E3-Einvernehmen

Das Verklappungsgebiet für den belasteten Hamburger Hafenschlick in der Nordsee bei Tonne E3 liegt knapp 7 Seemeilen südlich von Helgoland und gehört verwaltungsrechtlich über die Zugehörigkeit zum Landkreis Pinneberg zum Bundesland Schleswig-Holstein. Für die Verklappung des belasteten Hamburger Schlicks aus der Delegationsstrecke bei Tonne E3 in der Nordsee vor Helgoland hatte Hamburg zu Beginn der Verklappungen im Jahre 2005 nach § 4 WStrG (Bundeswasserstraßengesetz) das Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesland Schleswig-Holstein herzustellen. Nachfolgend werden die verschiedenen Einvernehmen chronologisch dargestellt und, soweit vorhanden, veröffentlicht.

Erstes Einvernehmen vom 26.07.2005
Dieses Einvernehmen wurde Hamburg am 26.07.2005 von dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR) erteilt. Es wurde befristet für drei Jahre bis zum 31.12.2008 eine Baggergutmenge von maximal 4,5 Mio. m³ aus den Bereichen Köhlbrand sowie Norder- und Süderelbe genehmigt. Die Genehmigung verlangte ein Monitoringprogramm, das zu veröffentlichen ist. Dieses Einvernehmen liegt uns nicht vor, jedoch sind dem Monitoringbericht des Jahres 2007, Seite 14 ff. die Auflagen zu entnehmen.

In Hamburg wurde am 29.06.2005 mit Verabschiedung des HPA-Gesetzes die öffentliche Anstalt HPA als Zusammenschluss von mehreren Ämtern aus verschiedenen Behörden gegründet. Als eine der ersten Amtshandlungen muss die HPA das o.a. Abkommen mit Schleswig-Holstein geschlossen haben. Ergänzend lesen wir im ersten Monitoringbericht des Jahres 2005, dass die HPA parallel im Juli 2005 eine Vereinbarung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes über die Verklappung geschlossen haben muss, die unbegrenzt gültig sein muss. Diese Vereinbarung liegt uns ebenfalls nicht vor.

Zweites Einvernehmen vom 01.08.2008
Die aus dem ersten Einvernehmen genehmigten Verklappungsmengen von 4,5 Mio. m³ bis zum 31.12.2008 wurden bereits im Januar 2008 erreicht, so dass von Hamburg für 2008 und die Folgejahre ein neues Einvernehmen angestrebt wurde. Dieses wurde am 01.08.2008 für weitere 6,5 Mio. m³, befristet bis zum 31.12.2011 vom Schleswig-Holsteinischen MLUR mit Auflagen erteilt. Eine transkribierte Fassung des Einvernehmen finden Sie -> hier.

Änderung des zweiten Einvernehmen am 28.07.2009
So harmlos, wie es uns in den Monitoringberichten der Jahre 2005 bis 2006 dargestellt wurde, können die Auswirkungen der Verklappungen von giftigem Schlick nicht gewesen sein. Im Bericht des Jahres 2007 vom 05.05.2008, also knapp drei Monate vor der Erteilung des zweiten Einvernehmens, sind auf Seite 13 über die Entwicklung der Wellhornschnecke bereits zarte Andeutungen zu lesen. Nach dem zweiten Einvernehmen müssen jedoch weitere Erkenntnisse im Schleswig-Holsteinischen MLUR zum Einfluss des giftigen Schlicks auf Wellhornschnecke und Pfeffermuschel gereift sein, so dass sich das Ministerium entschlossen hat, Hamburg mit einer Änderung des zweiten Einvernehmens weitere Auflagen zu erteilen. Diese auf den 28.07.2009 datierende Änderung des Einvernehmens finden Sie in der transkribierten Fassung -> hier.

In der Begründung dieser Änderung zum Einvernehmen ist zu lesen: “Im Rahmen der Umsetzung der 2008 erteilten Maßgaben zum Monitoring werden u.a. regelmäßige Beprobungen und Untersuchungen zur Bioakkumulation an der Wellhornschnecke und der Pfeffermuschel durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse ergab im März 2009 deutlich erhöhte Konzentrationen von elbetypischen chlor- und zinnorganischen Schadstoffen (aus Fußnote: DDT-Metabolite, Mono- und Dibutylzinn, Hexachlorbenzol). Diese Ergebnisse waren signifikant und belegten zweifelsfrei eine biologische Schadstoffanreicherung, d.h. eine nicht zulässige maßnahmebedingte Bioakkumulation, an der Einbringungsstelle.
Die diesbezügliche Maßgabe Nr. 12 des Einvernehmens vom 01.08.2008, die besagt, dass Baggergut mit einem Schadstoffgehalt, der „eine signifikante Bioakkumulation an der Einbringungsstelle erwarten lässt“ nicht eingebracht werden darf, wurde damit nicht eingehalten.” Hamburg hatte mit seiner E3-Verklappung gegen das Einvernehmen verstoßen! Statt das Einvernehmen von Seiten Schleswig-Holsteins zurückzuziehen, wurde es lediglich mit Korrekturen zum nicht-öffentlichen Monitoring versehen. Im Gegenteil wurde Hamburg sogar in Aussicht gestellt, nach den bereits genehmigten 6,5 Mio. m³ Schlick weitere 1,5 Mio. m³ verklappen zu dürfen.

Hamburg hat die E3-Verklappung nach der Änderung des Einvernehmens schnell heruntergefahren. Im Monitoringbericht 2010 ist zu lesen: “Die am 18. Dezember 2009 begonnene Verbringkampagne wurde bis zum 28. Februar 2010 fortgesetzt. Insgesamt wurden jeweils knapp 400.000 m³ aus dem Köhlbrand und aus der Norderelbe sowie 240.000 m³ aus der Süderelbe entnommen.” Im Verlauf des Jahres 2010 und 2011 fand keine weitere Verklappung vor Helgoland statt. Begründet wird dieses mit dem Verlauf des Oberwasserabfluss: “Fast der gesamte Jahresverlauf war durch vergleichsweise hohe Abflüsse geprägt. … Diese Oberwasserverhältnisse führten zu einer geringen Sedimentation im Hamburger Hafen, …” In der Tat nahmen die Baggermengen auf dem Hamburger Gebiet in den Jahren 2010 und 2011 gegenüber den Vorjahren deutlich ab. Die Baggerkosten verminderten sich jedoch nicht im annähernd ähnlichen Umfang.

Eine andere Erklärung für den deutlichen Rückgang kann auch aus einer befristeten Beschränkung der HPA-Baggerei auf die notwendigste Tiefenhaltung erklärt werden, denn bereits ab dem Jahr 2012 sehen wir wieder die bekannten steigenden Baggermengen. Wir halten das aus folgenden Gründen für denkbar:

Nahezu zeitgleich zum zweiten Einvernehmen wurde in Deutschland im August 2009 die für die Schadstoffbetrachtung der Sedimente maßgebliche “Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich” (HABAK-WSV) durch die “Gemeinsamen Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern” (GÜBAK) abgelöst. Wir lesen dazu im Monitoringbericht 2009 auf Seite 11: “In Abstimmung mit dem MLUR wurde die Baggergutbewertung im Jahr 2009 noch nach der HABAK-WSV (1999) durchgeführt. Im Jahresbericht der HPA 2010 wird die Baggergutbewertung für die erste Verbringungskampagne in 2010 dann nach beiden Richtlinien vergleichend dargestellt werden. Die darauf folgenden Baggergutbewertungen werden nach den Gemeinsamen Übergangsbestimmungen (2009) durchgeführt.

Die neue GÜBAK ist gegenüber der alten HABAK für die bei Tonne E3 verklappten elbetypischen chlor- und zinnorganischen Schadstoffgehalten im Sediment  wie DDT-Metabolite, Mono- und Dibutylzinn, Hexachlorbenzol grundsätzlich restriktiver. Hamburg wurden von Schleswig-Holstein über die Anwendung der HABAK für die Jahre 2009 und 2010 somit höhere Richtwerte für die Verklappung der Giftstoffe zugestanden. Ab dem Jahr 2011 sollte dann ausschließlich die restriktivere GÜBAK gelten – Hamburg stellt die Verklappung aber schon in 2010 ein…

Drittes Einvernehmen am 31.05.2013
Das zweite Einvernehmen lief Ende 2011 aus. Der Baggernotstand in Hamburg wuchs aber, wie die Mengenzahlen belegen, im Jahr 2012 dramatisch an. In 2012 tobte ebenfalls der Krieg um die von der Stadt gewünschte Verlagerung der Husumer Windmesse nach Hamburg. Die Verhandlungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zur E3-Verklappung vor Helgoland nahmen erst wieder Fahrt auf, nachdem sich beide Länder über den Fortgang der Windmesse geeinigt hatten. Am 31.05.2013 war es dann soweit: das Ende 2011 ausgelaufene Einvernehmen aus 2008 mit der Änderung in 2009 lebte bis zum 31.12.2014 wieder auf. Hamburg durfte damit in den Jahren 2013 und 2014 jeweils 1 Mio. m³ Schlick vor Helgoland verklappen. Neu war lediglich, dass Hamburg 2 Euro pro Kubikmeter verklappten Hafenschlick an eine Stiftung zahlen muss und das ein Dialogprozess für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum Sedimentmanagement einzuleiten sei (vgl. Dialogforum Tideelbe). Das neue Einvernehmen in transkribierter Fassung finden Sie -> hier.

Die öffentlichen Monitoringberichte zur Verklappung bei Tonne E3 schliefen ein. Der Bericht für das Jahr 2013 wurde im November 2015 veröffentlicht – die  Berichte für 2014 und 2015 stehen auch Anfang 2017 noch aus. Das Dialogforum Tideelbe hat einen Abschlussbericht erst im Juli 2015 veröffentlicht – von einem Gesamtkonzept zum Sedimentmanagement ist dort nichts zu finden. Trotzdem wurde vom Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (jetzt MELUR statt MLUR) für das Jahr 2015 auf Basis des Einvernehmens aus 2013 die Verklappung von weiteren 2 Mio. m³ vor Helgoland zugelassen.

Viertes Einvernehmen vom 25.04.2016
Der Hamburger Baggernotstand des Jahres 2015 mit der Rekordzahl von 10,75 Mio. m³ verschärfte sich nochmals in 2016. Obwohl Hamburg seine in den Einvernehmen definierten Hausaufgaben seit Jahren nicht erledigt hatte, war Schleswig-Holstein im Jahr 2016 erneut bereit, über die Verklappung für die Folgejahre zu sprechen. Der grüne Umweltminister zeigte sich sogar so entgegenkommend, dass er nun auch die Verklappung von Sedimenten aus den Hamburger Hafenbecken, die nicht zu den Bundeswasserstraßen gehören, akzeptieren würde.

Ende April war es dann soweit: Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister genehmigt die Verklappung von weiteren 10 Mio. m³ Hamburger Sedimente befristet bis 31.12.2021. Von den 10 Mio. m³ dürfen zwei Drittel aus den Bundeswasserstraßen der Delegationsstrecke, also Norderelbe, Köhlbrand und Süderelbe, kommen und ein Drittel aus den Hafenbecken Köhlfleet und Köhlfleethafen, Parkhafen und Waltershofer Hafen, Vorhafen mit Kaiser Wilhelm-Hafen, Südwesthafen und Hansahafen sowie Sandauhafen und Rethe.

  • Das Einvernehmen zu den Hamburger Bundeswasserstraßen finden Sie  -> hier.
  • Für die Hafenbecken finden Sie die wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz -> hier, und den
  • Genehmigungsbescheid nach Bundesnaturschutzgesetz finden Sie -> hier.

War bislang in den vorhergehenden Einvernehmen ein öffentliches Berichtswesen festgelegt worden, wird dieses mit dem neuen Einvernehmen entfallen. Es gibt somit weder eine parlamentarische noch eine öffentliche Kontrolle über die Vergiftung der Nordsee. Auch

In der Presseerklärung des Schleswig-Holsteinischen Umweltministers vom 26.04.2016 lesen wir, dass mit diesen Vereinbarungen “nachteilige Auswirkungen auf das schleswig-holsteinische Küstengewässer der Nordsee und die angrenzenden Küstenregionen vermieden oder minimiert werden.” Wir lesen aber im Einvernehmen zu den Bundeswasserstraßen ab Seite 23:

  • Danach sind die Schadstoffkonzentrationen der Baggerbereiche der Stromelbe insbesondere bei einigen organischen Schadstoffen erhöht und liegen hier z. T. deutlich über den oberen Richtwerten der GÜBAK.
  • Die Nährstoffgehalte des Baggerguts aus den Teilbereichen der Stromelbe überschreiten den Richtwert der GÜBAK um das Zwei- bis Dreifache, wobei auch hier die Sedimente aus der Süderelbe die höchsten Überschreitungen aufweisen.

Zu den Hafenbecken (als Landeshafengewässer bezeichnet) lesen wir in der wasserrechtlichen Genehmigung:

  • Bei den Nährstoffen weisen die Sedimente der Landeshafengewässer z.T. deutliche Überschreitungen der Richtwerte nach der GÜBAK auf … die im Vergleich zu denen der Hamburger Stromelbe (Delegationsstrecke) stärker ausgeprägt sind.
  • Gleiches gilt für die Schadstoffbelastungen der Sedimente aus den Landeshafengewässern. Die Belastungen sind – ähnlich der eingangs genannten Sedimentationsbereiche der Stromelbe – insbesondere bei den organischen Schadstoffen erhöht und liegen hier deutlich über den oberen Richtwerten der GÜBAK. Das Sediment ist damit in Fall 3 der GÜBAK einzuordnen. Der höhere Feinkornanteil der Landeshafengewässer führt bezogen auf dieselbe Baggermenge zu einer insgesamt erhöhten maßnahmenbedingten Schadstofffracht in den Einbringbereichen.

Fazit: Hamburg verklappt stark belastete Sedimente in die Nordsee. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung lässt es mittlerweile im zwölften Jahr zu, dass giftiger Schlick knapp sieben Meilen von dem Badestrand der Helgoländer Düne entfernt sanktionsfrei entsorgt werden kann. Weitere fünf Jahre werden folgen. In der Stellungnahme des für Helgoland zuständigen Kreises Pinneberg lesen wir und trauen unseren Augen nicht: “Mangels direkter Betroffenheit hat der Kreis Pinneberg auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet und empfohlen, die Gemeinde Helgoland in das offizielle Beteiligungsverfahren miteinzubeziehen.”  Die Gemeinde Helgoland scheint zu Schweigen – zu hören und zu lesen ist jedenfalls nichts! Was muss denn noch passieren, dass die Gemeinde endlich aufwacht?

In Zukunft wird es kein öffentliches Berichtswesen mehr zu den Verklappungen vor Helgoland geben. Eine parlamentarische Kontrolle ist ebenfalls nicht möglich. Wir müssen den handelnden Politikern der Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein vertrauen. Dieses Vertrauen ist aber nicht angebracht: Hamburg hat das Giftschlickthema quer über alle Farbkonstellationen der jeweiligen Senate über Jahrzehnte ausgesessen. Schleswig-Holstein hat sich mit seinen Regierungen jeglicher politischer Farbe seit dem Jahr 2005, dem Beginn der E3-Verklappung, auf die Schippe nehmen lassen. Unter Verantwortung eines grünen Umweltministers wird dieses auch die nächsten fünf Jahr fortgeführt. Wem sollen wir Bürger also noch vertrauen?