Für die Elbvertiefung sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss [1] sind dieses Flächen in
- Hamburg mit Zollenspieker und Spadenländer Busch (Kreetsand),
- Niedersachsen mit Barnkruger Loch, Allwördener Außendeich (Mitte und Süd) und die Insel Schwarztonnensand,
- Schleswig-Holstein mit Vorlandflächen der Stör, Offenbütteler Moor und Giesensand.
Die EU-Kommission hatte ihre Zustimmung zur geplanten Elbvertiefung in ihrer Stellungnahme vom 06.12.2011 [2]mit zwei Bedingungen erteilt: die o.a Ausgleichsmaßnahmen und drei sogenannte zusätzliche Maßnahmen werden umgesetzt. Als zusätzliche Maßnahmen definiert die EU-Kommission drei weitere Vorschläge für Ausgleichsflächen zum Schutz des Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides): “Das Gebiet „Alter Moorburger Hafen“ wird wiederhergestellt und saniert, da dieses Gebiet in der Vergangenheit bekannt für Oenanthe conioides war. Das Gebiet „Spadenländer Spitze“ und „Overhaken“ wird durch die Schaffung eines Priels ökologisch angepasst, wodurch ein geeigneter Lebensraum für Oenanthe conioides geschaffen wird.”
Im Planfeststellungsbeschluss werden auf Seite 1941 die drei zusätzlichen Maßnahmen aufgenommen, aber nicht als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen definiert.
In den von Hamburg offiziell benannten Elbvertiefungskosten i.H. von 203.950.000 Euro sind auch Finanzmittel für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen eingeplant. Die Höhe dieser Kosten wurde Anfang 2012 mit rund 11,5 Mio. Euro angegeben[3]
In diesen Kosten sind die Ausgleichsmaßnahme Kreetsand sowie die drei zusätzlichen Maßnahmen der EU-Kommission nicht enthalten, obwohl diese in unmittelbaren Zusammenhang zur Elbvertiefung stehen. So wird im März 2014 bekannt, dass zwei der zusätzlichen Maßnahmen (Overhaken und Spadenländer Spitze) über das “Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege” mit 2.641.000 Euro finanziert werden.[4] Im Hamburger Doppelhaushalt 2013/2014 [5] sind diese als investive Ausgaben zu finden.
Zur großen Überraschung sind aber auch investive Rücklagen im Sondervermögen für die Ausgleichsmaßnahme Zollenspieker i.H. von 740.000 Euro zu finden. Dabei sollten doch die Maßnahmen Zollenspieker im Gesamtkostenbudget [4] von 203.950.000 Euro, welches von der HPA als Projektbudget verwaltet wird, mit 2.800.000 Euro und 300.000 Euro für den “Alten Moorburger Hafen” eingestellt sein.
Es scheint somit neben der regulären Finanzierung der Elbvertiefung über das Projektbudget der HPA weitere Finanzquellen für Ausgleichsmaßnahmen zu geben. Diese den weiteren Finanzquellen aufgedrückten Kosten berücksichtigen wir somit bei den Kosten der Elbvertiefung.
Kosten
Stand 2010: noch keine Planungen, von der EU als Ausgleichsmaßnahme eingefordert.
Stand 2014: 2.910.000 € [4](Overhaken, Spadenländer Spitze, Moorburger Hafen)
Stand 2015: 2.910.000 € [6]
PS: Liest man den Artikel des Hamburger Abendblattes aus dem Jahr 2011 zum “Alten Moorburger Hafen” fällte es uns schwer zu glauben, dass man das Gelände für 300.000 Euro wieder herstellen kann.
Lesen Sie jetzt beim -> Ostedeal weiter
[1] Freie- und Hansestadt Hamburg, “Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“, Hamburg 2012, hier Seite 2139 ff.
[2] Europäische Kommission, “Stellungnahme der Kommission vom 6.12.2011 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: Verbreiterung und Vertiefung der Fahrrinne Unter- und Außenelbe bis zum Hamburger Hafen (Deutschland)”.
[3] Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage: „Elbvertiefung – Kosten“, Drucksache 20/3337
[4] Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage: “Sachstand der gegenüber der EU-Kommission zugesagten Ausgleichsmaßnahmen”, Drucksache 20/10985
[5] Freie und Hansestadt Hamburg, “Haushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 6 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt“, Hamburg 2012, hier Anlage 2.4 Wirtschaftsplan Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege, Seite 55.
[6] Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage: “EU-Kohärenzmaßnahmen”, Drucksache 21/543