Im Mai 2014 hatte der Senat mit einer dürren Mitteilung eine Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes in die Bürgerschaft eingebracht, mit der der Senat die bislang nur für Moorburg und Altenwerder geltenden Sonderrechte auf das gesamte Hafengebiet ausweiten will.
In einer schriftlichen kleinen Anfrage wird nun endlich nach den Gründen gefragt, die der o.a. Senatsmitteilung nicht zu entnehmen war. Nur Schelme würden es zu glauben wagen, dass die dürre Senatsmitteilung etwas mit etwaigen Plänen eines verstorbenen prominenten Swingmusikers zu tun haben könnte.