Die eigentliche Vertiefung

Durch die geplante Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe soll erreicht werden, dass moderne Großcontainerschiffe mit max. Tiefgängen von 14,5 m weitgehend ungehindert den Hamburger Hafen erreichen und wieder verlassen können. Planung und Realisierung des Vorhabens liegen im Verantwortungsbereich des Bundes und – im Bereich ihres Hoheitsgebietes – der Freien und Hansestadt Hamburg. Die HPA führt die in diesem Zusammenhang auf der Hamburger Delegationsstrecke notwendigen Arbeiten aus. Dazu gehören, neben den Nassbaggerarbeiten, der Bau einer Vorsetze im Köhlbrand, die Verlegung der Richtfeuerlinie Blankenese, der Bau eines Versorgungsdükers zur Insel Neßsand und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme. Das Projekt wurde am 23.04.12 planfestgestellt und liegt derzeit beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zur Entscheidung.Elbvertiefung

Die Kosten für die Fahrrinnenanpassung wurden zwischen Hamburg und dem Bund aufgeteilt. In der Machbarkeitsstudie aus 2004 wie folgt beschrieben: “Die Gesamtkosten der Variante 4.4 betragen bezogen auf einen Preisstand 1999 inklusive der 80 Mio. € für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich Mehrwertsteuer 310 Mio. €.[1], die vom Senat in 2005 bestätigt wurde.[2]

Bei der sich anschließenden Kostenplanung in 2006 wurden zwischen Bund und Hamburg Drittelanteile ermittelt[3], d.h. der Hamburger Anteil beträgt ein Drittel und der Bundesanteil zwei Drittel. Die Kostenschätzungen zum Hamburger Anteil werden regelmäßig auf Nachfrage angepasst. Die Höhe des Bundesanteils war dagegen seit 2006 unverändert und wurde bis 2016 mit 248.000.000 € angegeben. Da dieses unrealistisch ist, haben wir in der Kostenübersicht die Höhe des Bundesanteils ab Stand 2013 aus der Drittelteilung über den Hamburger Anteil abgeleitet. Mit der Vorlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 im März 2016 wurde erstmalig eine neue Kostenangabe vorgelegt, die der Drittelteilung gut entspricht.

Kosten                                         Hamburger Anteil 33,3%                        Bundesanteil 66,7%
Stand 2004:                                         80.000.000 €[1]                                     230.000.000 €
Stand 2005:                                         80.000.000 €[2]                                     240.000.000 €
Stand 2006:                                       102.500.000 €[3a]                                  248.000.000 €[3b]
Stand 2010:                                       137.000.000 €[4]                                     248.000.000 €[5]
Stand 2012:                                       175.100.000 €[6]                                     248.000.000 €[7]
Stand 2013:                                       199.088.000 €[8]                                     398.176.000 €
Stand 2014:                                       203.950.000 €[9]                                     407.900.000 €
Stand 2015:                                       208.250.000 €[10]                                   416.500.000 €
Stand 2016:                                       218.500.000 €[11]                                   398.100.000 €[12]

Lesen Sie weiter beim -> Kreetsand


[1] Projektgruppe Voruntersuchung Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe, “Machbarkeitsstudie zur weiteren Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“, Seite 82, letzter Absatz, Hamburg 2004.
[2] Hamburgische Bürgerschaft, Senatsmitteilung “Hafen-Sonderinvestitionsprogramm”, Drucksache 18/1681.
[3a] Hamburgische Bürgerschaft, Bericht des Haushaltsauschusses über den Haushaltsplan-Entwurf 2007 und 2008, hier Anlage 28, Seite 488, Drucksache 18/5000.
[3b] Deutscher Bundestag, Schriftliche Antwort von Staatssekretär Enak Ferlemann auf die Schriftliche Anfrage der MdB Cornelia Möhring am 11.07.2013, Drucksache 17/14397, Frage 99 auf Pdf-Seite 81.
[4] Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage: „Sachstand zum Planfeststellungsverfahren Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe“, Drucksache 19/5248 und Schriftliche kleine Anfrage „Elbvertiefung – Kosten-Nutzen-Verhältnis“ Drucksache 20/1436.
[5]
Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/1128 „Neubewertung der geplanten Elbvertiefung an der Unter- und Außenelbe“, Drucksache 17/1312.
[6] Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage: „Elbvertiefung – Kosten“, Drucksache 20/3337.
[7]
  Deutscher Bundestag, Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. März 2012 eingegangenen Antworten der Bundesregierung: Drucksache 17/8958, siehe Seite 111
[8] Hamburgische Bürgerschaft, Große Anfrage: „Hafenfinanzierung (II)“, Drucksache 20/7395, siehe Anlage 3
[9] Hamburgische Bürgerschaft, Große Anfrage: „Hafenfinanzierung (III)“, Drucksache 20/10595, siehe Anlage 3 und Schriftliche kleine Anfrage: “Elbvertiefung – Kosten”, Drucksache 20/12347.
[10] Hamburgische Bürgerschaft, Große Anfrage: „Hafenfinanzierung (IV)“, Drucksache 20/14001, siehe Anlage 4
[11] Hamburgische Bürgerschaft, Große Anfrage: „Einsparungen bei Hafeninvestitionen – Wie sollen die geplanten Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden?“, Drucksache 21/2368, siehe Anlage 8
[12] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesverkehrswegeplan 2030, Seite 178, Berlin 2016