Ostevertrag

Ostevertrag2In den Verhandlungen zur Erlangung des Einvernehmens zwischen dem Bund und dem Land Hamburg einerseits und den Anrainerländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein andererseits zur geplanten 9. Elbvertiefung war zwischen 2008 und 2009 die Deichsicherheit ein zentrales Thema.

Die für die Sicherheit der Deiche und des Deichvorlandes zuständigen Anrainerländer befürchteten durch die 9. Elbvertiefung Schäden an den Deichen, die für Schleswig-Holstein und Niedersachsen zusätzliche finanzielle Belastungen für die Wiederherstellung der Deichsicherheit bedeutet hätten.

In nicht-öffentlichen Verhandlungen wurden zwischen dem Bund und jedem Anrainerland jeweils eigene Verträge mit dem Titel “Vereinbarung über die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. unbefestigten Vorlandes der Deiches der Elbe” geschlossen. Inhalt dieser Verträge ist, dass der Bund sich verpflichtet, “die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke und der unbefestigten Vorlandbereiche auf der genannten Elbstrecke zu übernehmen”. Jedes Bundesland hat für seine Bereiche der Tideelbe, also jeweils rechts und links von Hamburg, zum Teil unter Einbeziehung der zuständigen Deichverbände, einen Vertrag geschlossen. In Schleswig-Holstein wurde die Vereinbarung in 2008 (siehe Bilder Seite 5)[1], in Niedersachsen in 2009 geschlossen.

Die Verträge sind geheim, d.h. nicht öffentlich zugänglich. In Niedersachsen jedoch wurde ein weiterer Deal geschlossen, der parlamentarisch öffentlich wurde: der Ostevertrag. Mit der Übernahme der Unterhaltungsverantwortung für die niedersächsischen Elbdeiche wollte der Bund in einem Kompensationsgeschäft die Verantwortung für die Bundeswasserstraße Oste (u.a. TiefenOstevertraghaltung für die Berufsschifffahrt) an das Land Niedersachsen abgeben.

Öffentlich wurde dieser Ostedeal Anfang 2009 durch eine Dringliche Anfrage im Niedersächsichen Landtag, die von dem damaligen Umweltminister Sander im Plenum  beantwortet wurde. [2] Im April 2009 mussten aufgrund der Haushaltsrelevanz der Deichunterhaltungsvertrag samt Ostedeal dem Parlament zur Beschlussfassung mit einem Antrag des Umweltministers vorgelegt werden.[3]

Mit diesem Vertrag waren Einnahmen für Niedersachsen durch eine Ablösezahlung des Bundes von 11.000.000 Euro verbunden, die in Anlage 1 unter § 7 ersichtlich ist.[3] Die Höhe dieses Betrages ist den Kalkulationen der Landesregierung aus Anlage 2 zu entnehmen.[3]

Das der Betrag geflossen ist, können wir dem Bundeshaushalt 2011, pdf-Seite 1415, Spalte 5 entnehmen.

Kosten für den Bund
Stand 2011:                          11.000.000 € [3] [4]
Stand 2013:                          11.000.000 € [3] [4]
Stand 2014:                          11.000.000 € [3] [4]

Lesen Sie jetzt weiter, wie sich die –>Hafenerweiterungsmaßnahmen in Hamburg entwickeln.

[1] Ufersicherungen an der Tideelbe“, Bettina Gätje und Ruben Cordes, BAW Kolloquium – Ufersicherungen an Seeschifffahrts- und Binnenwasserstraßen, 29.08.2013, Seite 4
[2] Niedersächsischer Landtag, Dringliche Anfrage: „Verkauft die Landesregierung die Interessen Niedersachsens an der Elbe?“, Drucksache 16/0831 und Antwort in 28. Plenarsitzung vom 15.01.2009, Protokoll, Drucksache 16/28, Seite 3.235.
[3] Niedersächsischer Landtag, Antrag “Maßnahme von finanzieller Bedeutung für den Einzelplan 15; Zustimmung gemäß § 40 Abs. 2 LHO zur Übernahme der Unterhaltungspflicht für die Oste durch das Land” samt Anlagen, Drucksache 16/1177
[4] Bundesministerium für Finanzen, Haushalts- und Finanzpläne ab 2006, “Bundeshaushaltsplan 2011 (Einzelplan 12) (PDF)“, hier Anlage 1, Baumaßnahmen an Bundeswassserstraßen, Titel 1203, Spalte 5 auf Seite 68