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Weitere Fragen aus Brüssel

Nachdem der Senat anscheinend gemeinsam mit der Hafenwirtschaft die auf den 18.12.2013 datierenden Nachfragen (siehe Anlage 2) der EU-Kommission zu den Hamburger Hafenbeihilfen beantwortet hat, gibt es weitere Fragen aus Brüssel.

Wie NDR-Info am 14.03.2014  meldet, ist der neue “dreiseitige Fragenkatalog aus Brüssel … spitz formuliert: Die Bundesrepublik Deutschland möge doch bitte genau erklären, warum die finanziellen Verluste der deutschen Seehafenbetriebe in der Regel von den Bundesländern Hamburg und Bremen ausgeglichen werden.”

Nahezu gleichzeitig ist in den Niederlanden eine Studie zur Konkurrenzsituation in den europäischen Nordrangehäfen veröffentlicht worden. In dieser vom Niederländischen Verkehrsministerium beauftragten Studie wird auf Seite 4 festgestellt, dass der Staat in deutschen Häfen je Tonne Ladungsumschlag eine Subvention von 1,18 Euro zahlt. Diese Subvention würde für “maritime entrances of the ports, docks, quays, sites, operational costs of port management and deficit compensation” gezahlt werden. Die Niederlande würden hierfür lediglich 0,06 Euro/t aufwenden.

Das niederländische Verkehrsministerium wird wie der Hamburger Senat oder die Bundesregierung nur eigene Interessen vertreten. Die Fragen der EU-Kommission an den Hamburger Senat in Verbindung mit dem regelmäßigen staatlichen Verlustausgleich bei der HPA und dem o.a. Niederländischen Gutachten lassen mehr Transparenz in einem höchst zweifelhaften Politikbereich erwarten.

Ausgleichsmaßnahmen

Für die geplante Elbvertiefung sind im Planfeststellungsbeschluss aus April 2012 diverse Ausgleichsmaßnahmen festgelegt worden. Ein Teil dieser Maßnahmen musste als Nachbesserung für das Einvernehmen mit der EU-Kommission zum 06.12.2011 in den Planfeststellungsbeschluss hinzugefügt werden; in der Hauptsache ging es um neue Flächen für die Ansiedlung des von der Vertiefung bedrohten Wasserschierlingsfenchel.

In der Bürgerschaft wird nun nach dem Stand der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen für den nur an der Elbe zwischen Glückstadt und Hamburg lebenden Wasserschierlingsfenchel gefragt.

Antworten für Brüssel?

Ende Januar 2014 wurde bekannt, dass die EU-Kommission über die Bundesregierung auch Fragen an den Hamburger Senat zur Beihilfefinanzierung der städtischen HPA gestellt hat. Ursache für die Fragen soll das jährliche Defizit aus der HPA-Tätigkeit in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages sein, das aufgrund nicht ausreichender Hafengeld- und Pachteinnahmen  durch den Steuerzahler ausgeglichen werden muss.

Über eine kleine Anfrage wird nun nach dem Inhalt des Kommissions-Briefes und den Antworten des Senates gefragt. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit in derartigen Angelegenheit wird der Senat bedeckt antworten – pikanterweise scheint er aber den UVHH (Unternehmensverband Hafen Hamburg) vor der Öffentlichkeit über die Brüsseler Fragen vorab informiert zu haben…

Lesen Sie selbst, wer Präsident des UVHH ist.

Neue Post aus Brüssel

Bislang hatte man sich im Senat in Sachen Elbvertiefung regelmäßig über Post der EU-Kommission aus Brüssel gefreut: mit Schreiben vom 6.12.2011 wurde der europäische Freibrief für die Elbvertiefung erteilt.

Nun hat man anscheindend wieder Post aus Brüssel erhalten, die für weniger Freude gesorgt haben dürfte. In Beiträgen in der Welt und im Abendblatt werden Fragen zum Geschäftsmodell der städtischen Hafenverwaltung HPA gestellt, die im Kontext zur Port-Package-III-Richtlinie stehen. Die EU-Kommission soll dabei insbesondere die millionenschwere Subventionspraxis der HPA mit Steuermitteln (-> vergleiche HPA) im Fokus haben. Wir Hamburger dürfen gespannt sein…