Gewässerzustand schlecht

Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist die Beurteilung, ob bei der geplanten Elbvertiefung die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL (Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustandes bis zum Jahr 2015) eingehalten worden sind. Die Gegner der Elbvertiefung meinen, dass dieses nicht der Fall ist – die Betreiber der Elbvertiefung meinen, die WRRL Bedingungen vollumfänglich erfüllt zu haben. Was nun in Sachen Elbvertiefung richtig ist, wird das Bundesverwaltungsgericht am 2.10.2014 entscheiden.

Schauen wir bis dahin, was es sonst zur WRRL in Hamburg zu berichten gibt:

  • Soeben wurden die Antworten zu einer Großen Anfrage “Stand der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – muss Hamburg weiter nachsitzen?” in der Bürgerschaft veröffentlicht. In den Antworten zur Anfrage, Anlage 1, erfahren wir, dass alle 30 in Hamburg fließenden OWK (Oberflächenwasserkörper) als erheblich verändert oder künstlich kategorisiert werden und somit nur ökologische Potenziale statt Zustände bewertet werden müssen. Und selbst diese Potentiale haben sich seit dem letzten Bewertungsjahr 2009 innerhalb der letzten fünf Jahre nicht positiv verändert: keines der fließenden OWK erhielt die Note “gut” bzw. “sehr gut”. Sieben der in 2009 mit “mäßig” bewerteten Oberflächengewässer sackten sogar auf die Note “unbefriedigend” ab. Zudem wird der chemische Zustand aller 30 Oberflächengewässer mit “nicht gut” bewertet. Bei den OWK “Seen” und “Wattenmeer” sieht die Situation ähnlich aus.
    Die in 2008 in einer Senatsmitteilung gesteckten Ziele Hamburg wurden, wie man der Einleitung der großen Anfrage entnehmen kann, allesamt verfehlt. Selbst das Abendblatt überschreibt seinen Artikel mit “Schlechte Noten für Hamburgs Gewässer“.
  • In der großen Anfrage werden in Anlage 3 die Gesamtkosten aufgeführt, die Hamburg seit 2009 für die Einhaltung der WRRL aufgewendet hat: in den vergangenen fünf Jahren wurden ingesamt 14,8 Mio. Euro ausgegeben, d.h. weniger als 3 Mio. Euro pro Jahr. Bei einem Hamburger Haushalt von 12 Mrd. Euro machen die jährlichen WRRL-Investitionen nicht einmal ein Viertel-Promille aus. Man scheint bei diesen “enormen” Beträgen die EU-Vorgaben zur WRRL nicht wirklich ernst zu nehmen. Parallel wurden die Antworten zu einer schriftliche kleine Anfrage über die Kosten aus der WRRL veröffentlicht. Die Gesamtkosten aus den WRRL-Maßnahmen werden in der Anlage zur Anfrage mit 12 Mio. Euro angegeben. Das wäre dann nur noch ein Fünftel-Promille – man spart in Hamburg, was man kann.

Ja, und die Elbe? Wir könnten verstehen, dass der Hamburger Hafen nicht mehr viel mit einem naturnahen Gewässer zu tun haben kann. Gleichwohl bezieht man Teile dieser Flächen als Ausgleichsmaßnahmen für die Elbvertiefung an: beispielsweise den alten Moorburger Hafen, direkt südlich des umstrittenen Moorburger Kohlekraftwerks gelegen.

Sorgen machen wir uns auch um das große Fischsterben durch das Sauerstoffloch, das mittlerweile jährlich im Sommer auf dem Hamburger Elbteil zwischen Hafen und Landesgrenze bei Tinsdal kurz vor Wedel auftritt. Nicht ein Wort wird in der großen Anfrage über die aktuell 100 Tonnen tote Fische mitten in Hamburg verloren. Hamburgs Regierung verschließt hier die Augen und sagt kein Wort – ein mittlerweile ganz normaler Vorgang.
Andere benennen die “böse” Algenblüte wegen hoher Nährstoffbelastung als Verursacher… Kenner und Beobachter des Sauerstoffloches wissen, dass es andere Gründe gibt: wir verweisen auf unsere Kollegen von “Rettet-die-Elbe“, die dieses Loch bereits seit der letzten Elbvertiefung ausführlichst beschrieben haben.