Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Fortgang der Weservertiefung entschieden. In der Pressemitteilung des Gerichtes ist zu lesen, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass “der Planfeststellungsbeschluss gegen Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorschriften zum Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete, wasserrechtliche Vorschriften und das fachplanungsrechtliche Abwägungsgebot verstößt. Die Planfeststellungsbehörde hat insbesondere verkannt, dass die Planung drei selbständige Vorhaben im Sinne des Fachplanungsrechts umfasst, nämlich die Vertiefung der Außenweser einschließlich der hafenbezogenen Wendestelle, die Vertiefung der Unterweser von Bremerhaven bis Brake und die Vertiefung der Unterweser von Brake bis Bremen. Um drei Vorhaben handelt es sich, weil mit diesen Maßnahmen je verschiedene Ziele verfolgt werden und die Maßnahmen unabhängig voneinander verwirklicht werden können, ohne dass das Ziel einer Maßnahme durch Verzicht auf die anderen vereitelt würde.”
Das Gericht hält diese und andere Mängel für behebbar und hat den bestehenden Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern für rechtswidrig erklärt.
Einen ersten Bericht haben wir bei Radio Bremen gefunden sowie im Weser-Kurier. Wir gratulieren den klagenden Verbänden!
Und was ist mit der Elbe? Die nächste Gerichtsverhandlung beim in Leipzig ansässigen Bundesverwaltungsgericht ist für den 19. Dezember 2016 angesetzt. Wir freuen uns sehr, dass dann in Sachen Elbvertiefung weitere Klarheit geschaffen wird.