Eine Kleine Bundestags-Anfrage zu den “Kosten der Fahrrinnenanpassungen an Elbe und Weser” ist aktuell von der Bundesregierung beantwortet worden. Die Antwort ist unglaublich aber wahr: im Entwurf für den Bundeshaushalt 2014 wird für die geplante 9. Elbvertiefung weiterhin mit einem Kostenansatz aus dem Jahr 2005 gearbeitet!
In der Antwort zu den Fragen 3 und 4 liest man: “Seither erfolgte Preissteigerungen und notwendige Planänderungen unter Berücksichtigung von Einwendungen und Stellungnahmen aus dem Planfeststellungsverfahren werden sich auf die voraussichtlichen Investitionsausgaben auswirken. Eine belastbare neue Ausgabenermittlung ist jedoch derzeit nicht möglich, da zuvor die Auswertung des laufenden gerichtlichen Verfahrens mit allen darin evtl. enthaltenen Auflagen für die Bauausführung abgewartet werden muss.”
Es scheint so, dass der Ordner “9. Elbvertiefung” bei den Haushaltsplanern direkt neben den Ordnern mit der Aufschrift “Stuttgart21”, “BER-Airport” und “NOK” liegt. So werden wir Steuerzahler wieder völlig überraschte Politiker erleben dürfen, die eine Maßnahme auf den Weg gebracht haben und dann nachträglich und vermeintlich unabsehbar höhere Kosten aus den Haushalten finanzieren müssen.
Oder rechnet das Bundesverkehrsministerium nicht mit der Realisierung der 9. Elbvertiefung?
Wann äußert sich der Rechnungshof zu dieser Fehlplanung?