In der Datenbank des Europäischen Gerichtshofs ist unter der Rechtssache C-461/13 ein Antrag des BUND mit einem Sitzungstermin am 08.07.2014 verzeichnet. Leider sind die Angaben sehr spärlich: so ist nicht zu erkennen, was im Detail in dieser Sitzung besprochen werden soll.
Nicht einmal das Thema der Sitzung erschließt sich dem Hartnäckigen – lediglich über die Nummer der EU-Verordnung 2000/60/EG und nicht über den Begriff WRRL-Wasserrahmenrichtlinie ist das Thema ersichtlich. Man scheint sich über die unterlassenen Verlinkungen (“Informationen nicht verfügbar”) und das Weglassen von bekannten Begriffen zum Sitzungsinhalt anzustrengen, das Thema “WRRL” bzw. “Elbe und Weser” unter Verschluss zu halten. Man gewinnt den Eindruck, dass im Vorwege der am 15.07.2014 beginnenden Verhandlungen zur Elbvertiefung am Bundesverwaltungsgericht auf EU-Ebene die Weichen in die “gewünschte Richtung” gestellt werden sollen.
Internet-Recherchen um das Aktenzeichen C-461/13 des EuGH bringen zunächst nur wenig Erfolg: In dem österreichischen “Wirtschaftsblatt” wird man im Artikel Verschärfungen im Wasserrecht über das Aktenzeichen in die strittige Problematik der WRRL eingeführt. Ist das gesetzliche verankerte Verschlechterungsverbot der Richtlinie derart zu interpretieren, “dass bereits jegliche nachteilige Veränderung der Wasserqualität im Verhältnis zum Status-Quo eine verbotene Verschlechterung darstellt (“Status-quo-Theorie”)” oder liegt eine solche erst dann vor, “wenn sich die Wasserqualität um mindestens eine Zustands- oder Güterklasse, wie sie in der Richtlinie vorgegeben sind, verschlechtert (“Stufentheorie”).”
Dann tritt unser Hamburger EU-Abgeordneter, Herr Knut Fleckenstein, in Erscheinung. Herr Fleckenstein wird im Juni 2013 zum Berichterstatter des EU-Parlamentes für das sogenannte Port-Package III ernannt. Ein mit der Hafenlobby und dem Hamburger Senat parteipolitisch sehr eng vernetzter Abgeordneter trägt deren Interessen in das EU-Parlament.
Am 09.04.2014 fragt er im EU-Parlament bei der EU-Kommission besorgt nach, wie es sich um das Aktenzeichen EuGH C461-13 verhält. Er erhält am 28.05.2014 eine “politische” Antwort von dem EU-Kommissar Herrn Janez Potočnik, die dem Elbvertiefungs-Betreiber nicht viel weiterhilft.
Seit Ende Mai 2014 wird die Zeit von den Lobbyarbeitern nun intensiv genutzt. Die o.a. Sitzung beim EuGH scheint eine Entscheidung zum Weservertiefungs-Verfahren vorzubereiten. Die überraschend früh angesetzte Terminsetzung zum Weservertiefungs-Verfahren lässt den Schluss zu, dass parallel über dieses Verfahren “europäische Fakten” geschaffen werden sollen, die entscheidenden Einfluss auf das Verfahren zur Elbvertiefung nehmen könnten.
Wir bleiben dran. Wer recherchiert mit?