Laut einer Meldung des Abendblattes soll die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union zur Klage des BUND gegen die Weservertiefung am 01.07.2015 verkündet werden. Allerdings zeigt sich mal wieder, wie ungenau im Abendblatt gearbeitet wird, die Überschrift lautet nämlich “Vorentscheidung zur Elbvertiefung fällt Anfang Juli – Wie das Abendblatt erfuhr, wird der Europäische Gerichtshof bereits am 1. Juli sein Urteil zur Elbvertiefung verkünden.” Selbstverständlich wird nicht über die Elbvertiefung, sondern über die Weservertiefung entschieden. Daraus können sich eventuell Rückschlüsse für das ausgesetzte Verfahren zur Elbvertiefung geben, aber mehr auch nicht!
Im Gerichtskalender ist zum Aktenzeichen C-461/13 der Termin mittlerweile auch eingestellt und somit bestätigt. Nach der Urteilsverkündigung des EuGH wird sich das Bundesverwaltungsgericht zunächst erneut mit der Weservertiefung befassen, um im Anschluss das Verfahren zur Elbvertiefung fortzuführen. Zeitangaben über das Vorliegen eines Urteils zu Elbvertiefung sind weiterhin reine Spekulation.
Keine Spekulation ist dagegen der Bericht der Elmshorner Nachrichten. Mit dem Titel: “Verschlickung der Krückau – Sielverbände schlagen Alarm” werden die Probleme an diesem nahe Kollmar in die Unterelbe mündenden Nebenflusses dargestellt. Wie wir lesen können, betrifft aber die Verschlickung nicht nur die dortigen Sielverbände in ihrer Verantwortung für die Krückauanwohner und den Elmshorner Bürgermeister, Herrn Volker Hatje, für seine Stadt, sondern auch die Elbsegler.
“„Wir brauchen Zahlen, Daten, Fakten“, sagt Hatje. Der Blick in die Zukunft stimmt ihn nicht eben optimistisch: Mit der geplanten Elbvertiefung sagen verschiedene Gutachter deren Nebenflüssen eine Zunahme der Verschlickung voraus.” Das können wir mehr als bestätigen und verweisen auf den Erfahrungsbericht des Elbseglers, Herr Olaf Specht zu der Verschlickung kleiner Häfen an der Unterelbe.
Vielleicht wäre es an der Zeit, dass der Kreis Pinneberg sich mit dem Thema Elbvertiefung kurz vor Gerichtsentscheidung auch beschäftigt. Als betroffener Landkreis hatte dieser in 2010 nicht einmal eine Stellungnahme (ganz unten) abgegeben.