Eine Schriftliche Kleine Anfrage in der Bürgerschaft hat die Flotte der Hamburger Lotsenboote im Hamburger Hafen zum Thema. Gemeint sind die Boote der “Hafenlotsenbrüderschaft Hamburg“, die ihren Sitz am Bubendeyufer im Seemanshöft hat und von ihren Kollegen in der gegenüber liegenden, nahe dem Anleger Teufelsbrück an der Elbchaussee residierenden, “Lotsenbrüderschaft Elbe” zu unterscheiden ist. Die Hafenlotsen sind dabei für das Fahrwasser zwischen Tinsdal und Oortkaten mit Ausnahme der Este zuständig und die Elblotsen für die Strecke zwischen Tinsdal einschließlich der Este und der Tonne E3 vor Helgoland.
Eigentlich erwarten wir aus den Antworten nix besonderes: die technischen Daten der vier Lotsenboote werden abgefragt und die Geschwindigkeitsbegrenzung für das Hafengebiet für die gewerbliche Schifffahrt von 10 Knoten erläutert. “Ausnahmen von der Geschwindigkeitsbegrenzug werden in jedem Einzelfall von der zuständigen Behörde geprüft und nur dann genehmigt, wenn bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung weiterhin die Sicherheit des Schiffsverkehrs gewährleistet wird.” Das vierte Lotsenboot, immerhin 22 Knoten schnell, wurde in 2012 angeschafft, “um den immer schneller werdenden Container-Feederschiffen und dem gestiegenen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.” Das ist nicht ganz nachvollziehbar: es gibt doch die o.a. Geschwindigkeitsbegrenzung und nach der offiziellen Statistik sinken doch aufgrund der Schiffsgrößenentwicklung die Schiffsanläufe in Hamburg regelmäßig jährlich!
Aber ein sehr schnelles Lotsenboot mehr oder weniger kann uns ja auch wirklich egal sein, denn die Kosten für die Lotsenboote müssten ja, so glaubt der wirtschaftlich denkende Mensch, die anlaufenden Schiffe für die Inanspruchnahme der Lotsen bezahlen. Eigentlich eine klare Sache.
Der schmallippigen Senatsantwort zu den Fragen sechs und sieben bezüglich des Eigentums an den Lotsenbooten entnehmen wir dann aber, dass das irgendwie anders sein muss: Die Lotsenboote sind im Eigentum der HPA und werden nicht vermietet. Im Gegenteil “Die HPA stellt als Dienstleister für die Hafen- und Elblotsen die Lotsenversetzboote zur Verfügung. Eingeteilt werden die Lotsenversetzboote von dem jeweiligen Wachleiter der Hafenlotsenbrüderschaft.”
Der Blick auf § 2 (1) Hafenlotsgesetz offenbart: “Einrichtung, Unterhaltung und Beaufsichtigung des Hafenlotswesens sind Aufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg. Ihr obliegen insbesondere Vorhaltung und Betrieb der Lotseinrichtungen.” So fragen wir uns, ob sich die HPA die Kosten für den Lotsenversetzdienst wenigstens über die Hafennutzungsentgelte bezahlen lässt? Nein, auch hier Fehlanzeige.
Wie ist das bei den Elblotsen geregelt? Die werden ja bei Teufelsbrück ebenfalls von den der HPA-gehörenden Lotsenbooten versetzt. Hier gibt es § 6 (1) Seelotsgesetz: “Die zur Wahrnehmung der Lotsendienste erforderlichen Lotseinrichtungen (feste und schwimmende Lotsenstationen, Versetz- und Zubringerfahrzeuge) werden von den Aufsichtsbehörden vorgehalten, unterhalten und betrieben. In § 45 (1) Seelotsgesetz finden wir dann “Für die Bereitstellung der Lotseinrichtungen werden für ein Schiff, das ein Seelotsrevier befährt, Abgaben (Lotsabgaben) erhoben. Für die Leistungen der Seelotsen ist ein Entgelt einschließlich der entstandenen Auslagen (Lotsgeld) zu entrichten.”
Über die Lotsabgaben legt der Bund seine Bereitstellungskosten der Lotseninfrastruktur auf die Schiffe um. Im Bundeshaushalt 2013, Einzelplan 12 des Bundesverkehrsministers sind Einnahmen aus den Lotsabgaben von 73,9 Mio. Euro zu finden, denen Ausgaben von rund 70 Mio. Euro gegenüberstehen.
Ja, und in Hamburg? Im Hamburger Haushalt ist das Wort Lotsabgabe nicht zu finden. Das verwundert nicht, da ja die HPA nach § 3 (1) Nummer 4 HPA-Gesetz auch die Aufgaben aus dem oben zitierten Hafenlotsgesetz übertragen bekommen hat: die HPA als eigenständige Körperschaft wird mit ihren Einnahmen und Ausgaben seit ihrer Gründung nicht mehr über den Hamburgischen Haushalt erfasst.
Mit den sparsamen Senatsantworten aus der obigen kleinen Anfrage im Ohr gehen wir davon aus, dass die HPA die Kosten für die gesamte Lotsen-Infrastruktur, also z.B. für die Lotsenstation Seemanshöft, die Radargeräte, die Lotsenboote alleine trägt und keine Erstattung von den Schiffen erhält.
Wie hoch mag dieser Betrag sein? Wir gehen von den jährlichen Kosten des Bundes in Höhe von 70 Mio. Euro aus und schätzen, dass der größte Seehafen Deutschlands bestimmt einen Anteil von 20% der Bundeskosten ausmachen würde.
Das wären rund 14 Mio. Euro p.a. Für einen Welthafen sind das natürlich Peanuts. Aber es wären auch 14% des jährlichen Betrages von 100 Mio. Euro, den der jetzige Senat für die HPA nach dem Verzehr der HHLA-Milliarde für unseren Hafen ausgeben will. Dass die angedachten jährlichen 100 Mio. Euro bei Weitem nicht reichen, wissen Leser unserer Seite schon lange…