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Das Schweigen der …

Wie bereits berichtet, hat das Hamburger RathausAhnenHafenblatt Donnerstagmorgen mit der Nachricht aufschrecken wollen, dass sich die Gerichtsentscheidung zur Elbvertiefung und damit die Umsetzung der Maßnahme mindestens bis Mitte 2016 verzögert. Bis zum späten Abend gibt es keine Reaktionen von öffentlicher Seite. Weder die HPA noch die Planungsbehörden des Bundes, der GWDS, haben im Laufe des Tages zu den Meldungen Stellung genommen. Auch die Jubelmaschinen, Hafenlautsprecher und oppositionellen Döntjeserzähler sind verstummt.

Woher kommt die Schweigsamkeit der sonst so Aktiven für die Elbvertiefung? Hat man wirklich eingesehen, im bisherigen dargelegten Planverfahren Fehler gemacht zu haben? Bei den bekannten Betonköpfen aus Politik und Wirtschaft ist das kaum vorstellbar.

Einen sportlichen Zeitplan hat man in den Behörden weiterhin im Kopf: die Erweiterung der Planfeststellungsunterlagen um die vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht eingeforderten Unterlagen und die Interpretation des EuGH-Urteiles vom Juli 2014 soll bis zum 1. Quartal 2016 abgeschlossen sein. Eine Beteiligung der Verbände und Bürger und eine Befassung des Gerichtes soll bis zum Beginn des 2. Halbjahres 2016 möglich sein. An derartige Zeitvorgaben glaubte bislang öffentlich nur ein Hamburger Wirtschaftssenator – und der schweigt ebenfalls.

Für ein Nachdenken, einer Hafenkooperation oder einfach nur dem Ausloten von Kompromißlinien auf Augenhöhe zwischen den Umweltverbänden, den betroffenen Unternehmen und Bürgern an der Unterelbe und der Hafenwirtschaft scheint wieder keine Zeit eingeplant zu sein.

Es scheint damit so, dass die Planungsbehörden und Politiker weiter an ihrer bisherigen Betonpolitik festhalten.  Sie können nur auf Druck von Gerichten reagieren – Konsens und Einvernehmen, Fundamente einer demokratischen Gesellschaft, erscheinen ihnen fremd. Vermutlich grübeln die Verantwortlichen der Elbvertiefung eher darüber nach, was die “blöden” Bremer in Sachen Weservertiefung bei dem anstehenden Gerichtsentscheid für eine Vorlage liefern werden. “Die von der Weser” stehen mit ihrer Vertiefung  als erstes zum Gerichtsentscheid in Leipzig an. Nein, lieber dahin gucken, als vor Ort das Gespräch mit Beteiligten zu suchen, scheint die Hamburger Devise zu sein.

Wir sind gar nicht so böse über eine weitere Verzögerung:  die Weltwirtschaft, insbesondere China. kriselt weiterhin und die seit 2006 gestellten und jährlich aktualisierten aberwitzigen Prognosen zu einer “fulminanten Umschlagsentwicklung” im Hamburger Hafen bleiben  auch im zwölften Jahr, also bis 2017, die “Fehlplanung a la Elbphilarmonie” schlechthin.

BadeninderElbeSo begrüßen wir jedenfalls, dass Hamburg endlich mal wieder Geld für Menschen, und dann noch in Not, ausgeben kann und nicht nur suspekte Subventionen in Olympia, seiner marode HSH-Nordbank, der aus dem Ruder gelaufenen Elphi, seiner Staatsreederei und, und, und … steckt. In diesem Sinne grüßen wir unsere neuen Menschen in unserer Stadt mit einem lauten “Refugees welcome”.

Urteil des EuGH

Leipzig01Kurz vor 10 Uhr gab es die ersten Meldungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Weservertiefungen. Das Urteil zum Aktenzeichen C-461/13 wurde kurze Zeit später auf den Internetseiten des EuGH veröffentlicht.  Mit Unterstützung von Herrn Dr. Raphael Weyland, der uns bereits die Leipziger Entscheidungen erläutert hat, versuchen wir das Urteil zu verstehen.

Der EuGH hatte über vier Vorlagefragen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entscheiden, die er zu zwei Punkten zusammengefasst hat.

  1. Es wurde richterlich festgestellt, dass sowohl das Verschlechterungsverbot als auch das Verbesserungsgebot nicht bloß programmatische Zielsätze sind, sondern verbindlich bei der Zulassung von einzelnen schädigenden Vorhaben gelten. Auch Ausbaumaßnahmen an Flüssen mit ihren hydro- und morphologischen Folgen haben sich daher den materiellen Maßstäben der WRRL zu stellen. Das Gericht in Luxemburg betont dabei, dass es das oberste Ziel der WRRL ist, bis Ende 2015 einen „guten Zustand“ aller Oberflächengewässer der Union zu erreichen.
  2. Darüber hinaus wurde klar gestellt, dass eine Gewässerverschlechterung nicht erst dann anzunehmen ist, wenn die negative Veränderung durch das Vorhaben zu einer schlechteren Einstufung des Wasserkörpers insgesamt führt. Maßgeblich und ausreichend ist vielmehr, wenn eine einzelne Qualitätskomponente durch das Vorhaben in eine schlechtere Zustandsklasse fällt.

Nicht geklärt wurde durch den EuGH im vorgelegten Fall der Weservertiefung indes die Frage, unter welchen Voraussetzungen die WRRL eine Ausnahme von den Umweltzielen zulässt. Über eine Ausnahmeregelung aufgrund “wirtschaftlichen Bedeutung” will Hamburg die Elbvertiefung umsetzen.

Mit dem heutigen Urteil ist es aber schwer vorstellbar, dass der EuGH Hamburg für die etwaig wirtschaftlichte Bedeutung der Elbvertiefung pauschal eine Ausnahme von den Umweltzielen zubilligen würde. Die WRRL gibt über eine qualifizierte Alternativenprüfung dezidiert vor, dass Ausnahmen von den Umweltzielen nur dann genehmigt werden können, wenn über die bloße Nutzen-Schädigungs-Abwägung hinaus u.a. ausgeschlossen ist, dass die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele selbst bei Mehrkosten nicht auf andere, weniger umweltschädigende Weise erreicht werden können. Erinnert sei an dieser Stelle an die “Elbvertiefung light“, die bislang von Hamburg vom Tisch gefegt worden ist.

Der EuGH betonte am Rande, dass diese Ausnahme nur unter der Bedingung gilt, dass alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers zu mindern, und dass die Maßnahmenprogramme und die Bewirtschaftungspläne entsprechend angepasst wurden (Rn. 46 der Urteilsbegründung).

BVerwGLeipzig9Der klagende BUND hat mit seinen initiierten Vorlagefragen in Sachen Weservertiefung heute einen großen Erfolg errungen, der auch auf das noch offene Verwaltungsgerichtsverfahren zur Elbvertiefung einen erheblichen Einfluss haben wird. Wir gratulieren hierzu ganz herzlich!

Entscheidung am 01.07.2015

Laut einer Meldung des Abendblattes soll die Entscheidung des Gerichtshofes der AlexandervonHumboldtBaggerEuropäischen Union zur Klage des BUND gegen die Weservertiefung am 01.07.2015 verkündet werden. Allerdings zeigt sich mal wieder, wie ungenau im Abendblatt gearbeitet wird, die Überschrift lautet nämlich “Vorentscheidung zur Elbvertiefung fällt Anfang Juli – Wie das Abendblatt erfuhr, wird der Europäische Gerichtshof bereits am 1. Juli sein Urteil zur Elbvertiefung verkünden.” Selbstverständlich wird nicht über die Elbvertiefung, sondern über die Weservertiefung entschieden. Daraus können sich eventuell Rückschlüsse für das ausgesetzte Verfahren zur Elbvertiefung geben, aber mehr auch nicht!

Im Gerichtskalender ist zum Aktenzeichen C-461/13 der Termin mittlerweile auch eingestellt und somit bestätigt. Nach der Urteilsverkündigung des EuGH wird sich das Bundesverwaltungsgericht zunächst erneut mit der Weservertiefung befassen, um im Anschluss das Verfahren zur Elbvertiefung fortzuführen. Zeitangaben über das Vorliegen eines Urteils zu Elbvertiefung sind weiterhin reine Spekulation.

Keine Spekulation ist dagegen der Bericht der Elmshorner Nachrichten. Mit dem Titel: “Verschlickung der Krückau – Sielverbände schlagen Alarm” werden die Probleme an diesem nahe Kollmar in die Unterelbe mündenden Nebenflusses dargestellt. Wie wir lesen können, betrifft aber die Verschlickung nicht nur die dortigen Sielverbände in ihrer Verantwortung für die Krückauanwohner und den Elmshorner Bürgermeister, Herrn Volker Hatje, für seine Stadt, sondern auch die Elbsegler.

„Wir brauchen Zahlen, Daten, Fakten“, sagt Hatje. Der Blick in die Zukunft stimmt ihn nicht eben optimistisch: Mit der geplanten Elbvertiefung sagen verschiedene Gutachter deren Nebenflüssen eine Zunahme der Verschlickung voraus.” Das können wir mehr als bestätigen und verweisen auf den Erfahrungsbericht des Elbseglers, Herr Olaf Specht zu der Verschlickung kleiner Häfen an der Unterelbe.

Vielleicht wäre es an der Zeit, dass der Kreis Pinneberg sich mit dem Thema Elbvertiefung kurz vor Gerichtsentscheidung auch beschäftigt. Als betroffener Landkreis hatte dieser in 2010 nicht einmal eine Stellungnahme (ganz unten) abgegeben.

Don’t pay the ferryman…

…sang vor vielen Jahre Chris de Burgh. Das muss sich den Planern der A20 so stark eingeprägt haben, dass diese noch am vorletzten Tag des Jahres 2014 den A20-Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung zwischen Glückstadt und Drochtersen bekanntgeben mussten.Wischhafen1

Ach, haben Sie die Bekanntgabe zwischen den Jahren 2014 auch nicht mitbekommen? Einige Menschen, deren Existenz von der Nichtexistenz der A20 abhängt, haben das aber. Zu diesen Menschen gehört die “Elbfähre Glückstadt Wischhafen GmbH & Co KG“, die den Fährbetrieb zwischen Glückstadt und Wischhafen seit 1919 betreibt.

Mit ihren 50 Mitarbeitern, den 3 Eigentümerfamilien, vier Fähren und fast 100 Jahren Geschäftserfahrung im Rücken, will die geschäftsführende Gesellschafterin der kleinen Reederei um deren allen Existenz kämpfen. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist laut Verkehrsrundschau eingereicht worden. Im Gegensatz zum zuständigen Verkehrsministerium haben wir die Fährleute zwischen Glückstadt und Wischhafen immer gerne bezahlt. Eine vermutlich höhere Autobahnmaut, die zudem für keinerlei Einkommen und Beschäftigung in der uns am Herzen liegenden Niederelbe-Region sorgt, werden wir nicht zahlen wollen. Für die Fahrradfahrer und Fussgänger ahnen wir, dass man in der Politik eine Umleitung über die Wedel-Lühe-Fähre oder das “Schwimmen über die Elbe” für absolut zumutbar hält.

Wir wünschen der Geschäftsführerin “Toi, toi, toi” bei ihrer Klage. Schon in 2013 wurden bei der Nordwestumfahrung bei Bad Segeberg höchstrichterlich Fehler bei der Planfeststellung festgestellt. Frau Both führt als Klagegrund den Zwang zur Einstellung des Geschäftsbetriebes an. Das könnte auch weitere Beteiligte betreffen.

Die niedersächsische Anleger der Fähre liegt an der “Wischhafener Süderelbe”. Die Süderelbe ist bis km 8,03 eine Bundeswasserstraße nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Auch durch die vielen Elbvertiefungen verschlickt die Wischhafener Süderelbe immer mehr. Das behindert nicht nur den Betrieb der Fähre, sondern auch das Anlaufen des Yacht-, Museums- und Werfthafens durch Segler, Motorbootfahrer und die Fahrgastschifffahrt. Mit der Einstellung des Fährbetriebes wird die Entwidmung als Bundeswasserstraße sehr wahrscheinlich.

Noch ein weiteres Unternehmen, namentlich die Karl-Meyer-Gruppe, hat seinen Sitz an Wischhafen2dieser Bundeswasserstraße und nutzt diese. Diese Gruppe wurde mit der Müllentsorgung der Insel Helgoland groß. Einige der sieben Meyer-Schiffe sieht man regelmäßig in Wischhafen kurz vor Kilometer 8,03. Wir hoffen, dass auch die Fa. Meyer ebenfalls etwas gegen den A20-Elbtunnel unternimmt und nicht auf einen Autobahnanschluss nach Helgoland setzt.

Europa-Nachlese zu Leipzig

Nachdem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht am 02.10.2014 seinen europäischen Vertagungsbeschluss für die Elbvertiefung und der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sein auch für die Elbe relevantes WRRL-Gutachten zur Weservertiefung abgeben hat, sind alle Vertiefungsentscheidungen zu den norddeutschen Flüssen Weser und Elbe endgültig in Europa angekommen. Was bedeutet das?BVerwGLeipzig5

Wir freuen uns, Ihnen mit einem neuen Beitrag von Herr Raphael Weyland, einem Unterstützer unserer Bürgerinitiative und mit Verwaltungsgerichtsverfahren um Flussvertiefungen sehr gut vertrauten Juristen, einen Überblick in dieser komplexe Materie, d.h. des Leipziger Beschlusses sowie des Gutachtens des Generalwaltes am EuGH verschaffen zu dürfen.

Herr Weyland zeigt diesen bedeutenden gesamteuropäischen Zusammenhang der vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelten Wasserrahmenrichtlinie WRRL zunächst über die peinliche anmutende Hamburgische Lobbyarbeit des Hamburgischen Abgeordneten im Europaparlament, Herrn Knut Fleckenstein auf.

Lesen Sie den Beitrag von Herrn Weyland hier.

EuGH C-461/13, BVerwG 7A14.12

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 02.10.2014 (7 A BVerwGLeipzig314.12) zum Elbvertiefungsverfahren ist nun veröffentlicht worden. Er kann als Pdf heruntergeladen werden.

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute der unabhängige Generalanwalt am EuGH, Herr Niilo Jääskinen sein Gutachten im Verfahren zur Weservertiefung präsentiert. Folgt man den Ausführungen des NDR, hat er für eine strenge Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) plädiert. Die Interpretation einer strengen Auslegung erläutert die Tageszeitung. Der Generalanwalt des EuGH würde damit der Auffassung der in Sachen der Weser- und Elbvertiefung klagenden Verbände folgen. Eine Pressemitteilung des BUND Niedersachsen unterstreicht diese Auffassung.

BVerwGLeipzig4Gleichwohl hat der Generalanwalt auch klar gemacht, dass Vertiefungen im Rahmen der in der WRRL (Art. 4) vorgesehenen Ausnahmen genehmigt werden können. Vorhaben, die „anderen Erfordernissen“ insbesondere wirtschaftlichen entsprächen, müssten aber mit den geeigneten „Bedingungen und Beschränkungen“ versehen werden, die das WRRL-Verschlechterungsverbot auffangen würden. Die verkehrsRUNDSCHAU leitet daraus ab, dass Herr Jääskinen sich für eine Weservertiefung ausgesprochen hat.

Jeder Interessierte fragt sich, wie nun der EuGH entscheiden wird: Auf NDR-Info war zu hören, dass der EuGH in der Regel den gutachtenden Ausführungen des Generalanwaltes folgt. Sollte dieses der Fall sein, wäre es ein riesengroßer Erfolg der klagenden Verbände für die Bedeutung der europäischen WRRL zu Gunsten unserer Flüsse Weser, Elbe, Ems und aller anderen europäischen Flüsse.

Wir stellen uns mit den vorliegenden Informationen zum heutigen EuGH-Gutachten und dem o.a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, insbesondere ab Seite 19, TZ43 mit den Ausführungen zum Schierlingswasserfenchel, die Frage, wo die Planer der Elbvertiefung die geeigneten Bedingungen und Beschränkungen auf der zu vertiefenden Elbe für diese stark bedrohte Pflanze schaffen wollen. Es bleibt spannend!

Erbe der Freiheit?

Im Abendblatt ist heute ein Interview mit dem Präsidenten des AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V., Herrn Hans Fabian Kruse, über die vermeindlichen Auswirkungen des Aussetzungsentscheides des Bundesverwaltungsgerichtes auf den Hamburger Hafen zu lesen.

Die üblichen Phrasen und Drohgebärden des Präsidenten eines Unternehmensverbandes zu bewerten ist müßig. Nach den ersten “erschrockenen” Berichterstattungen scheint mit diesem Interview eine neue Richtung eingeschlagen zu werden. Man besinnt sich auf die vermeindlich “wahren Schuldigen” und malt Untergangsszenarien aus. Zwei Äußerungen des Herrn Präsidenten Fabian stechen uns dabei besonders ins Auge:

  • Wir fordern eine Zurückschneidung des Verbandsklagerechts. Dieses war gut gedacht, hat aber zu einer Perversion des Systems geführt. Umweltverbände sollen auch künftig an den Planungen für Infrastrukturvorhaben beteiligt werden, sie sollen Mehrheitsentscheidungen der Parlamente aber nicht mehr bis in alle Ewigkeit blockieren können.” sagt Herr Kruse. Auffällig ist, dass in dem gestern veröffentlichten CDU-Strategiepapier eine ähnliche Formulierung zu finden ist: “Zum Schluss … sollten das Projekt und die Alternativen im Parlament zur Abstimmung gestellt werden und statt als Verwaltungsakt als Gesetz festgelegt werden, das nur noch einer Normenkontrolle durch die Gerichtsbarkeit unterworfen werden kann.”
  • An unserem Hamburger Rathaus ist in lateinischer SpRathausAhnenrache in goldenen Buchstaben über dem Eingang der Hamburger Leitsatz “Die Freiheit, die die Alten erwarben, möge die Nachwelt würdig erhalten.” zu lesen. Herr Fabian scheint in seinen Antworten auf diesen Satz Bezug zu nehmen: “Wir müssen den Erhalt unserer Infrastruktur endlich als Erbe begreifen. Frühere Generationen haben die Infrastruktur hervorragend ausgebaut.

Beide Punkte und die Wortwahl qualifizieren Herrn Fabians Äußerungen als strammen Lobby-Vertreter. Die Ansprüche des AGA-Präsidenten an einem qualifizierten demokratischen Willensbildungsprozess in Hamburg und Norddeutschland scheinen dabei nicht besonders groß zu sein. Den in unserem Hamburger Rathaus in goldenen Buchstaben eingemeißelten Freiheitsbegriff unserer Ahnen dann auch noch alleinig auf wirtschaftliche Vorteile zu beziehen, lässt für die Diskussionen der folgenden Wochen und Monate Schlimmstes befürchten.

Erste Nachlese zu Leipzig

BVerwGLeipzig5Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 02.10.2014, das Verfahren zur Elbvertiefung bis zur Entscheidung des EuGH in Luxemburg in Sachen WRRL zur Weservertiefung auszusetzen, liegen nun viele Berichte, Kommentare der Medien und Pressemitteilungen der Politik, Bürgerinitiativen und Verbände vor. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht von frei zugänglichen Artikeln und Pressemitteilungen bereitgestellt, die wir mit kurzen inhaltlichen Kommentierungen versehen haben. Im Anschluss an die Medienberichte stellen wir Ihnen einige Pressenmitteilung zur Verfügung.

Medienberichte

Pressemitteilungen

Entscheidung in Leipzig

Das Bundesverwaltungsgericht hat soeben das Verfahren zur Elbvertiefung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union in Luxemburg BVerwGLeipzig7C-461/13 (Weservertiefung) ausgesetzt.

Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH hat bereits Anfang Juli 2014 stattgefunden. Mit einem Urteil wird im Frühjahr 2015 gerechnet.

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes finden Sie hier.

Die Entscheidung des Gerichtes gliedert sich in zwei Teile. Im Ersten Teil nimmt das Gericht Stellung zur Aussetzungsentscheidung, im Zweiten stellt es Mängel am Planfeststellungsbeschluss, hier insbesondere der Umweltverträglichkeitsprüfung fest.

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Hamburg-Wappen im Gerichtssaal

Bei der Aussetzungsentscheidung nahm das Gericht Bezug auf die beim EuGH ausstehende Entscheidung zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit der Weservertiefung. Das Gericht wies darauf hin, dass die vorgenommene Hilfsprüfung zur Verschlechterung des Gewässers, veröffentlicht im Ergänzungsbeschluss vom Oktober 2013, mangelhaft war. Die Kritik des Gerichtes zielt dabei auf die Bewertungskriterien, die nicht eindeutig und nachvollziehbar beschrieben worden sind. Die ermittelten Ergebnisse sind damit nicht überprüfbar.

Weiterhin stellt das Gericht erhebliche Mängel im Planfeststellungsbeschluss zur FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung fest.

Zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Im Planfeststellungsbeschluss werden insgesamt 131 gefährdeten Pflanzenarten genannt. Allerdings wurde lediglich für den Schierlingswasserfenchel eine umfassende Untersuchung durchgeführt. Alle anderen Pflanzen müssen jedoch auch genauer eingeschätzt werden.
Des weiteren wurde beanstandet, dass das Schutzgut Artenvielfalt nicht ausreichend gewürdigt wurde. Im Planfeststellungsbeschluss wird zwar festgestellt, dass kein Totalverlust bei den Pflanzenarten zu erwarten ist. Das Gericht hält es für notwendig, die Beeinträchtigung der Pflanzenarten zu beachten und vermisst Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss.

Zur FFH:
Trotz der Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses während der Verhandlung haben die Planer nicht überzeugend dargelegt, dass die Finte durch die Elbvertiefung ausreichend geschützt wird. Bereits jetzt sei bekannt, dass es gravierende Sauerstoffprobleme im Laichgebiet der Finte gibt. Die von den Planern verneinte Verschlechterung sieht das Gericht als fehlerhaft an, es geht von einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung des Lebensraums der Finte aus.
Ebenso haben die Planer nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend die Auswirkungen auf die Brutvögel geprüft und nachgewiesen, dass sich deren Lebensraum verschlechtern wird.
Das Gericht stellt zudem fest, dass die Planer die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit einer derartigen Vertiefung standardmäßig vorgenommen werden müssen, gleichzeitig als zusätzliche Kohärenzmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) aufgeführt haben. Hier muss noch deutlich nachgebessert werden.

Bei den Ausgleichsflächen für den Schierlingswasserfenchel beanstandet das Gericht, dass zwar relativ große Flächen angeführt werden, aber nicht nachgewiesen wurde, dass diese auch geeignet seien, um den Fortbestand der Pflanze sicher zustellen. Außerdem gäbe es Differenzen über die Angaben zu Ausgleichsflächen: die Planer haben gegenüber der EU-Kommission andere Werte angeführt, als gegenüber dem Gericht.

Zum Abschluss wies das Gericht noch darauf hin, dass es eine Vielzahl an Mängeln gibt, von denen einige beispielhaft aufgeführt wurden. Die Kläger hätten deutlich mehr Aspekte aufgeführt. Punkte, die in der später folgenden schriftlichen Begründung nicht genannt werden würden, seien somit in Ordnung.

Nach der Entscheidung zur Weser wird über die Elbe erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Dann können von Klägern und Beklagten neue Aspekte eingebracht werden. Eine Entscheidung wird erst danach gefällt werden. Außerdem stehen noch die Verhandlungen zu den weiteren Klagen von Städten, Verbänden und Privatpersonen aus, die ebenfalls Auswirkungen auf die Möglichkeit der Durchführung der 9. Elbvertiefung haben werden.

Das bedeutet, dass Hamburg und Bund noch einmal viel Zeit und (Steuer)Geld in die Hand nehmen müssen, um die aufgeführten mangelhaften Untersuchungen zu den Auswirkungen durch die Elbvertiefung zu überarbeiten. Die geplante 9. Elbvertiefung scheint dank der schlampigen Planungen zu einem Fass ohne Boden zu werden.

Ruhe vor dem Sturm 2

Nächste Woche Donnerstag, am 02. Oktober 2014, wird das Bundesverwaltungsgericht das Ergebnis der Beratung der Richterinnen und Richter verkünden. Erstaunlicherweise ist immer noch absolute Stille im Rauschen des Blätterwaldes.

Was ist los mit Hamburgs Medien? Während der Planungsphase und vor allem nach Bekanntwerden der Klagevorhaben von Umweltverbänden und Anrainern der Elbe rauschte es gewaltig. Bis zum Beginn des Verfahrens wurden vor allem BUND, NABU und WWF immer wieder in den Fokus genommen und als potenzielle “Feinde” des Hamburger Wohlstands (?) dargestellt.

Während der Verhandlung berichteten die Medien teilweise beinahe respektvoll über die gut vorbereiteten und inhaltlich qualifizierten Klagevertreter. Seit dem: Funkstille!

Sind sich die Vertreter der Planungsbehörden doch nicht mehr so sicher, dass sie die Elbvertiefung durchführen dürfen? Ist ihnen bei der Verhandlung aufgefallen, dass sie schlecht gearbeitet haben? Wir berichteten darüber, dass mehrfach Planunterlagen noch während der Verhandlung nachgebessert werden mussten. Rächt sich die Haltung der Planer, dass eine Elbvertiefung ein “Selbstgänger” ist? Und haben die Hamburger Medien deshalb einen “Maulkorb” erhalten?

Wenn Sie sich erinnern: Die Planunterlagen mussten während des Planfeststellungsverfahrens drei Mal nachgebessert werden, die ersten Unterlagen wurden in diesem Zusammenhang sogar vollständig zurück gezogen.

 

Entladen von Ignoranz

In einem Zeit-Artikel „Beladen mit Ignoranz“ wird die Frage formuliert, „Was würde es eigentlich für die Umwelt bedeuten, wenn die EIbe nicht vertieft wird?“

Die grundsätzlich spannende Fragestellung entgleist sehr schnell. Geschickt werden vom Autor, für die aus seiner Sicht einzig mögliche  Antwort, zwei Prämissen gesetzt: Erstens, ohne Elbvertiefung werden die ehemals in Hamburg umgeschlagenen Container nun vollständig nach Rotterdam umgeleitet und, zweitens, die Container werden von Rotterdam an ihren Zielort vollständig per Lkw transportiert. So wird vom Autor schnell festgestellt, dass das Containerschiff weniger CO² produziert, besser als der Lkw ist und Elbvertiefung ist damit gut. Warum scheint das bloß keiner von den Gegnern der Elbvertiefung zu verstehen?

Mit Verlaub, weil das so sinnentstellend verkürzt ist, dass es schon peinlich anmutet. So einen Unsinn verbreiten heute nur noch die demagogischen Befürworter der Elbvertiefung.

Der Beitrag vermischt den o.a. Unsinn mit schlechten Recherchen. Es ist richtig, dass Schiffe aufgrund ihres Tiefgangs tidenabhängig „nach Hamburg surfen“. Der Autor verschweigt aber, dass diese Schiffe dieses auch nach der Elbvertiefung werden machen müssen. Der Autor unterschlägt, dass die große Mehrheit der Hamburger Schiffsanläufe von großen Containerschiffen seit Jahren tidenunabhängig erfolgt. Die Feststellung „Die Zahl der Schiffe, die Hamburg auf diese Weise anlaufen, lässt sich nicht beliebig steigern“ ist somit falsch.

Im Anschluss unterschlägt der Autor, dass die bisherigen Containerprognosen von Planco und ISL bis in das Jahr 2025 vollständig jenseits der Realität liegen. Nach diesen Prognosen hätten Hamburg  in 2014 bereits 15 Mio. TEU umschlagen müssen. Es werden aber lediglich über 9 Mio. TEU umgeschlagen und Hamburg steht mit seinen Wachstumsraten gegenüber den Mitbewerbern glänzend dar. Trotz der Haltlosigkeit hält der Beitrag an diesen Prognosen fest. Sie werden als Basis für eine völlig intransparente Berechnung zur ökologischen Vorteilhaftigkeit der Elbvertiefung verwendet. Dieser rechnerische Unsinn wird dann auch noch als “optimistische Betrachtung” bezeichnet.

Daraufhin werden die Inhalte des Ordemann-Gutachtens sinnentstellend durcheinander gewirbelt. Es wird behauptet, dass einige der betroffenen Unternehmen sich schon vor Jahren gegen eine Kooperation ausgesprochen haben sollen und die EU-Kommission streng über Kartelle in der Seeschifffahrt, also die Allianzen, achtet. Mit dieser Behauptung wird der Eindruck erweckt, dass die staatlichen Häfen die gleichen Interessen wie die privatwirtschaftlichen Reedereien haben und sich gegenseitig absprechen. Diese Behauptung entlarvt die Qualität des Redakteurs: Eine gegenseitige Absprache dürfte europäische Kartellbehörden und Rechnungshöfe immens interessieren.

Zum Abschluss gibt’s Bashing. Es wird von einer „Beschränkung des eigenen Horizonts“ der Elbvertiefungsgegner gesprochen und die Beweislast pervertiert. Mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten wird die “Dummheit” der Gegner dargelegt. Der Beitrag der Zeit ist kein Artikel sondern ein verdeckter Kommentar. Schlecht recherchiert und mit unseriösen Unterlassungen und Prämissen-Setzungen garniert, kann man mit dem bereits vor einigen Wochen in der Zeit erschienen Artikel “Runter damit” den Eindruck gewinnen, dass Meinungsmache bei der Zeit deutlich in den Fokus gerückt ist. Mit seriösem Journalismus haben die beiden Beiträge aus unserer Sicht nichts zu tun. Die Überschrift des Zeitartikels “Beladen mit Ignoranz” scheint auf die beiden Autoren selber gemünzt zu sein. Nun haben diese ihre Ignoranz bei den Zeit-Lesern entladen…

Weiterer Bericht aus Leipzig

Die zweite Woche der mündlichen Verhandlung zur Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist in Leipzig mit einigen Besonderheiten und auch Paukenschlägen beendet worden.

Wir freuen uns erneut, Ihnen einen weiteren Bericht von der zweiten Woche in Leipzig präsentieren zu dürfen. Herr Raphael Weyland, ein Unterstützer unserer Bürgerinitiative und mit Verwaltungsgerichtsverfahren um Flussvertiefungen sehr gut vertrauter Jurist zeigt in seinem Bericht auf, was diese Woche in Leipzig so alles passiert ist.

Seinen zweiten Bericht finden Sie Protokoll von Herrn Weyland.

Entscheidung in Leipzig am 2.10.2014

Wie der Radiosender NDR 90,3 soeben veröffentlicht hat, wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2. Oktober 2014 seine Entscheidung zum Verfahren der Elbvertiefung treffen. Die mündliche Verhandlung wurde heute nach fünf Verhandlungstagen beendet. Die beiden Parteien haben ihre Schlußplädoyers gehalten.

Das Abendblatt führt noch ein paar inhaltliche Aspekte des letzten Verhandlungstages, dem Schierlingswasserfenchel und der Wasserrahmenrichtlinie, aus. Laut Abendblatt soll die Hamburger Planungsbehörde über Nacht weitere Planänderungen erstellt und dem Gericht vorgelegt haben. “Dass der Richter Rüdiger Nolte den Nachtrag und die damit verbundenen späten Änderungen des Planverfahrens überhaupt akzeptierte, ersparte den Projektträgern einen herben Rückschlag.”

Nach den befremdlichen Äußerungen des niedersächsischer Wirtschaftsministers Lies (Beitrag wurde bereits beim NDR gelöscht) am 16.07.2014 zum Standort Wilhelmshaven und zu Elbvertiefung in den vergangenen Tagen, scheint es in der Landesregierung nun wieder einen klaren Kurs zu geben. Umweltminister Stefan Wenzel hat die peinlichen Äußerungen seines Kollegens heute in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung korrigiert bzw. richtig gestellt. Diesen unseren Eindruck der Kehrtwendung unterstreicht die Pressemitteilung der BUND Kreisgruppe Cuxhaven vom 24.07.2014.

Zwischenbericht aus Leipzig

Wir haben Ihnen bislang keine Medienkommentierungen zur der seit dem 15. Juli 2014 BVerwGLeipzig9laufenden mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht zur Elbvertiefung angeboten.

Wir freuen uns daher ganz besonders, einen Bericht von einem mit der spezifischen juristischen Materie um Flussvertiefungen sehr gut vertrauten Juristen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative, Herrn Raphael Weyland, veröffentlichen zu dürfen. Herr Weyland hat die ersten Verhandlungstage in Leipzig auf der Besucherbank persönlich mitverfolgt.

Seinen Bericht zu den ersten Verhandlungstagen finden Sie Fachleute haben vor wenigen Tagen.

 

 

Prozessbeginn in Leipzig

Gegen 8:15 Uhr trafen sich rund 20 Elbvertiefungsgegner mit Transparenten, Flaggen und Flyern ausgestattet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wurden bei Kaiserwetter gemeinsam von dem Regionalen Bündnis und Hamburg für die Elbe die 1.010 Unterschriften den Klagevertretern, Dr. Hubert Weiger, Präsident des BUND Deutschland in Anwesenheit von Manfred Braasch, Geschäftsführer BUND Hamburg, und Alexander Porschke, Vorsitzender NABU Hamburg, mit den besten Erfolgswünschen für das Klageverfahren überreicht.

Um 10:00 Uhr wurde der Prozess im großen Saal eröffnet. Nach einer kurzen Eröffnung und Prüfung der Anwesenheit der Klage- bzw. Beklagtenvertreter erfolgte eine kurze und sehr präzise Beschreibung des Verfahrensgegenstands durch die Berichterstatterin des Senates.

Gegen 11:00 Uhr wurde bereits inhaltlich in das Verfahren eingestiegen. Es ging um die Frage, ob die Methoden der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zu morphologischen Änderungen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und somit glaubwürdig sind. Dieses wurde anhand eines vom Gericht vorab versandten Fragebogens mit den Parteien erörtert. Naturgemäß standen an diesem Vormittag die Beklagten im Fokus. Aus Zuschauersicht waren viele Antworten der Sachverständigen der Kläger unzureichend bis befremdlich. Beispielsweise will die BAW bei der Auswertung von verschiedenen Modellrechnungen Regelmäßigkeiten zur morphologischen Entwicklung erkannt haben, die sich jedoch im Prozess keinem sachverständigen Dritten erschließen wollten. Auf Nachfrage wurde dann eingeräumt, dass diese Regelmäßigkeiten nur mit “zusammengekniffenen Augen” zu erkennen seien.

Weitere Informationen zum Auftakt finden Sie auf SAT1-Regional (hier bitte aufpassen – die Elbe wird nicht um einen Meter sondern zwischen 1,5 m bis zu 2,42 m vertieft werden).