Bereits am 16.12.2014 wurde das Verklappungs-Einvernehmen zwischen dem Schleswig-Holsteinischen Umweltminister Herrn Robert Habeck und der HPA verlängert. Zeitgleich wurden von Hamburg für die in 2014 verklappten 992.503 m³ giftigen Hafenschlicks 1,985 Mio. Euro an das Umweltministeriums als “Ablassgeld” gezahlt.
Eine Stiftung für die Verwaltung des Hamburgischen “Ablassgeldes” wurde von Schleswig-Holstein seit der Verinbarung über den “Ablasshandel” im Jahr 2013 noch nicht gegründet. Das Geld fließt also in den normalen Haushalt des Landes Schleswig-Holstein. Aber das WICHTIGSTE: “Die verbrachten Elbesedimente weisen im Übrigen nur eine geringe Schadstoffbelastung auf.” So ist es heute in den Senatsantworten auf eine Schriftliche Kleine Anfrage zu entnehmen, die unisono zur Pressemitteilung des grünen Umweltministers Herrn Habeck klingen: “Schleswig-Holstein achtet darauf, dass das Baggergut streng auf Schadstoffgehalte untersucht wird. Die Ergebnisse zeigen, dass es gering belastet ist – die Umweltauflagen des Einvernehmens werden erfüllt.”
Was bedeuten diese Senatsantwort und die Äußerungen von Herrn Habeck? Ist alles ganz “flauschig” und wir sollen uns nicht in die Hose machen? Im Gegensatz zu den politisch Verantwortlichen versuchen wir es mit einer Erklärung. Da passt es gut, dass am 22.07.2015 nachmittags die neuen Sedimentbeprobungen für das zu verklappende Baggergut von der HPA veröffentlicht worden sind.
Wir nehmen diese aktuellen Beprobungen z.B. für den Raum Süderelbe und stellen diese den geltenden “Verklappungs”-Bedingungen, namentlich der GÜBAK (Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern) samt deren Schadstoffrichtwerten gegenüber. Wir beschränken uns auf die chemischen Analysen und Regelungen. Die Herleitung und das Ergebnis finden Sie hier.
Von 19 chemischen Schadstoffbeprobungen wurde bei 13 Beprobungen der untere Richtwert R1 mehr als deutlich überschritten. Davon wurde bei vier Schadstoffen sogar der obere Richtwert überschritten.
Kann man darunter eine “geringe Belastung” verstehen? Mit Sicherheit nein. Aber das wird uns seit dem Jahre 2005, dem Beginn der E3-Verklappungen vor Helgoland, so verkauft. Und wir dürfen nicht vergessen, dass die GÜBAK ein schlechter Kompromiss der Verantwortlichen aus dem Bund und den Küstenländern ist. Seit 2009 wird an der Überarbeitung der Übergangsbestimmungen gearbeitet. Seit der Ankündigung der Überarbeitung durch den Bundesverkehrsminister ist nicht mehr viel geschehen. Die zuständige Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) will in sechs Jahren einfach kein Ergebnis zu Stande bringen. Nicht mal Zwischenstände werden auf Anfragen veröffentlicht. Ein Politikum!
Noch schlimmer ist, dass sich Hamburg bequem auf die Seite legen kann: die Stadt ist in dem LAWA-Arbeitsausschuss zur GÜBAK-Überarbeitung nicht beteiligt. Nein, das wundert uns auch nicht wirklich. Mit Sitz und Stimme vertritt dort das Land Schleswig-Holstein, hier das Umweltministerium um Herrn Habeck, auch die Interessen Hamburgs.
Nun wird ein Schuh daraus, wie man “Einvernehmen” erwirken kann: es konnte auch in 2015 keine Überarbeitung der GÜBAK erwirkt werden – so muss die E3-Verklappung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein einvernehmlich vereinbart, “leider” verlängert werden. Und das ist wohl die eigentliche Ästuarpartnerschaft, die wir im Norden mit maßgeblicher Beteiligung von grünen Politikern erleben dürfen.
Ja, werden die Freunde der Verklappung jetzt entgegnen, warum klagt Ihr denn nicht? Wir danken für die Steilvorlage: die GÜBAK ist nur eine Vereinbarung des Bundes und der Länder, die keine Rechtswirkung gegenüber den Bürgern hat. Sie stellt nur einen sogenannten politischen Orientierungsrahmen bzw. Leitbild dar. Und Orientierungen und Leitbilder gibt man, wenn man grüne Farbe am Hemd hat, anscheinend schnell auf…