Der im Hamburger Hafen anfallende Hafenschlick enthält hochgiftige organische und Schwermetallverbindungen und müsste als Sondermüll behandelt werden. Da absehbar war, dass die METHA-Kapazitäten in Hamburg im Jahr 2006 nicht ausreichten würden, die Baggermengen aufzunehmen, hat Hamburg in 2005 eine Vereinbarung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes getroffen, den giftigen Hafenschlick südlich von Helgoland bei der Tonne E3 zu verklappen. Schleswig-Holstein hat hierfür in 2005 sein zunächst auf drei Jahre befristetes Einvernehmen erteilt.[1] Das befristete Einvernehmen sollte es Hamburg ermöglichen, neue Deponieflächen zu erschließen, die METHA-Kapazitäten zu erweitern und ein wirksames Konzept zur Verhinderung des Schlickanfalles umzusetzen. Diese Möglichkeit hatte Hamburg bis 2008 versäumt, so dass mit Schleswig-Holstein in 2008 eine Verlängerung bis 2011 für eine weiterhin unentgeltliche Verklappung bei E3 vereinbart wurde.[2]
Bis heute hatte Hamburg keine Lösung erarbeitet, so dass in 2012 erneut eine Verlängerung verhandelt werden musste. Aufgrund der Friktionen zwischen den Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein in Sachen Husumer Windmesse kam diese Vereinbarung in 2012 zunächst nicht zu Stande, sondern erst nach der Klärung im April 2013.
“Die anvisierte Vereinbarung sieht vor, Hafenschlick unter Fortgeltung der Auflagen der Genehmigung von 2008 zur Tonne E 3 zu bringen, vorbehaltlich, dass eine Prüfung auf Schadstoffe das erlaubt – als Übergangslösung. Im Gegenzug wird dies zur Gründung einer Stiftung Wattenmeer führen, in die die Hamburger Port Authority pro Kubikmeter Baggergut zwei Euro einzahlt. Die Stiftung soll dem Schutz und der Förderung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer dienen. Teil der Vereinbarung ist auch, dass eine Arbeitsgruppe in engem Kontakt mit Schleswig-Holstein und unter Einbeziehung der Betroffenen (z.B. Fischerei, Tourismus, Meeresschutz) ein Konzept für den zukünftigen naturverträglichen Umgang mit Baggergut entwickelt.”[3]
Genehmigt werden 4.500.000 m³, eine zeitliche Befristung ist angekündigt aber nicht bekannt. Am 10. Juli 2014 nutzte HPA die in 2013 geschlossene E3-Vereinbarung erstmalig – die gleichlautende Pressemitteilung der HPA wurde zwischenzeitlich gelöscht und ist im online-Archiv nicht mehr einsehbar.
Kosten
Kosten 2014 9.000.000 €
Die von den Herren Habeck und Horch angekündigte Stiftungsgründung mit dem Namen “Stiftung Nationalpark Wattenmeer” oder “Stiftung Wattenmeer” ist, wie man der Schleswig-Holsteinischen Stiftungsdatenbank entnehmen kann, weder in 2013 noch in 2014 vorgenommen worden. Die Gründe hierfür sind unbekannt.
Lesen Sie weiter die Ausgleichsmaßnahmen zum -> Obstbau.
[1] HPA, „Umlagerung von Elbsediment nach Tonne E3, Bericht über Maßnahmen und Monitoring im Zeitraum August bis Oktober 2005“, Hamburg 2006 sowie Folgeberichte bis 2011 auf den Internetseiten der HPA
[2] HPA, „Umgang mit Baggergut aus dem Hamburger Hafen, Teilbericht Verbringung von Baggergut zur Tonne E3“, Hamburg 2009 und “Einvernehmen” zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg vom 01.08.2008 als Anlage zur Mitteilungsvorlage des Kreises Dithmarschen, Drucksache 2012/AUA/019
[3] Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein, http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2014/0714/MELUR_140710_Verbringung_Baggergut.html und Internetseite von Nationalpark Wattenmeer, http://www.nationalpark-wattenmeer.de/sh/service/newsletter/2097_juni-2013#artikel-2100