Am 07. Dezember 2016 veröffentlichte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass das Projekt “Westerweiterung und Erweiterung des Drehkreises” planfestgestellt wurde. Zwischen dem 19.12.2016 und dem 02.01.2017 (ein Schelm, wer Böses bei diesem Zeitfenster denkt) wurden die Beschlussunterlagen öffentlich ausgelegt und somit das Informationsgebot erfüllt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind jetzt nur noch Klagen durch Betroffene (Anwohner*innen, Unternehmen…) und Umweltschutzverbände möglich.
Von der Klagemöglichkeit haben jetzt tatsächlich etwa 50 Anwohnerinnen und Anwohner Gebrauch gemacht und gemeinsam eine Sammelklage eingereicht. Und schon wird wieder gegen die Klägerinnen und Kläger gehetzt, wie wir es auch aus dem Verfahren um die Elbvertiefung kennen.
“Wohlhabende Anwohner klagen gegen Hafen-Terminal” titelt das Hamburger Abendblatt in bekannter Martin Kopp’scher Manier. “Feierabendbier mit Blick auf Stahlkisten” schreibt Sven-Michael Veit in der taz. Beide Autoren sind sich nicht zu schade, postfaktisch gegen die “Reichen und Schönen” der Elbchaussee zu holzen. “Diese Kläger sind Unternehmer, Makler, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprofessoren, die um ihren Ausblick vom Geesthang über Othmarschen und Övelgönne fürchten.” verbreitet Herr Veit, “Die Klägerliste führt illustre Hamburger Namen. Es sind Immobilienbesitzer, Professoren, Unternehmer von der Elbchaussee und aus dem feinen Övelgönne, die gegen die Westerweiterung mobil machen.” Herr Kopp.
Damit lässt sich doch gut populistische Stimmung machen, man muss nur genug alternative Fakten präsentieren. Was will das “Püppi-Ufer” eigentlich? Ein schöner Ausblick ist ihnen wichtiger als die Hamburger Hafenwirtschaft? Die können sich aber auch alles leisten…. Wer nur genug Geld und Kontakte hat, kann “dem kleinen Mann” alles kaputt machen. Die Empörung bei der Mehrheit der Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, also Arbeitnehmer*innen, ist den Schreibern sicher.
Doch es geht nicht in erster Linie um die Aussicht, auch wenn es sich lohnt, die Pappelallee zu erhalten. Es geht um Lärm, krankmachenden Lärm, der schon jetzt den Anwohnerinnen und Anwohnern schwer zu schaffen macht. Die HHLA hat beispielsweise diversen Wohnungen und Häusern besondere Lärmschutzfenster finanzieren müssen. Dennoch ist Durchschlafen nicht gesichert. Neben dem hörbaren Lärm wirken die nicht hörbaren Schwingungen auf den Körper, finden in Wohnungen und Häusern Resonanzraum und sorgen für Herz-Kreislaufbeschwerden. In unserer Muster-Einwendung sind wir auf dieses Thema ab Seite 17 ausführlich eingegangen. Die Bewohnerinnen und Bewohner am Elbhang gegenüber dem geplanten Westerweiterungsgelände haben genauso wie die Anwohnerinnen und Anwohner z.B. an der Max-Brauer-Allee ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das hat nichts mit Reichtum oder Armut zu tun. Das ist ein Menschenrecht.
Da verweisen wir doch lieber auf die kurze und knappe Pressemitteilung unseres Wirtschaftssenators Herr Frank Horch, der durchaus den Lärm als vermutlichen Klagegrund ausmacht.
Und was die Bedrohung des Hafens angeht, verweisen wir einerseits auf die noch ausstehende Entscheidung zur Elbvertiefung am 9. Februar 2017.
Insgesamt ist die Maßnahme Westerweiterung sehr fraglich. Seit 2005 laufen die ersten Planungen, in Zeiten rasant steigender Containerumschlagszahlen. Mittlerweile zeigt sich, dass sämtliche Prognosen bezüglich der Umschlagszahlen hinfällig sind. Im Hamburger Hafen werden in absehbarer Zeit nicht mehr Container umgeschlagen als auf dem Niveau von 2006. Somit benötigt der Hafen und insbesondere Eurogate keine größere Terminalfläche. Zumal die jetzige Fläche noch immer nicht ausgelastet ist und mit einer anderen Zwischenlagertechnik auf der bestehenden Fläche die gewünschte Steigerung erreicht werden könnte. Die im selben Planverfahren vorgesehene Erweiterung des Drehkreises vor dem Waltershofer Hafen wäre aus Sicherheitsgründen wahrscheinlich sogar eine notwendige Maßnahme. Dafür muss aber keine über hundertjährige Pappelallee gefällt, ein interessanter Ort für Ausflüge und Shipspotting vernichtet und kein Hafenbecken zugeschüttet werden (Bubendeyufer).