonzept wurde, wie die geänderten Unterlagen zur Elbvertiefung, nicht allen Einwendern, sondern ausschließlich den Umweltverbänden und den beteiligten Behörden, z.B. der Umweltbehörde, zur Beurteilung zur Verfügung gestellt. Das “vielbeweinte” deutsche Planungsrecht duldet es, dass in Umweltfragen die betroffenen Bürger unberücksichtigt bleiben.

Es bleibt aber nun spannend, wie die Umweltbehörde reagieren wird. Sie erinnern  noch, wie der grüne Umweltsenator in den Wochen seit Weihnachten für seine “Verzögerungspolitik” scharf angegangen wurde? Um Taschentücher für Herrn Kerstan bitten wir nun wirklich nicht – lesen Sie einfach nur in der Bild-Zeitung.  Für alle Freunde von Blockern im Browswer: Der spannende Artikel trägt die Überschrift “Rathaus intern – Eine Geschichte und das, was dahinter steckt

Kapazitätsausbau CTB

Hamburg soll in 2015 um die 9 Mio. TEU Container umschlagen, so sagt es Hamburg-Hafen-Marketing (letzter Absatz) voraus. Eurogate hat letztes Jahr am CTH knapp 2,3 Mio. TEU umgeschlagen und will diesen Umschlag auch in diesem Jahr erreichen. Für die HHLA verbleibt nach den verhaltenen Aussichten des Vorstandes ein Umschlag von 6,7 Mio. TEU.

HHLA-CTB2Am 01.10.2015 lesen wir im Hamburger Hafenblatt die Überschrift “100 Millionen für den Hamburger Hafen” zu den Ausbaumaßnahmen am HHLA-Terminal CTB am Burchardkai.

Schon wieder werden Millionen in die Hand genommen, um die Kapazitäten am CTB zu auszubauen. Die Bestellung neuer Containerbrücken für die Abfertigung der immer breiter werdenden Ultra-Large-Containerships (ULCS) von Anfang Juni 2015 und den Ausbau des Containerbahnhofs am Terminal (Stand September 2015) um weitere Gleise samt Straßenanbindungen sind bekannte Bauprojekte mit Millionenbeträgen. Vor diesem HIntergrund ergibt auch das Hafenbahnausbauprogramm der HPA im Rahmen des Gesamtprojekt Verkehrsanbindung Burchardkai (Stand September 2015) einen Sinn.

Und nun lesen wir vom Bau vier weiterer automatisierter Lagerblöcke. Diese weitere Maßnahme soll die Kapazitätsverdoppelung des Terminals im Vergleich zum Stand von 2007 nochmals voran treiben. Ziel ist es, das CTB auf eine Kapazität von 6 Millionen TEU pro Jahr auszubauen. Woher die Summe von 100 Millionen Euro kommt, können wir aus der Pressemitteilung der HHLA nicht ableiten. Die aufgelisteten drei Maßnahmen erscheinen uns deutlich teurer, zumal ja auch anscheinend die Anschaffung neuer automatisierter Transportfahrzeuge als Ersatz für die Van-Carrier hinzu kommen.

Angesichts des Planfeststellungsverfahrens zur CTH-Westerweiterung ist das Vorgehen der HHLA am CTB begrüßenswert. Statt immer mehr Fläche zu fressen – wie bei der geplanten Westerweiterung von Eurogate – werden die vorhandenen Flächen effizienter durch den Einsatz von automatisierten Laberblöcke genutzt: Bisher sollen auf den Flächen 4.000 TEU gelagert werden können, nach dem Umbau sollen es 8.200 TEU sein.

Acht dieser automatisierten Lagerblöcke soll es bereits geben – jetzt kommen noch einmal vier dazu. Auf gleicher Fläche würde das zu einer Kapazitätssteigerung von mehr als 100% führen. Respekt, das ist eine beeindruckende Steigerung der Flächeneffizienz. Völlig anders, als beim Nachbarn und Konkurrenten Eurogate, der seine Terminalkapazität nur ineffektiv über eine massive Flächenausweitung steigern kann.

HHLA-CTB4Es gibt aber auch einen großen Haken an der Maßnahme der HHLA. Bisher werden die Container zwischen Schiff und Lagerplatz mit einem Van-Carrier (Bild) befördert. Diese “Ungetüme” werden aus einer Fahrerkanzel in über 10 m Höhe von Menschen gefahren. Jeder im Einsatz befindliche Van-Carrier bedeutet also Arbeitsplätze: Wir rechnen, dass für einen 24-Stunden-Betrieb mit drei Schichten drei Fahrer pro Van-Carrier beschäftigt sind. Urlaub, Krankheit etc. nicht einberechnet.

In der Pressemitteilung der HHLA ist zu lesen, dass die Van-Carrier von automatisierten führerlosen Fahrzeugen abgelöst werden, wie es diese schon jetzt am Containerterminal Altenwerder mit der Bezeichnung AGV HHLA-CTB3gibt. Wenn z. Zt. also noch 134 Van-Carrier in Betrieb sind, bedeutet das, dass für mindestens 402 Menschen der bisherige Arbeitsplatz am CTB wegrationalisiert wird. Die Fahrerkanzeln bleiben leer! Stillschweigen in Hamburg bei der Gewerkschaft aber auch der HHLA über diese Rationalisierungsinvestition am CTB.

Wer kann in dieser Stadt überhaupt noch denken und rechnen?
Die HHLA schlägt dieses Jahr in Hamburg rund 6,7 Mio. TEU um. Warum muss dann überhaupt das CTB auf eine Kapazität von 6 Mio. TEU ausgebaut werden, wenn es dann zugleich noch zwei weitere HHLA-Terminals, CTA und CTT, mit jeweils 4 Mio. TEU Kapazität gibt? Warum müssen wir rund 500 Mio. Euro für die Westerweiterung des CTH ausgeben, wenn Eurogate die bestehenden Kapazitäten von 4 Mio. TEU bei ineffizientester Terminalorganisation gerade zur Hälfte nutzt?

Hamburg und der Bund wollen Milliarden dafür ausgeben, dass die Elbe vertieft und die Hinterlandkapazität ausgebaut wird. Die HHLA nimmt hundert Millionen für die arbeitsplatzsparende Optimierung der Terminalkapazität aus. Das alles nur für ULCS, die niemals im Leben Hamburg voll beladen anlaufen werden und es mit der anstehenden Elbvertiefung auch nie können werden? Das alles für den vermeintlichen Job-Motor Hafen, mit dem alle Vorhaben begründet werden?

In Berlin in Sachen BER scheint langsam das Denken einzusetzen. Erste Gedanken zu einer Neukonzeption des unglaublichen Flughafenprojektes werden sogar von staatstragenden Politikern geäußert. Hoffentlich wird dieses “Nachdenken” zu dem unglaublichen Projekt Elbvertiefung endlich auch in Norddeutschland einsetzen.

Bananenhafen?!

Die Pappelreihe am Bubendey-Ufer gegenüber vom “Alten Schweden” ist Ihnen sicherlich Bubendeywegvon Spaziergängen an der Elbe bekannt. Diese am Bubendeyweg liegende Pappelreihe soll für die Westerweiterung gefällt werden. Zudem soll der Bubendeyweg, der als Fusswegallee vom Anleger Bubendey-Ufer bis hin zum Parkhöft durch die Pappelreihe verläuft, für den öffentlichen Verkehr entwidmet werden. In den Planungsunterlagen, hier im Erläuterungsbericht der Vorhabensbeschreibung, Teil A.3, auf Seite 26 wird dementsprechend beantragt: “Der Weg am Bubendey-Ufer bis hin zum Parkhöft wird ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme entwidmet und rückgebaut.”

Das Planfeststellungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. So wurden die letzten Planergänzungen des seit 2009 laufenden Verfahrens erst im Januar 2015 von den Antragstellern HPA und Eurogate vorgelegt. Am 22. Juni 2015 fand die erste Erörterung der ergänzten Unterlagen statt. Der Planfeststellungsbeschluss soll frühesten Ende des Jahres erfolgen! Und was da denn drin steht, kann ja noch keiner wissen, oder?

Doch, einer der Antragsteller für die Westerweiterung, namentlich die HPA scheint schon seit Monaten weitere Kenntnisse über den Fortgang des Verfahrens zu haben. Bereits am 27. Oktober 2014 wurde von der HPA die Entwidmung vom öffentlichen Verkehr des Bubendeyweges beantragt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Planergänzungen noch nicht einmal veröffentlicht. Am 11. Februar 2015 wurde dann die Entwidmung vorgenommen – eine Woche vor Ablauf der Einwendungsfrist am 19.02.2015. Die Ausschnitte aus dem “Amtlichen Anzeiger” finden Sie hier. Warum musste die Entwidmung für diesen “vielbefahrenen Weg” vorzeitig vorgenommen werden? Hängen da etwa schon die Planungen für die Fällung der Pappeln dran?

...an einem Laternenpfahl im Hafen...
…an einem Laternenpfahl im Hafen…

Wir erinnern uns an die unbewiesenen Behauptungen der Antragsteller zu den angeblichen Verzögerungen bei den Lärmgutachten. Diese tauchten unmittelbar nach dem ersten Erörterungstermin zu den o.a. ergänzten Unterlagen, namentlich dem Lärmgutachten, aus dem Nichts auf. Aufklärung wurde seitens der Planfeststellungsbehörde, des Senates aber auch vom Antragsteller Eurogate nicht betrieben.

Zusammen mit der vorzeitigen Entwidmung des Bubendeywegs scheinen Zweifel an der grundsätzlichen Fairness, aber auch mittlerweile der Rechtsstaatlichkeit von Hamburger Hafenplanungen wieder neue Nahrung zu bekommen.

Immer absurder – Westerweiterung

Nachdem eine erste schriftliche kleine Anfrage an den Senat bereits viele Fragen zum Verfahren der Westerweiterung bezüglich der Eurogate1Glaubwürdigkeit der Antragsteller aufgeworfen hat, sind wir nun überwältigt von einem unbegreiflichen Enthusiasmus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), deren oberster Kopf Herr Frank Horch ist.

Zunächst sind wir über einen erstaunlicherweise fehlerfreien Kommentar im Hamburger Abendblatt von Herrn Martin Kopp gestolpert. Darin äußert er sich zu dem derzeitigen Planverfahren zur Westerweiterung und bezieht sich auf einige, auch aus seiner Sicht zutreffende, Einwände der Gegnerinnen und Gegner der Westerweiterungsmaßnahme. Leider klappt mal wieder die Schlussfolgerung des Herrn Kopp nicht: Die Westerweiterung muss kommen, damit die im selben Verfahren beantragte Vergrößerung des Drehkreises realsiert werden kann.

Also, seit Beginn des Planverfahrens ist klar, dass das Anliegen der Terminalerweiterungsflächen nicht eindeutig begründbar ist. Es gab sehr viele Hinweise, dass es besser wäre, die Planverfahren “Westerweiterung” und “Drehkreis” zu trennen. Vor dem Hintergrund Sicherheit, hätten wir diese Trennung für sinnvoll erachtet. Der Hamburger Senat war jedoch starrsinnig.

Und nun sollen wir “Alle” die überflüssige Maßnahme (“Kröte”) Westerweiterung schlucken, damit wir mehr Sicherheit im Hafen haben? Ohne uns, meine Herren Entscheider und Meinungsbildner! Trennen Sie die Verfahren und die Widerstände für den Drehkreis sind weg. Wohlgemerkt Drehkreis – nicht Westerweiterung.

Doch nun zum Enthusiasmus von Herrn Kopp: Nach kurzer Recherche zum Hintergrund des Kommentars finden wir zunächst auf der Seite des Hamburg Hafen Marketing und von dort, durch den Verweis auf den Urheber, eine Pressemitteilung des BWVI: “Realisierung auf gutem Weg – Westerweiterung macht den Hafen fit für die Zukunft” lautet der Titel.

Dort schwelgt man in den nicht belegbaren Zahlen zur Entwicklung des hieisigen Containerumschlags und dem “tollen” Anteil Eurogates an dem Erfolg des Hamburger Hafens. Dann geht es ums Planverfahren und die Vorgehensweise der Beteiligten: “Das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung läuft aktuell. Es war ein wichtiges Anliegen, den Ausbau so zu planen und zuzulassen, dass er einer zu erwartenden anschließenden gerichtlichen Überprüfung standhält und nicht wegen Mängeln in der Lärmbeurteilung vom Gericht wieder aufgehoben wird. Dieses Interesse wurde auch vom Unternehmen Eurogate geteilt. Anfängliche Zweifel an  Teilen des Lärmgutachtens konnten in einem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten ausgeräumt werden.

Ähm, sprechen wir vom selben Verfahren? Wir waren bei der Erörterung am 22. Juni dabei. Und in Bezug auf die Lärmbeurteilung gab es grobe Mängel, die das Vorhaben als “nicht genehmigungsfähig” klassifizieren. Noch gar nicht berücksichtigt ist die aktuelle EU-Rechtsprechung zur Wasserrahmenrichtlinie!
Und: wenn wir nicht an Alzheimer leiden, sind gerade Zweifel an dem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten zum Lärmgutachten von Eurogate mit Hilfe des Hamburger Abendblatt, Herrn Martin Kopp, gesät worden.

Wie kommt die BWVI in dieser Situation dazu, eine Pressemitteilung heraus zu geben, nach der dem Antrag zur Westerweiterung nur noch die Planfeststellung folgen kann? Sollen die Ergebnisse der Erörterung nicht mehr mit den Bürgern diskutiert werden? Soll es schon wieder eine Entscheidung hinter verschlossenen Türen geben? Ist das die neue Vorstellung von Bürgerbeteiligung zu Planfeststellungen in Hamburg: Wir hören? – Ach nein, lieber nicht, basta!
Die Erwähnung in der Pressemitteilung: “Dieser kann gerichtlich überprüft werden” erscheint uns als die neue grüne Hamburger Maxime der Bürgerbeteiligung.
Toll, dass ist ja wie gehabt!

Wir bleiben an dem Thema dran: für Sie, für uns, für alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger, die sich fragen, wie eigentlich in Hamburg Entscheidungen zum Themenbereich “Hafen” getroffen werden.

Wer kontrolliert…

…den Kontrolleur? lautet der Titel einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft. Der Untertitel der Anfrage “Skandal bei der Hamburger Westerweiterung darf sich nicht wiederholen” setzt da an, wo die BWVI-Behördebefremdliche Berichterstattung im Hamburger Abendblatt aufgehört hatte. Ist das ganze Getöse um das Lärmgutachten zur Westerweitertung nun ein Skandal oder entwickelt es sich zu einer leisen Luftnummer? Handelt es sich etwa um Vetternwirtschaft zwischen der Planfeststellungsbehörde BWVI, HPA und Eurogate?

Die Senatsantworten auf die kleine Anfrage lassen uns erstmal die Stirn kräuseln. Bis zur Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 bestand die Behördenleitung der Umweltbehörde BSU aus der Senatorin Frau Jutta Blankau, den Herren Staatsräten Michael Sachs und Holger Lange und Herrn Oberbaudirektor Jörn Walter. Diese Behördenleitung, die Dienstherrin des betroffenen Mitarbeiters gewesen sein soll, soll Anfang Februar 2015 von den “Vorhaltungen” Kenntnis erhalten haben. Wenige Zeilen weiter lesen wir, dass der Staatsrat der BWVI-BehördenleitungWirtschaftsbehörde BWVI am 03.09.2014 und am 27.10.2014 per Email von EUROGATE über “angeblich zögerliches Verhalten bei der Beurteilung der projektbedingten Lärmauswirkungen” unterrichtet worden sei. Daraufhin sein Anfang November 2014 ein Gespräch zwischen EUROGATE und der BSU, der BWVI sowie der Hamburg Port Authority
(HPA) geführt worden. Ergebnis: die beteiligten Behörden verständigten sich mit EUROGATE einvernehmlich darauf, dass und inwiefern die bisherige gutachterliche Beurteilung der Lärmauswirkungen zu ergänzen sei.

Nach was klingt das in Ihren Ohren?

Der NDR berichtete gestern abend mit dem Titel “Hafenerweiterung: Pläne bis Jahresende fertig” über die Westerweiterung und den Auftritt von Herrn Staatsrat Rolf Bösinger im  Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft am 07.07.2015. Wir lesen, dass die überarbeiteten Pläne zur Westerweiterung bis Ende des Jahres fertig sein sollen. Och, denkt man sich… woher weiß der gute Mann das denn jetzt schon?! Es kommt aber noch besser:

Doppelrolle des Behördenmitarbeiters schon länger bekannt – “Bösinger erklärte außerdem überraschend, die Doppelrolle des Mitarbeiters sei in der Wirtschaftsbehörde, bei der Hafenverwaltung HPA und beim Terminalbetreiber Eurogate schon viel früher aufgefallen als bislang bekannt. Bereits 2009 sollen die Verantwortlichen davon erfahren haben, wie NDR 90,3 berichtete.” und “Mehrere Jahre arbeitete der Mann mit der Doppelrolle danach in der Umweltbehörde weiter an der Westerweiterung, bevor er vor wenigen Monaten davon abgezogen wurde. Warum erst so spät Konsequenzen gezogen wurden, ist noch unklar.

Wie das jetzt klingt, wagen wir Sie nicht mehr zu fragen.

Die Eingangsfrage ist damit auch eindeutig beantwortet: Vetternwirtschaft! Und damit ist unsere Frage “Wer hier doppelt spielt?” auf das Statement des Abendblatt-Redakteurs Herrn Martin Kopp auch beantwortet: das Hamburger Hafenblatt!

Wer spielt hier doppelt?

Am 26. Juni berichtet das Abendblatt über ein “Doppeltes Spiel” beim Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung. Dem Artikel können wir entnehmen, dass ein Mitarbeiter der Planfeststellungsbehörde BSU in Verdacht steht, das Verfahren verzögert zu haben. Parallel zu seiner behördlichen Aufgabe, das Lärmgutachten von Eurogate zu prüfen, soll er als Anwohner und Bürger dieser Stadt eine Einwendung gegen die Planfeststellung gemacht haben, ohne hierüber seine Behördenleitung zu informieren.

Der Abendblatt-Autor, Herr Martin Kopp unterstellt, dass der BSU-Mitarbeiter seinen Arbeitsauftrag mit seinen privaten Interessen vermischt haben und damit für Verzögerungen im Planverfahren von mehr als einem Jahr verantwortlich sein soll. Herr Kopp schreibt von einer unglaublichen Geschichte mit politischer Sprengkraft.

Würden sich die Behauptungen des Autoren uneingeschränkt bestätigen, hätte die Geschichte ein Geschmäckle. Angesichts der bisherigen Schreib- und Recherchemüdigkeit des Redakteurs zum Verfahren Westerweiterung ist aber Vorsicht angebracht.

Anfang April dieses Jahres eskalierte die Situation: Eurogate hatte zuvor, das überarbeitete Betriebslärmgutachten erneut öffentlich ausgelegt. Und wieder gab es Einwendungen dagegen, und wieder war der Behördenmitarbeiter dabei. Doch dieses Mal flog seine Doppelrolle auf. Er wurde sofort von dem Verfahren abgezogen.” wird berichtet. Richtig wäre die Darstellung des folgenden Zeitablaufs gewesen: das überarbeitete Betriebslärmgutachten datiert auf den 14.11.2014, ist Bestandteil der Ergänzungsunterlagen vom 19.12.2014 und damit in den aktuellen Planunterlagen enthalten. Es ist Grundlage der Erörterung am 22.06.2015 gewesen. Ein aktuelleres Gutachten aus diesem Jahr kennen wir nicht. Wenn Herr Kopp jedoch das Gutachten vom November letzten Jahres meint, dann muss die BSU dieses bereits damals anerkannt haben.

Bei Volksbegehren und -entscheiden prüfen die Behörden die Unterschriften und Adressen von Zehntausenden auf den Sammellisten und dokumentieren das. Warum wird aber bei einer Sammeleinwendung mit lediglich Hunderten von Unterschriften in 2009 ein derart laxer Umgang gepflegt? Die Frist für die aktuelle Einwendungen war bereits Mitte Februar 2015 abgelaufen. Erst im April dieses Jahres soll die erforderliche Unterschriftenprüfung abgeschlossen worden sein?

Und so fragen wir uns, warum das seit April 2015 bei Eurogate und der planfeststellenden Wirtschaftsbehörde bekannte Thema zum Lärmgutachten erst jetzt, eine knappe Woche nach der Erörterung vom 22.06. an die Öffentlichkeit gebracht wird?

In der Erörterung wurde dem Thema Lärm viel Zeit gewidmet. Ein Gegengutachter der Initiative “Erhaltet Oevelgönne” hatte nachgewiesen, dass das Eurogate-Gutachten eklatante Fehler beinhaltet. Weitere Anträge wurden daraufhin von den Einwendern gestellt. Will Eurogate davon ablenken, dass man dort die Hausaufgaben zum Lärm und WRRL nur unzureichend erledigt hat? Soll mit einem etwaigen Schadenersatz Druck für eine schnelle Genehmigung gemacht werden? Kann die Planfeststellungsbehörde vielleicht jetzt in Sachen Lärm gar nicht mehr frei entscheiden, auch wenn die Einwender stichhaltige Argumente geliefert habe? Sollen über einen bislang unbewiesenen Einzelvorwurf alle Einwender diskreditiert werden?

Es wäre mehr als angebracht gewesen, wenn die Öffentlichkeit und Einwender vor der Erörterung am vergangenen Montag detailliert informiert worden wären, statt in deren Nachgang einige wenige nicht widerlegbare Behauptungen einseitig in den Raum zu stellen. Genau diese Vorgehensweise erzeugt ein neues Geschmäckle, dass das bereits Angeführte noch übertrifft. Hier verhalten sich defakto Behörden und Unternehmen nicht koscher.

Bislang ist von der planfeststellenden Wirtschaftsbehörde BWVI kein offizielles Statement zu lesen. Zwei Oppositionsparteien in der Bürgerschaft planen daher in der kommenden Woche, Anfragen an den Senat zu stellen. Die Wahrheit, ob der Mitarbeiter seine Vorgesetzten informiert hat und die Einwendungen gegen das Eurogate-Gutachten berechtigt waren, wird vermutlich nur über ein unabhängiges Gremium ans Licht kommen können.

Das eigentliche Planfeststellungsverfahren begann übrigens im Sommer 2009. Die gesamte Geschichte zur Planung der Westerweiterung finden Sie hier! Und es gibt noch bekannte andere Gründe für Verzögerungen, wie das Thema Wasserrahmenrichtlinie WRRL (vgl. Weservertiefung) samt Aktualisierung der Bedarfsbegründung. Ohne die Ergänzung der Planunterlagen wäre die Westerweiterung nicht entscheidungsfähig gewesen.

Erörterungstermin Westerweiterung

CTH HamburgDas Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung CTH-Eurogate geht in die nächste Runde. In dieser Woche haben einige Einwender unserer Bürgerinitiative ein auf den 01.06.2015 datierendes Schreiben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erhalten, in dem der Erörterungstermin am

22. Juni 2015 um 10:00 Uhr ,
in das Auditorium der Katholischen Akademie,
Herrengraben 4
20459 Hamburg

bekanntgegeben wurde. Das anonymisierte Schreiben der Behörde finden Sie hier.

Eine öffentliche Bekanntmachung dieses Erörterungstermine haben wir bislang nicht gefunden. Wir bitten Einwenderinnen und Einwender um Rückmeldung, ob Sie ein gleichlautendes Schreiben erhalten haben, oder nicht.

Elbe kurzzeitig blockiert

In Hamburg und auf der Elbe passiert doch so etwas nicht. Da gerät kein Schiff außer Kontrolle…

Eben doch! Anscheinend hat die “Choapa Trader”, ein Containerschiff der Reederei MSC unter liberianischer Flagge (294,10m / 32,20m / 13,61m), die Ausfahrt aus dem Waltershofer Hafen nicht richtig gefunden. Laut Track bei Vesselfinder lief das Schiff gestern Abend den Eurogate Terminal CTH an und verließ anscheinend das Terminal heute Vormittag gegen 11:20 Uhr, kurz vor Niedrigwasser. Danach lief es offensichtlich auf dem gegenüber liegenden Elbufer auf, legte sich leicht auf die Seite und blockierte das Fahrwasser. Schlepper konnten es anscheinend relativ schnell wieder flott machen, denn gegen 12:30 Uhr war es wieder am CTH fest gemacht.

Aktualisert 20.03., 15:13 Uhr: EigeTrack Choapa Trader 6 knne Recherchen über weitere Trackverfolgung haben ergeben, dass das Containerschiff vermutlich mit viel zu hoher Geschwindigkeit aus dem Hafenbecken in das Elbfahrwasser gelaufen ist. In dem Track können Sie erkennen, dass das Schiff mit 6 Knoten Geschwindigkeit versucht hat, eine scharfe Kurve zu fahren. Erneut stellen wir uns Fragen: War kein Lotse an Bord? Gab es keine Schlepperbegleitung? Wie kann es eigentlich zu solchen gravierenden Navigationsfehlern im Hamburger Hafen kommen?

Aktualisiert 20.03., 09:48 Uhr : Laut Hamburger Abendblatt soll das Schiff die Kurve nicht eng genug genommen und dann den Notanker geworfen haben. Da fragen wir uns, ob das Schiff ohne einen erfahrenen Hafenlotsen auf dem Weg war? Oder gab es schon wieder eine Havarie im Hafen trotz Lotsenbegleitung? Geben Sie doch mal das Stichwort “Havarie” in unser Suchfeld ein, Sie werden überrascht sein.

19.03., 15:45 Uhr: Noch gibt es keine weiteren Informationen, was der Grund für diese Havarie war. Wir werden das mit Interesse verfolgen.

Weil: in Hamburg und auf der Elbe gibt es das doch nicht…

Die “Choper Trader” wird von der CSAVHamburger Buss-Gruppe mit dem Flaggenstaat Liberia, einem urtypischen Billigflaggenstaat, bereedert. Bis Sommer 2014 wurde das Schiff von der Reederei CSAV, dem Fusionspartner von Hapag-Lloyd, gechartert und fuhr unter dem Namen “CSAV Rio de Janeiro“. Es gibt vier baugleiche Schiffe, u.a. die “CSAV Suape”.

Einwendung CTH-Westerweiterung

Für das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung haben wir von Hamburg-für-die-Elbe nun unsere Einwendung formuliert. Unsere Einwendung Westerweiterung können Sie sich herunterladen.

Sie können diesen Einwendungstext gerne mit Ihrer Einwendung  abgleichen. Sie können aber auch unseren Einwendungstext (oder einzelne Teile) samt Anschreiben gerne mit Ihrem Namen versehen und eigenhändig unterschrieben an die im Anschreiben angeführte Planfeststellungsbehörde versenden. Bevor Sie nichts unternehmen würden, würden wir uns sogar sehr freuen, wenn Sie unsere Einwendung verwenden würden. Ihre Einwendung muss bis zum 19.02.2015 bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen sein.

Nach der Formulierung unserer Einwendung können wir zusammenfassend feststellen,

  • dass nicht nur wir Hamburger von der Westerweiterung betroffen sind, sondern alle Norddeutsche und insbesondere Binnenland-Einwohner. Spätestens beim Kapitel Luftverschmutzung sind Sie und wir alle betroffen: wir empfehlen Ihnen den NDR-Film zu den Kreuzfahrern, mit den gezeigten Feinstaub-Karten Minute 31:45. Sehen Sie sich die Dunkelrote, von Hamburg ausgehende Fahne an!
  • Dass insbesondere alle Elbanrainer betroffen sind. Die von einem sehr engagierten Mitstreiter vor wenigen Tagen ausgegebene Devise “da könnt nur Ihr Hamburger einwenden” ist falsch! Die WRRL ist Gesamtthema aller Elbanwohner. Die gesamte Hafenpolitik in Norddeutschland erst recht. Und wir wissen doch genau, dass die Realisierung von nicht wirtschaftlich begründbaren Erweiterungen im Hamburger Hafen letztendlich immer erhebliche Nachforderungen Hamburgs an die Elbanrainer hervorgerufen haben. Das beste Beispiel hierfür ist die Planfeststellung zur neunten Elbvertiefung. Also, wer in Cuxhaven, Friedrichskoog, Otterndorf, Brunsbüttel…  bis hin nach Hetlingen, Grünendeich, Lühe, Wedel und Jork schon Befürchtungen gegen die Elbvertiefung geäußert hat, sollte jetzt nicht mit seiner Meinung zurückstehen.
  • Es ist erschreckend, mit welchen Argumenten fast 300 Mio. Euro Hamburger Steuergeld in Hamburg für “Schietkram” vergraben werden sollen. Wie bei der Elbvertiefung zeigt sich, dass Hamburg mit absurden Prognosen, die mit der Realität nichts zu tun haben, ausschließlich die Interessen des Bauherren und nicht die der Menschen an der Elbe und Anwohner verfolgt werden.

Wir bitten alle Leser unserer Seiten um eine kritische Rückmeldung zu unserer/Ihrer Einwendung. Für Verbesserungen sind wir immer zu haben – insbesondere wenn es sich um Verbesserungen für unsere Elbe handelt. Für derartige Rückmeldungen danken wir Ihnen bereits im voraus.

Wir haben auf unserer Internetseite einen eigenen Menüpunkt (ganz rechts) geschaffen, über den Sie sich ohne Umwege den jeweils aktuellen Stand unser Einwendung runterladen können.

Wir freuen uns ebenfalls, wenn wir von Ihrer persönlichen Einwendung erfahren würden. Schreiben Sie uns einfach an info(at)hamburg-fuer-die-elbe-.de, wenn Sie eine Einwendung formuliert haben. So können wir uns gegenseitig für die Zukunft Informationen zum Verfahren zukommen lassen. Vielen Dank.

Und nun toi, toi, toi für die Elbe!

(K)Eine Meldung wert

Während sich die Medien (Hamburger Abendblatt, NDR u.a.) mit Nachrichten über den Eurogate1Anlauf des vorläufig weltgrößten Containerschiffs im Hamburger Hafen überschlugen, finden wir keinerlei Nachrichten dazu auf den Seiten des Terminalbetreibers EUROGATE, der die “CSCL Globe” ent- und beladen durfte.

Warum ist der Anlauf des Rekordschiffes “CSCL Globe” für EUROGATE keine Information wert? Wir erinnern, dass im Mai 2014 ein Umschlagsrekord von EUROGATE am CTH mit einem halb so großen Schiff lautstark vermeldet wurde: die “CSCL Le Havre” mit einer Kapazität von 9500 TEU hatte damals bei nur einem Anlauf insgesamt 11.624 TEU ent- und beladen. Laut Pressemitteilung auf Hafen Hamburg e.V. soll die “CSCL Globe” dagegen “nur” ca. 11.000 TEU umschlagen. Und das bei einer deutlich größeren Kapazität von 19.100 TEU.

Dagegen hält EUROGATE es für berichtenswert, einen neuen Liniendienst für Bremerhaven gewonnen zu haben. “Der Dienst besteht aus fünf Containerschiffen mit einer Transportkapazität von 1.700 TEU. Die Fahrtroute ist Antwerpen, Rotterdam, Bremerhaven, Le Havre, New York, Norfolk, Savannah, Charleston, New York und zurück nach Antwerpen.” Wir sind beeindruckt! Fünf 1.700 TEU-Schiffe zwischen Europa und US-Ostküste sind eine Pressemeldung wert. Ein 19.100 TEU-Schiff zwischen Europa und Asien mit Anlauf von Hamburg nicht.

Resultiert die Freude über den neuen Liniendienst in Bremerhaven vielleicht daher, dass mit der Reederei CMA CGM, die ein alter Stammkunde der HHLA ist, neue Geschäfte angebahnt werden? Zeichnet sich hier möglicherweise eine größere Änderung für den Hamburger Hafen ab?

Planfeststellung Westerweiterung

Sehr überraschend und ohne eine Vorankündigung sind heute die Planungsunterlagen für die Planfeststellung zur Westerweiterung veröffentlicht worden. Die Planungsunterlagen und die ergänzenden Unterlagen können heruntergeladen werden. Achtung: es sind 120 MB!

Das Planfeststellungsverfahren tritt somit in die Phase ein, in der alle Bürger zur Beteiligung aufgefordert sind. Einwendungen können nur bis zum 19.02.2015 schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde erhoben werden:

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Planfeststellungsbehörde
Alter Steinweg 4

20459 Hamburg

In Kürze werden wir Ihnen weitere Informationen bereitstellen.

Drehkreis Parkhafen II

Nachdem der Baubeginn für die Westerweiterung auf das Jahr 2016 verschoben worden ist, am grundsätzlichen Sinn dieses Projektes weiter erhebliche Zweifel bestehen und die Kosten nochmals explodiert sind, verbleibt die Frage, was mit der Erweiterung des Parkhafen2Drehkreises am Parkhafen geschehen wird. Die Erweiterung des Drehkreises wird dabei von Kennern der Situation als sinnvoll erachet. Er soll für ein vereinfachtes “Rückwärts-Einparken” großer Containerschiffe in den Waltershofer Hafen genutzt werden.

Der Senat knüpft den Bau des Drehkreises strikt an den Bau der Westerweiterung, die ja nicht vor 2022 realisiert werden wird. Dieses Beharren erscheint unverständlich, es sei denn der Senat verfügt über Kenntnisse, dass z.B. zukünftig keine großen Containerschiffe mehr im Waltershofer Hafen bedient werden müssen.

Mit einer neuen schriftlichen kleinen  Anfrage werden die Einschätzungen des Senates zur Notwendigkeit des Drehkreises erfragt.

Weitere Verzögerungen

Gerade sind die Jubelgesänge von “Hamburg Hafen Marketing” anläßlich der Jahrespressekonferenz 2014 verhallt, da klingen andere Töne aus dem Rathaus über den Hafen: NDR90,3 berichtet von weiteren Verzögerungen bei der Westerweiterung und der Kattwyk-Brücke.

Der erst im Oktober 2013 auf das Jahr 2016 verschobene Baubeginn der Westerweiterung soll nun frühestens in 2018 starten. Die Not nach erweiterten Umschlagskapazitäten im Hamburger Hafen scheint entgegen der Jubelgesänge und Prognosen doch nicht so groß zu sein. Nicht mal für den eigentlich dringlich benötigten Drehkreis für die großen Containerschiffe am Parkhafen scheint seitens des Senates ein Bedarf zu bestehen. Auch die Fertigstellung der neuen Kattwykbrücke soll verschoben worden sein. Von ursprünglich 2016 nun auf das Jahr 2021.

Wie passt das alles zusammen?

Stand Westerweiterung

In einer großen Anfrage wird nach dem aktuellen Planungsstand der Westerweiterung gefragt.

Mit der Westerweiterung sollen CTH (Eurogate) die bestehenden Umschlagskapazitäten von 4 Mio. auf 6 Mio. TEU p.a. erhöht werden. Eurogate hat nach vorläufigen Zahlen in 2013 am CTH erneut unter 2 Mio. TEU umgeschlagen. Warum soll für ein Terminal, das seit Jahren nicht einmal 50 % seiner bestehenden Kapazitäten ausnutzt, zur Verdoppelung der Umschlagskapazitäten mehr als 280 Mio. Euro ausgegeben werden? Welche strategische Überlegungen gibt es im Senat, die so ein Vorgehen rechtfertigen?

Die Antworten auf die große Anfrage werden Mitte März 2014 gegeben werden.