Archiv für den Monat: Juli 2015

Westerweiterung? Fair geht anders

Auch die zweite schriftliche kleine Anfrage zu dem BSU-Mitarbeiter ist jetzt beantwortet. Der Informationsgehalt ist an vielen Stellen gering. Zurecht bezieht sich der Senat auf den Schutz des Mitarbeiters, das laufende personalrechtliche Verfahren und den Personaldatenaktenschutz. Dennoch tun sich neue Blickwinkel zu dem Fall auf.

In der Vorbemerkung erfahren wir, dass der Westerweiterung-HörsaalBSU-Mitarbeiter “als Privatperson zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens am 14. Oktober 2009 eine Einwendung gegenüber der Planfeststellungsbehörde der BWVI.” eingereicht hat. Weiter wird gesagt, dass die BWVI zu diesem Zeitpunkt erfuhr, dass der Mitarbeiter als Privatperson Betroffener der Maßnahme war. Die Einwendungen wurden an die HPA als Vorhabenträger weiter geleitet. Die HPA wiederum leitete die Unterlagen an den Co-Vorhabensträger EUROGATE weiter. Mit anderen Worten: Schon 2009 hatten alle Beteiligten Informationen darüber, dass der Kollege Einwender war.

Übrigens, 2009 gab es eine schwarz-grüne Regierung. Die damalige Wirtschaftsbehörde unterstand Axel Gedaschko (CDU). Mit großer Irritation nehmen wir zur Kenntnis, dass ausgerechnet die damalige Regierungspartei CDU sich jetzt darüber empört, dass der BSU-Mitarbeiter scheinbar unentdeckt an den Planunterlagen mitgearbeitet hat. Zuletzt in der aktuellen Stunde der Bürgerschaft vom letzten Donnerstag, in der sie der aktuellen Regierung völliges Versagen auf ganzer Linie in Bezug auf den Hafen vorwarf.

Je mehr CDU und FDP nach den Hintergründen für ein vermeintliches Fehlverhalten eines BSU-Mitarbeiters fragen, desto mehr Fragen tauchen für uns auf.

  • Wenn BWVI, HPA und EUROGATE schon 2009 von dem Einwand des BSU-Mitarbeiters wussten, weshalb hat zu diesem Zeitpunkt niemand danach gefragt, ob seine Mitarbeit an den Planunterlagen einen Interessenkonflikt auslösen könnte? Warum ist die BSU als Dienstherr des Mitarbeiters nicht unverzüglich durch die BWVI informiert worden?
  • Wie passt die einvernehmliche Verständigung von BSU, HPA, BWVI und EUROGATE im November 2014 über die weitere Bearbeitung des Lärmgutachtens zu den Vorwürfen, der BSU-Mitarbeiter habe die Planungen zur Westerweiterung verzögert?
  • Weshalb wurde der vermeintliche Interessenkonflikt erst unmittelbar nach dem Erörterungstermin am 22.06.2015 in das öffentliche Licht gerückt?
  • Wurde die Kenntnis über einen möglichen Interessenkonflikt – der übrigens noch gar nicht nachgewiesen ist – zurück CTH-Bubendey1gehalten, um Schwächen der Planung über politischen Druck zu verdecken? Man könnte meinen, dass die Vorhabensträger HPA und EUROGATE an eine erfolgreiche Planfeststellung nur noch über den Weg der “Erpressung” für möglich halten.
  • Was ist mit den Aussagen und Gutachten zur WRRL, nachdem durch das EuGH Urteil das Verschlechterungsverbot ausdrücklich gestärkt wurde?

Nachdenklich macht uns, das der Antragsteller EUROGATE alle Informationen über Einwenderinnen und Einwender (persönliche Daten) sowie deren Argumentation erhalten hat, während uns die Lärmimissisionsdaten zu den Messpunkten in Finkenwerder (F1 und F2) und Oevelgönne (Ö1 und Ö2) immer noch nicht bereitgestellt worden sind. Noch während des Erörterungstermines wurden in Anträge von Einwendern diverse Unterlagen abgefordert, die von EUROGATE bislang nicht bereitgestellt worden sind.

Auch ist das Protokoll der Erörterung, dass uns nach persönlicher Zusage des Leiters der Erörterung Herrn Dr. Thyssen spätestens nach 14 Tagen zugesendet werden sollte, bislang nicht bei uns eingegangen.

Fazit: Die Einwender werden derzeit nicht so bedient, wie der Antragsteller EUROGATE. Fairness und Augenhöhe sind gegenüber den Einwendern derzeit nicht vorhanden. Die Öffentlichkeit wird mit durchsichtigen Anwürfen durch EUROGATE und fehlender Entgegnung durch die Planfeststellungsbehörde irregeleitet. Fairplay geht anders.

 

Dicke Luft in Hamburg II

Manche Uhren scheinen langsamer zu ticken als andere. Herr Prof. Jeroen Buters vom Zentrum Allergie und Umwelt (TU München/Helmholtz Zentrum München) war mit einem Vortrag zum Thema Luftverschmutzung durch die Schifffahrt auf der NABU-Konferenz “Greening Ports” am 01.06.2015 in Hamburg vertreten. Dort hat er, neben anderen Foto Qualmender Schornstein 2015-05-24-4857Vortragenden, auf die Gesundheitsgefährdung durch Schiffsdiesel hingewiesen und von der jetzt bekannt gemachten Studie berichtet. Bereits deutlich vor der NABU-Konferenz war über eine Reportage zu Kreuzfahrtschiffen des NDR ebenfalls auf die Gesundheitsgefährdung durch Feinstäube hingewiesen worden.

Und nun ist das Thema auch im Abendblatt und somit hoffentlich in der Hamburger Politik angekommen. Unter der Überschrift “Gesundheit – Schiffsabgase noch giftiger als angenommen” berichtet Herr Jens Meyer-Wellmann über die vorgenannte Studie: “In einer experimentellen Versuchsreihe haben die Forscher darin nachgewiesen, dass nicht nur Abgase aus der Verbrennung von Schweröl, sondern auch die aus modernem Schiffsdiesel die Gesundheit der Menschen in Hafenstädten und in Küstennähe sehr stark belasten.” Selbst sogenannte moderne Schiffsdiesel können Asthma, Allergien oder Schornstein2Autoimmunerkrankungen auslösen und sind krebserregend. Und diese Dreckschleudern dürfen nicht nur in den Hamburger Hafen einfahren, sondern sie betreiben ihre Hilfsmaschinen auch während der gesamten Aufenthaltsdauer im Hafen, um die Energiesysteme des Schiffs aufrecht zu erhalten. Herr Prof. Buters wird zitiert: “Wir sind bei Schiffen heute leider erst so weit wie bei den Autos im Jahr 1935. Es ist höchste Zeit, hier schnell aufzuholen, um die Gesundheit der Menschen besser zu schützen.” Herr Meyer-Wellmann hat auch noch gleich einen Kommentar dazu geschrieben. Er fordert die Stadt Hamburg auf, sich weltweit dafür einzusetzen, dass Schiffe zukünftig mit Rußpartikelfiltern ausgestattet werden und dass Strafen bei einer Luftverschmutzung durch die Schifffahrt richtig wehtun und durchgesetzt werden müssen.

In dem Hauptartikel wird festgestellt, dass es seit Jahres keine Luftmessstationen mehr im Hafengebiet gibt. Luftmesstationen – vielleicht kennen Sie noch aus Ihrer Nachbarschaft die hellgrünen Container mit der weißen Dachaufschrift “Luftmeßnetz Hamburg”. Sie wurden nicht nur in Ihrem Stadtteil abgebaut, sondern auch im Hamburger Hafen. Vergleichen Sie das aktuelle ausgedünnte Meßnetz mit dem noch übrig gebliebenen Netz. Und es waren noch deutlich mehr Stationen.

Gegenüber Stuttgart haben wir in Hamburg mit der Luft sicherlich ein Luxusproblem. Trotzdem sind unsere Luftwerte aufgrund der Schifffahrt nicht von Pappe. Wollte man mit dem großflächigen Abbau der Messstationen verhindern, dass schon früher über das Thema Luftverschmutzung durch den Hafenbetrieb diskutiert wird? Wir dürfen lesen, dass nun doch tatsächlich eine Luftmessstation im Rahmen des Luftreinhalteplans installiert werden soll. Toll – wir sind gespannt. Ergebnisse werden wir vielleicht noch in diesem Jahrzehnt erleben dürfen – Maßnahmen für die Luft voraussichtlich ab 2020?!?

Europäische Untersuchungen zur Luftverschmutzung in großen Städten gibt es reichlich.  Stellvertretend seien Aphekom erwähnt, oder die Ergebnisse des dänischen dritten CEEH-Reports. Hier wurde erstmalig die Zahl der Todesfälle quantifiziert: 53.200 Menschen sterben in Europa jährlich vorzeitig durch Schiffsabgase. (Seite 8, 4. Absatz)

Setzen wir die 1,8 Mio. Einwohner Hamburgs bzw. die 80 Mio. Einwohner Deutschlands in Relation zu den 500 Mio. Einwohner in der gesamten EU:

  • 0,36% der Bürger Europas sind Einwohner Hamburgs.
  • 16% der Bürger Europas sind Einwohner Deutschlands.

Diese Anteile übertragen wir stark vereinfachend auf die Zahl der 53.200 der vorzeitigen Toten in der EU durch Schiffsabgase. Das wären für Hamburg rund 200 Tote und in Deutschland rund 8.500 Tote. Zur Vergleich: im Jahr 2014 starben in Deutschland im Straßenverkehr 3.368 Menschen und in der EU 25.700 Menschen.

Das sind entsetzliche Zahlen und Vergleiche. Vereinfacht und laienhaft ermittelt. Wir wundern uns, dass der Hamburger Senat die Hände in den Schoß legt: wann wird der größte deutsche Hafen seine vorzeitigen Todesfälle durch Schiffsabgase ermitteln und Gegenmaßnahmen ergreifen? Warum gibt es keine Bundesratsinitiative für die Bundesregierung?

Das sind keine Peanuts: Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung, dass alle hafeneigenen Fahrzeuge (HPA-Schiffe, HADAG-Fähren) schnellstens umweltgerecht umgebaut werden. Ebenso fordern wir weiter einen Ausbau der Landstromanschlüsse insbesondere für die Containerschifffahrt!

Immer absurder – Westerweiterung

Nachdem eine erste schriftliche kleine Anfrage an den Senat bereits viele Fragen zum Verfahren der Westerweiterung bezüglich der Eurogate1Glaubwürdigkeit der Antragsteller aufgeworfen hat, sind wir nun überwältigt von einem unbegreiflichen Enthusiasmus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), deren oberster Kopf Herr Frank Horch ist.

Zunächst sind wir über einen erstaunlicherweise fehlerfreien Kommentar im Hamburger Abendblatt von Herrn Martin Kopp gestolpert. Darin äußert er sich zu dem derzeitigen Planverfahren zur Westerweiterung und bezieht sich auf einige, auch aus seiner Sicht zutreffende, Einwände der Gegnerinnen und Gegner der Westerweiterungsmaßnahme. Leider klappt mal wieder die Schlussfolgerung des Herrn Kopp nicht: Die Westerweiterung muss kommen, damit die im selben Verfahren beantragte Vergrößerung des Drehkreises realsiert werden kann.

Also, seit Beginn des Planverfahrens ist klar, dass das Anliegen der Terminalerweiterungsflächen nicht eindeutig begründbar ist. Es gab sehr viele Hinweise, dass es besser wäre, die Planverfahren “Westerweiterung” und “Drehkreis” zu trennen. Vor dem Hintergrund Sicherheit, hätten wir diese Trennung für sinnvoll erachtet. Der Hamburger Senat war jedoch starrsinnig.

Und nun sollen wir “Alle” die überflüssige Maßnahme (“Kröte”) Westerweiterung schlucken, damit wir mehr Sicherheit im Hafen haben? Ohne uns, meine Herren Entscheider und Meinungsbildner! Trennen Sie die Verfahren und die Widerstände für den Drehkreis sind weg. Wohlgemerkt Drehkreis – nicht Westerweiterung.

Doch nun zum Enthusiasmus von Herrn Kopp: Nach kurzer Recherche zum Hintergrund des Kommentars finden wir zunächst auf der Seite des Hamburg Hafen Marketing und von dort, durch den Verweis auf den Urheber, eine Pressemitteilung des BWVI: “Realisierung auf gutem Weg – Westerweiterung macht den Hafen fit für die Zukunft” lautet der Titel.

Dort schwelgt man in den nicht belegbaren Zahlen zur Entwicklung des hieisigen Containerumschlags und dem “tollen” Anteil Eurogates an dem Erfolg des Hamburger Hafens. Dann geht es ums Planverfahren und die Vorgehensweise der Beteiligten: “Das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung läuft aktuell. Es war ein wichtiges Anliegen, den Ausbau so zu planen und zuzulassen, dass er einer zu erwartenden anschließenden gerichtlichen Überprüfung standhält und nicht wegen Mängeln in der Lärmbeurteilung vom Gericht wieder aufgehoben wird. Dieses Interesse wurde auch vom Unternehmen Eurogate geteilt. Anfängliche Zweifel an  Teilen des Lärmgutachtens konnten in einem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten ausgeräumt werden.

Ähm, sprechen wir vom selben Verfahren? Wir waren bei der Erörterung am 22. Juni dabei. Und in Bezug auf die Lärmbeurteilung gab es grobe Mängel, die das Vorhaben als “nicht genehmigungsfähig” klassifizieren. Noch gar nicht berücksichtigt ist die aktuelle EU-Rechtsprechung zur Wasserrahmenrichtlinie!
Und: wenn wir nicht an Alzheimer leiden, sind gerade Zweifel an dem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten zum Lärmgutachten von Eurogate mit Hilfe des Hamburger Abendblatt, Herrn Martin Kopp, gesät worden.

Wie kommt die BWVI in dieser Situation dazu, eine Pressemitteilung heraus zu geben, nach der dem Antrag zur Westerweiterung nur noch die Planfeststellung folgen kann? Sollen die Ergebnisse der Erörterung nicht mehr mit den Bürgern diskutiert werden? Soll es schon wieder eine Entscheidung hinter verschlossenen Türen geben? Ist das die neue Vorstellung von Bürgerbeteiligung zu Planfeststellungen in Hamburg: Wir hören? – Ach nein, lieber nicht, basta!
Die Erwähnung in der Pressemitteilung: “Dieser kann gerichtlich überprüft werden” erscheint uns als die neue grüne Hamburger Maxime der Bürgerbeteiligung.
Toll, dass ist ja wie gehabt!

Wir bleiben an dem Thema dran: für Sie, für uns, für alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger, die sich fragen, wie eigentlich in Hamburg Entscheidungen zum Themenbereich “Hafen” getroffen werden.

Schmerzfreie Union

Manche Dinge mag man in einem demokratischen Land Einbahnstraßekaum berichten. Da gibt es Parteien, die für ein ganzes Land mittels Parlamentsbeschluss festlegen wollen, was “von übergeordnetem öffentlichem Interesse” ist.

Nein, wir sind nicht im  Euro-Disput zwichen Europäischer Union und Griechenland. Wir sind in Hamburg in der Bürgerschaft. Dort hat eine Fraktion den Antrag gestellt, dass die Hamburgische Bürgerschaft feststellen soll: “Die Fahrrinnenanpassung der Elbe ist für die Zukunft des Hafen- und Wirtschaftsstandorts Hamburg ein Vorhaben von übergeordnetem öffentlichem Interesse.

Basta. Fertig. Aus.

Mit dem Antrag scheint diese Fraktion zu glauben, dass man eine Ausnahmeregelung für die Elbvertiefung in Übereinstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie geschaffen hätte und den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes entsprechen würde.

Wenn eine Partei so denkt, würde uns es auch nicht mehr wundern, wenn genau diese Fraktion als “lupenreine Basta-Demokraten” demnächst “Eulen nach Athen tragen” würde.

 

Wer kontrolliert…

…den Kontrolleur? lautet der Titel einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft. Der Untertitel der Anfrage “Skandal bei der Hamburger Westerweiterung darf sich nicht wiederholen” setzt da an, wo die BWVI-Behördebefremdliche Berichterstattung im Hamburger Abendblatt aufgehört hatte. Ist das ganze Getöse um das Lärmgutachten zur Westerweitertung nun ein Skandal oder entwickelt es sich zu einer leisen Luftnummer? Handelt es sich etwa um Vetternwirtschaft zwischen der Planfeststellungsbehörde BWVI, HPA und Eurogate?

Die Senatsantworten auf die kleine Anfrage lassen uns erstmal die Stirn kräuseln. Bis zur Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 bestand die Behördenleitung der Umweltbehörde BSU aus der Senatorin Frau Jutta Blankau, den Herren Staatsräten Michael Sachs und Holger Lange und Herrn Oberbaudirektor Jörn Walter. Diese Behördenleitung, die Dienstherrin des betroffenen Mitarbeiters gewesen sein soll, soll Anfang Februar 2015 von den “Vorhaltungen” Kenntnis erhalten haben. Wenige Zeilen weiter lesen wir, dass der Staatsrat der BWVI-BehördenleitungWirtschaftsbehörde BWVI am 03.09.2014 und am 27.10.2014 per Email von EUROGATE über “angeblich zögerliches Verhalten bei der Beurteilung der projektbedingten Lärmauswirkungen” unterrichtet worden sei. Daraufhin sein Anfang November 2014 ein Gespräch zwischen EUROGATE und der BSU, der BWVI sowie der Hamburg Port Authority
(HPA) geführt worden. Ergebnis: die beteiligten Behörden verständigten sich mit EUROGATE einvernehmlich darauf, dass und inwiefern die bisherige gutachterliche Beurteilung der Lärmauswirkungen zu ergänzen sei.

Nach was klingt das in Ihren Ohren?

Der NDR berichtete gestern abend mit dem Titel “Hafenerweiterung: Pläne bis Jahresende fertig” über die Westerweiterung und den Auftritt von Herrn Staatsrat Rolf Bösinger im  Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft am 07.07.2015. Wir lesen, dass die überarbeiteten Pläne zur Westerweiterung bis Ende des Jahres fertig sein sollen. Och, denkt man sich… woher weiß der gute Mann das denn jetzt schon?! Es kommt aber noch besser:

Doppelrolle des Behördenmitarbeiters schon länger bekannt – “Bösinger erklärte außerdem überraschend, die Doppelrolle des Mitarbeiters sei in der Wirtschaftsbehörde, bei der Hafenverwaltung HPA und beim Terminalbetreiber Eurogate schon viel früher aufgefallen als bislang bekannt. Bereits 2009 sollen die Verantwortlichen davon erfahren haben, wie NDR 90,3 berichtete.” und “Mehrere Jahre arbeitete der Mann mit der Doppelrolle danach in der Umweltbehörde weiter an der Westerweiterung, bevor er vor wenigen Monaten davon abgezogen wurde. Warum erst so spät Konsequenzen gezogen wurden, ist noch unklar.

Wie das jetzt klingt, wagen wir Sie nicht mehr zu fragen.

Die Eingangsfrage ist damit auch eindeutig beantwortet: Vetternwirtschaft! Und damit ist unsere Frage “Wer hier doppelt spielt?” auf das Statement des Abendblatt-Redakteurs Herrn Martin Kopp auch beantwortet: das Hamburger Hafenblatt!

Havarien NYK Olympus

Das Thema Schiffshavarien ist endlich in der Hamburger Bürgerschaft angekommen. Zwei schriftliche Anfragen überholen sich Kraft der Ereignisse in Hamburg. Die erste Anfrage versucht nach einem Vierteljahr die Ursachen für die Grundberührung der Choapa Trader vor Oevelgönne sowie des Auf-Stack-Fahrens der “Nordic Stani” in Erfahrung zu bringen.
In der zweiten Anfrage wird zu den beiden aktuellen Havarien der “NYK Olympus” gefragt.

Die Dramatik der ersten Havarie am 03.07.2015 ist jetzt in einem auf Youtube veröffentlichten Video nachzuvollziehen.

Wie man unschwer sehen kann, ist von der Crew das Drehmanöver mit äußerster Umsicht gefahren worden. Respekt! Schiffsriesen wie die CSCL Globe oder MSC Oscar hätte das Manöver mit 400 m Schiffslänge auf 300 m Fahrwasserbreite, auch bei Windstille, nicht mehr gelingen können. Da hätte auch keine Elbvertiefung mit einer Verbreiterung des Fahrwassers auf 320 m geholfen. Diese Schiffe hätten mit Bug und Heck jeweils am Fahrwasserrand aufgesessen mit unüberschaubaren Folgen für das Schiff und die Elbe.

Der dritte Auslaufversuch der NYK Olympus gegen 18:30 Uhr zeigt das Gottvertrauen der Hamburger Behörden. Obwohl das Schiff nach der zweiten Havarie am Samstag um 14:30 Uhr mit Schleppern rückwärts an den Notliegeplatz zurückgezogen werden musste, durfte es wenige Stunden später wiedeNYK Olympus Auslauf3r losfahren. Wie eng die Elbe für derartig große Schiffe vor Blankenese ist, zeigt ein Bild von der Webcam von Hafen-Hamburg Marketing. Die NYK Olympus durfte am Samstagabend ohne jegliche Schlepperunterstützung  ganz eng an der MSC Ariana vorbeidampfen, obwohl sie vor dem Leuchtturm Blankenese vier Stunden zuvor zum zweiten Mal havariert war.

Dass Schiffsunfälle kein Picknick sind, haben unlängst die Havarien der “Purple Beach” am 25.05.2015 oder der “Silver Carla” am 11.01.2015 in der Deutschen Bucht gezeigt. Und dass derartige Havarien auch an der Unterelbe genau vor unserer Hamburger Elb-Haustür passieren, zeigen in beeindruckender Schlagzahl die Unfälle der

Bis auf die “Paula”, die die Süderelbbrücke am 13.12.2014 so demolierte, dass sie monatelang den Autoverkehr behinderte, und die “Atlantic Cartier”, die mit einem Großbrand Tausende von Kirchentagsbesuchern und mindestens hafennahe Bewohnerinnen und Bewohner am 01.05.2013 in Lebensgefahr brachte, ist in Hamburger Gewässern, toi, toi, toi, noch nicht viel passiert. Sehen wir uns allerdings die steigende Schlagfolge der Havarien an, dann scheint etwas in der Luft zu liegen…

E3-Verklappung verlängert

Helgoland1
Helgolands Wahrzeichen

Der Senat hat erneut eine Verlängerung für die Verklappung von giftigem Hafenschlick bei Tonne E3 vor Helgoland von dem grünen Umweltminister Herrn Robert Habeck erhalten.

Dieses lässt sich den Senatsantworten auf eine schriftliche kleine Anfrage zu den Baggergutmengen im Hamburger Hafen entnehmen. In den einleitenden Ausführungen ist zu lesen: “Die HPA darf zusätzlich nach Einvernehmen mit dem Land Schleswig-Holstein noch bis Ende 2015 bis zu 1 Million m³ Baggergut (Laderaumvolumen) bei der Tonne E3 in der Nordsee unterbringen und somit aus dem Ästuar austragen.”

Der grüne Umweltminister in Schleswig-Holstein ist damit ein weiteres Mal eingeknickt. In den drei vorangegangenen Vereinbarungen zu E3 war jeweils festgelegt, dass Hamburg ein Gesamtkonzept zum Sedimentmanagement in der Tideelbe vorlegt. Dieses ist nicht geschehen. In der letzten auf den 31. Mai 2013 datierenden Verlängerung des Einvernehmens wurde dann ergänzend vereinbart, dass in einem “transparenten Dialogprozess” der Behörden und der betroffenen Interessenverbände dieses Konzept bis zum 31.12.2014 erstellt werden sollte. Die bis Ende 2012 geltende Genehmigung zur Verklappung bei Tonne E3 wurde auf diesen Endtermin verlängert.

Damit war das “Dialogforum Tideelbe” geboren worden, das sich des Themas unter Führung der HPA annahm. Ein Konzept hat man seitdem aber nicht entwickeln können. Trotz der Veröffentlichungen der Sitzungsprotokolle und Präsentationen ist der Prozess auch alles als transparent abgelaufen. Meinungen und strategische Positionen der Beteiligten sind den Dokumentationen nicht entnehmbar.
Der auf das Jahresende terminierte Abschlussbericht wurde zunächst auf das Frühjahr 2015 und nun auf Mitte Juli 2015 (vor der Sommerpause) verschoben. Das lässt darauf schließen, dass es aber wenigstens Kontroversen gibt.

Dass der Initiator dieses begrüßenswerten Dialogprozesses, Herr Umweltminister Habeck, nun in aller Heimlichkeit und vor der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Forums mit der Verlängerung der E3-Verklappungsgenehmigung eingeknickt ist, erschließt sich ebenfalls uns nicht. Nicht nur, dass er damit die Teilnehmern, insbesondere von den o.a. “betroffenen Interessenverbänden” die Sinnlosigkeit ihrer nahezu 1,75 Jahre währenden Arbeit  um die Ohren gehauen hat, sondern auch die zudem die Öffentlichkeit an der Unterelbe grün eingeseift hat. Und unser rot-grüner Senat reibt sich erneut die Hände!?

WilhelmvonOranjeDass Baggern und Verklappen, also das klassische Sedimentmanagement, irgendetwas mit der Wasserrahmenrichtlinie zu tun hat und Folgen für die politischen Entscheidungen haben muss, hat uns das Gerichtsurteil des EuGH am 01.07.2015 mehr als gezeigt. Die klagenden Verbände, die auch allesamt im Dialogforum vertreten sind, haben damit dankenswerterweise viel erreicht. Der geplanten und vielbeschworenen Ästuarpartnerschaft im Sinne von Roger Morris ist mit der jetzt bekannt gewordenen klammheimlichen E3-Verlängerung ein Bärendienst erwiesen worden. Diese Partnerschaft wirkt von Beginn an unglaubwürdig.

Ultimatum von Bonz

Das ist schon starker Tobak, was die Hafenwirtschaft um Herrn Gunter Bonz dem Olympia OswaldHamburger Senat in Sachen Olympia vorgelegt hat: ein Ultimatum. Die schräg anmutende Berichterstattung des Abendblattes haben die Kollegen von Fairspielen.de sehr gut auf den Punkt gebracht.

Wie Herr Gunter Bonz die ganze Stadt Hamburg in Sachen Olympia, Westerweiterung, aber auch der Elbvertiefung vorführt, möchten wir anhand des Abendblatt-Artikels darstellen. Im vorletzten Absatz ist zu lesen: “Der UVHH begründet seine strikte Haltung mit der Notwendigkeit, auf die Nutzung aller vorhandenen Hafenflächen angewiesen zu sein.” Die Notwendigkeit wird mit der “aktuellen Seeverkehrsprognose des Bundes” begründet, die dem Hamburger Hafen bis 2030 nahezu eine Verdoppelung des Umschlages vorhersagt.

Diese im Frühjahr 2014 veröffentlichte Seeverkehrsprognose wurde bislang vom UVHH und dem Senat strikt ignoriert. Bei Umschlagszahlen wurde bislang immer die vom Senat über die HPA in Auftrag gegebene ISL-Potenzial-Prognose aus dem Jahr 2010 angeführt. Diese ISL-Prognose  hatte mit 25,3 Mio. TEU in 2025 die Umschlagszahlen der Seeverkehrsprognose von 16,4 Mio. TEU in 2030 bislang deutlich überschritten.

Bis zum 25.6.2015. Da wurde eine vollständig überarbeitete ISL-Prognose von der HPA vorgelegt. Und die weicht deutlich von den bisher vom ISL prognostizierten Zahlen ab. Mittlerweile liegen die neuen ISL-Umschlagszahlen für 2025 mit 14,5 Mio. TEU unterhalb der Seeverkehrsprognose. Ja, und welche Zahlen stellt man dann als Lobbyvertreter des Hafens in den Vordergrund? Na mit Sicherheit nicht die abgesenkten Zahlen aus der ISL-Prognose. Die Welt erklärt die Gründe.

Baden in der Elbe II

Auch in diesem Jahr gibt es wieder die obligatorische PressemBadeninderElbeitteilung der HPA zum Thema “Baden in der Elbe” pünktlich zum ersten hochsommerlichen Wochenende. Der Text ist mit dem Vorjahr identisch. Klar, es hat sich ja auch nichts verändert.

Großschiffe, vor allem Mega-Containerschiffe, sollen aber immer häufiger nach Hamburg kommen. Müssen wir uns längerfristig auf ein generelles Bade- oder sogar Strandverbot einstellen? Wir hoffen, nein, und das die Hürden für die 9. Elbvertiefung so hoch liegen, dass der Schiffsgröße ein Riegel vorgeschoben wird.

Havarie vor Grünendeich mit Ergänzung

NYKOlympus2Gestern Abend verließ die “NYK Olympus” (336m/45,80m) mit ablaufendem Wasser gegen 19:30 Uhr ihren Liegeplatz am CTA. Ca. 2 Stunden später musste sie bei fast Windstille ein Notankermanöver vor Grünendeich machen. Wegen des ablaufenden Wassers drehte sie sich an der Ankerkette um 180 Grad durch das Fahrwasser. Wie wir dem Tageblatt entnehmen können, konnte die “Reinbek” (169m/27,20m) gerade noch passieren. Das Kreuzfahrtschiff “MSC Splendida” (333m/40m) hingegen musste auf Höhe des Anlegers Lühe aufstoppen und das Drehmanöver abwarten, bevor es weiter fahren konnte. Nach etwa einer Stunde wurde die “NYK Olympus” in Begleitung von 2 Schlepper Richtung Hafen bugsiert und machte vor dem Airbus-Gelände an den Pfählen fest.

Über die Ursachen der Havarie ist noch nichts bekannt. Dem Hamburger Abendblatt ist das Ereignis bisher noch keine Meldung wert. Liegt es daran, dass Hamburg keinen Wert auf die Bewertung von Havarierisiken legt? Die letzte Havarie liegt erst 8 Tage zurück.

Offenbar hat der Hamburger Hafen erneut großes Glück gehabt. Die Fahrrinne der Elbe ist vor Grünendeich zzt. 300m breit. Der Wasserstand hat offenbar ausgereicht, dass das 333m lange Containerschiff ohne Probleme drehen konnte. Was wäre passiert, wenn sich die “NYK Olympus” quer in der Fahrrinne fest gesetzt hätte? Der Hafen wäre blockiert gewesen, kein Schiff hätte mehr rein- oder rausfahren können. Die Aktionsgemeinschaft Unterelbe e.V. (AGU) hatte erst am 07.05.2015 das Thema Havarierisiken großer Schiffe auf der Elbe in einer öffentlichen Veranstaltung thematisiert. Nun sind wir sehr schnell von den hypothetischen Annahmen zur Realität gekommen.

NYK-Olympus_0715
NYK Olympus heute morgen vor dem Airbusgelände. Die Waschpo fährt gerade vorbei.

Da drängt sich erneut die Frage auf, was wäre gewesen, wenn die Havarie die “Barzan” (400m/59m) oder die “CSCL Globe” (399,67m/58,60m), beide Schiffe der größten Klasse laufen regelmäßig den Hamburger Hafen an, betroffen hätte? Hätten diese Schiffe vor der Kette drehen können, ohne eine Blockade der Fahrrinne zu verursachen? Was wäre gewesen, wenn sich ein Schiff dieser Größe fest gesetzt hätte? Hätten wir mit einer ökologischen Katastrophe rechnen müssen, weil der Schiffsrumpf bei sinkendem Wasserstand bricht? Niedrigwasser wäre in der letzten Nacht erst gegen Mitternacht gewesen, also 3 Stunden nach dem Befehl “Fallen Anker”.

Nachtrag: am 04.07.2015 hat die NYK Olympus gegen 13:00 Uhr ihren Notliegeplatz bei Airbus mit Schlepperbegleitung verlassen und wurde um 13:30 Uhr im Parkhafen gedreht. Die Schlepper von ZP Bulldog und ZP Boxer holten die Leinen vor dem Bubendeyufer und erreichten den Schlepperschlengel bei Neumühlen um 14:00 Uhr. Die NYK Olympus dampfte bei windstillem Wetter mit rund 6 Knoten los und wurde gegen 14:00 Uhr Höhe Anleger Blankenese immer langsamer. Um 14:30 Uhr stand sie querab Unterfeuer Blankenese. ZP Boxer und ZP Bulldog machten sich kurz nach 14:00 Uhr mit Vollgas wieder auf den Weg zur NYK Olympus und erreichten sie um 14:30 Uhr. Es wurde wieder eine Leinenverbindung hergestellt. Die NYK Olympus wurde mit dem Bug in den Flutstrom rückwärts zurück zum Notliegeplatz bei Airbus gezogen und gegen 15:30 Uhr festgemacht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass eine weitere Havarie stattgefunden und die Über-Nacht-Reparatur nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.

NYK Olympus heute nachmittag vor dem Airbusgelände
NYK Olympus heute nachmittag vor dem Airbusgelände

Um 18:00 Uhr verlässt der Havarist mit Schlepperhilfe den Notliegeplatz vor dem Airbusgelände. Die Schlepperleinen werden kurze Zeit später losgeworfen. Die NYK passiert um 18:30 das Unterfeuer Blankenese. Noch ist gutes Wetter – heftige Gewitter überqueren gerade die Weser bei Bremen und Bremerhaven mit Zugrichtung Nordost.

Zwischenstand Altenwerder-West

Die Einwender zum Planungssverfahren Altenwerder-West hatten in den letzten Tagen ein Schreiben der HPA im Briefkasten. VollhöfenerWeiden2Neben der Eingangsbestätigung für die Einwendung gab es nur spärliche, balsamierende Worte über die nächsten Schritte. Die wesentliche Information ist, dass eine Senatsbefassung noch in diesem Jahr angestrebt wird.

Kein Wort von einem Erörterungsverfahren. Nicht einmal eine Rückmeldung zum Umgang mit den Einwendungen von den Bürgern wird gegeben. Basta – Durchmarsch zum Senat und Umsetzung.

Ja, wir sind im Hamburger Hafen. Dort gibt es keine Bauleitplanung, lediglich einen spartanischen Naturschutz, keine parlamentarische Einflussnahme und erst recht keine demokratische Rechte für Bürger, die an der Gestaltung ihrer Stadt teilhaben wollen. Alle Rechte werden ominösen wirtschaftlichen Interessen untergeordnet.

Ähnliche Rechtseinschränkungen kennen wir in Deutschland nur bei z.B. den Geheimdiensten, der Landesverteidigung oder bei Atom- und Waffengeschäften. Wie wir nahezu täglich wahrnehmen, sind derartige, jenseits der Öffentlichkeit getroffene, Entscheidungen nahezu nie von einem Erfolg für unser oder fremde Gemeinwesen gekrönt.

Spannend bleibt auch die im Hinterzimmer getroffene Einigung zur A26 zwischen Senat und NABU. Was haben der aktuelle und der ehemalige Umweltsenator jenseits der Öffentlichkeit mit welchen Folgen für den Wald an den Vollhöfner Weiden ausgeklüngelt? Wie hängt dieses Klüngeln mit den aktuellen Planungen zur Hafenquerspange (A26-Ost) zusammen? Die Schlussworte vom DEGES-Planer Herrn Peter Pfeffermann “Mitte 2025 wird es sie geben, garantiert.” zeigen erneut mangelnde demokratische Kompetenz.

Warum hält der regierende Senat beim Hamburger Hafen in allen Bereichen an derartigen Vorgehensweisen fest? Sie ahnen es schon…

Zwangsoptimismus?

Zum “Weser-Urteil” des EuGH finden wir immer wieder Aussagen, dass die Elbvertiefung nun leichter durchsetzbar sein wird. Besonders hervorzuheben sei hier die Aussage des Direktors des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, Herrn Prof. Dr. Michael Reinhardt. Wiederholt wird er zitiert, dass von einer Verschlechterung des Gewässerzustands nur dann auszugehen sei, wenn sich die Einstufung des gesamten Gewässers um eine Klasse nach unten bewegt.

Dagegen steht die Einschätzung der Umweltverbände, die wir in der aktuellen Pressemitteilung des Aktionsbündnisses “Lebendige Tideelbe” finden. Gut verständlich und mit Beispielen unterlegt erläutert das Bündnis das EuGH-Urteil und verweist noch einmal auf die Mängel, die bereits das Bundesverwaltungsgericht bezüglich der fehlenden Gründlichkeit gegenüber den Vorhabensträgern geäußert hat. Und sie gibt einen guten Eindruck, welche Aufgaben und Hürden vor den Vorhabensträgern der Elbvertiefung liegen.HamburgSüd2

Wir haben den Urteilstext gelesen und möchten auf einige Abschnitte in der Begründung hinweisen, die die Bewertung der Umweltverbände unterstreichen. In Ziff. 55 finden wir: “Der Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 spricht für eine Auslegung, wonach der Begriff der Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers auch Verschlechterungen erfasst, die nicht zu einer Einstufung dieses Wasserkörpers in eine niedrigere Klasse führen. Darin heißt es ausdrücklich, dass eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern ist… Mithin sieht Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 allgemein die Verpflichtung zur Verhinderung einer Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper vor, ohne eine etwaige Einstufung in eine andere Klasse zu erwähnen.” Weiter heißt in Ziff. 68: “Entgegen dem Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland lässt sich eine im Wesentlichen auf eine Abwägung der negativen Auswirkungen auf die Gewässer gegen die wasserwirtschaftlichen Interessen gestützte Auslegung, wonach lediglich “erhebliche Beeinträchtigungen” eine Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers darstellen, nicht aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 ableiten.” Abs. 69: “Demnach ist der Kommission beizupflichten, dass eine “Verschlechterung des Zustands” eines Oberflächenwasserkörpers im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 vorliegt, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne ihres Anhangs V um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt.

Es gibt mindestens 13 Qualitätskomponenten, sofern deren Unterpunkte nicht selbstständige Qualitätskomponenten sind (WRRL, Seite 34, 1.1.1). Nur eine einzige dieser Komponenten muss sich verschlechtern oder sich bereits in der schlechtesten Klasse befinden, dann darf die Elbvertiefung nicht durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass der betroffene Bereich der Elbvertiefungsmaßnahmen aus 5 Teilgebieten der Elbe besteht. Für jedes dieser Teilgebiete gilt, wenn nur eine einzige Qualitätskomponente verschlechtert wird, dann muss das gesamte Projekt gestoppt werden. Vor diesem Hintergrund verstehen wir juristische Laien die vermeintliche Sicherheit der Vorhabensträger nicht, dass die Durchsetzung der Elbvertiefung durch das EuGH-Urteil einfacher würde.

Auch eine Durchsicht des aktuellen Entwurfs des Bewirtschaftungsplan unterstützt die Aussage der Verbände, dass die geplante Elbvertiefung dort keine Berücksichtigung findet. Somit basieren die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitätszustands der Elbe auf dem derzeitigen Zustand, nicht auf dem durch die Elbvertiefung zu erwartenden Zustand.

Ach ja, noch ein Hinweis zum Titel “Zwangsoptimismus”: Bereits am 01.07.2015 hat ein Abgeordneter der Bürgerschaft offenbar noch vor der Urteilsverkündung eine kleine Anfrage gestellt, die fragt, ob denn der Hamburger Senat schon auf die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt sei. Anscheinend ist er davon ausgegangen, dass der EuGH den Vorhabensträgern den Weg frei räumt.

Nachlese zum EuGH

Außenelbe Bagger “Wilhelm von Oranje”

Das gestrige Urteil des EuGH zum Aktenzeichen C-461/13 wurde rege in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert. Wir konnten in den Medien und der Politik unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils eine Art von Schockstarre beobachten.
In den Nachmittagsstunden wurde in den Redaktionen nach Erläuterungen gesucht. Das Abendblatt hat sich in besonderer Weise hervorgetan: es wurde ein Experte zitiert, der mutigen Lesern des trockenen Urteilstextes die Worte im Munde umdrehte. Der NDR sendete heute morgen ein Interview mit diesem Experten, Herrn Prof. Dr. Michael Reinhardt. Wir sind eine verwaltungsjuristische Laienspielschar: wir finden die Aussagen des Experten im Text des Urteiles partout nicht wieder.

Aber was sagen nun die Verbände und der Senat der Stadt Hamburg?

Hamburger Senat: In der Welt finden wir Worte von unserem Wirtschaftssenator, Herrn Frank Horch. “Ich bin heute sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt umsetzen können. Das übergeordnete öffentliche Interesse an der Erweiterung der Fahrrinne steht weiterhin außer Zweifel. Denn Hamburg ist Deutschlands wichtigster Seehafen.” Das klingt wie die ewige Gebetsmühle aus dem Hamburger Rathaus. Unser neuer, grüner Umweltsenator Herr Jens Kerstan wird gestern noch vom Abendblatt auf die Frage, wann die Entscheidung in Leipzig getroffen wird mit den Worten zitiert: “Die Hoffnung ist, dass das in diesem Jahr noch passiert.” Für einen grünen Senator klingt das befremdlich. Heute morgen klingt das anders: “Die Planungen der Stadt müssen überarbeitet werden.” hören wir auf NDR-Info. Klingt zunächst plausibel – aber “grün” und einvernehmlich klingt das alles nicht wirklich. Der Senat samt Bürgermeister wirken überrumpelt. Ein Statement vom Ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz steht weiterhin aus.

Verbände: Das in Sachen Elbvertiefung klagende Bündnis der drei Verbände BUND, NABU und WWF mit dem Namen Lebendige Tideelbe hatte heute zu einer Pressekonferenz unter dem Titel “Zukunft der Elbe nach dem Urteil des EuGH” in die Patriotische Gesellschaft eingeladen. Einen weiteren Bericht gibt es dazu auf NDR 90,3. Mit Recht kann man eine gewisse Genugtuung verspüren. Mit dem Urteil wurden für die nationale Politik, Gesellschaft und Wirtschaft anscheinend völlig neue Welten aufgeschlossen: der Schutz der Gewässer ist kein Gedöns. Im Gegenteil, wir müssen deren “Gesundheit” aus eigenem menschlichem Interesse ernst nehmen. Wir müssen sie im Grundsatz sogar über die bislang sakrosankten wirtschaftlichen Interessen stellen. Das klingt sehr “grün”. Herr Kerstan wurde aber um 13:00 Uhr nicht in der Patriotischen Gesellschaft gesehen, schade.

Wir teilen die Einschätzung der Verbände. Nicht nur für die Weser- und Elbvertiefung wird dieses Urteil Auswirkungen haben. Auch für die Hamburger Klassiker, das Hafenprojekt Westerweiterung, das Kühlwasser vom Kraftwerk Moorburg, die Zuschüttung von Hafenbecken am Spree- und Travehafen, die Olympiaplanungen e.t.c. werden mehr Umweltbewusstsein in den Planungen erfordern. Dafür danken wir den klagenden Verbänden.

Ein Aber gibt es aber auch. Es werden jetzt verschärft Verhandlungen zwischen der Stadt Hamburg und den Verbänden stattfinden (müssen). Die sind grundsätzlich gut, und die begrüßen wir.Hinterzimmerpolitik schätzen aber wir nicht. Wir verachten sie.

Bitte nehmt Euer engagiertes Volk mit. Versteht es richtig: einen Masterplan Ems, einen Windpark Nordergründe oder einen Flughafen Blankensee wollen wir einfach nicht. Gute Ergebnisse schätzen wir deutlich anders ein. Wir wollen weiterhin auch die Helgoländer Düne betreten oder unsere Elbe erleben dürfen.

Wir wollen die Betroffenen und Sachkundigen im Boot wissen. Mit Geld und Stiftungen lässt sich dieses nachweislich nicht lösen. Geheimniskrämerei wie im aktuellen Falle der A26 samt der sich anschließenden Planung um die Vollhöfner Weiden in Altenwerder West sind dabei gänzlich unaktzeptabel – ein  absolutes NO GO!

Wir wünschen Euch und Ihnen bei dieser schweren, aber lösbaren Aufgabe ein “Gutes Gelingen”!

Urteil des EuGH

Leipzig01Kurz vor 10 Uhr gab es die ersten Meldungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Weservertiefungen. Das Urteil zum Aktenzeichen C-461/13 wurde kurze Zeit später auf den Internetseiten des EuGH veröffentlicht.  Mit Unterstützung von Herrn Dr. Raphael Weyland, der uns bereits die Leipziger Entscheidungen erläutert hat, versuchen wir das Urteil zu verstehen.

Der EuGH hatte über vier Vorlagefragen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entscheiden, die er zu zwei Punkten zusammengefasst hat.

  1. Es wurde richterlich festgestellt, dass sowohl das Verschlechterungsverbot als auch das Verbesserungsgebot nicht bloß programmatische Zielsätze sind, sondern verbindlich bei der Zulassung von einzelnen schädigenden Vorhaben gelten. Auch Ausbaumaßnahmen an Flüssen mit ihren hydro- und morphologischen Folgen haben sich daher den materiellen Maßstäben der WRRL zu stellen. Das Gericht in Luxemburg betont dabei, dass es das oberste Ziel der WRRL ist, bis Ende 2015 einen „guten Zustand“ aller Oberflächengewässer der Union zu erreichen.
  2. Darüber hinaus wurde klar gestellt, dass eine Gewässerverschlechterung nicht erst dann anzunehmen ist, wenn die negative Veränderung durch das Vorhaben zu einer schlechteren Einstufung des Wasserkörpers insgesamt führt. Maßgeblich und ausreichend ist vielmehr, wenn eine einzelne Qualitätskomponente durch das Vorhaben in eine schlechtere Zustandsklasse fällt.

Nicht geklärt wurde durch den EuGH im vorgelegten Fall der Weservertiefung indes die Frage, unter welchen Voraussetzungen die WRRL eine Ausnahme von den Umweltzielen zulässt. Über eine Ausnahmeregelung aufgrund “wirtschaftlichen Bedeutung” will Hamburg die Elbvertiefung umsetzen.

Mit dem heutigen Urteil ist es aber schwer vorstellbar, dass der EuGH Hamburg für die etwaig wirtschaftlichte Bedeutung der Elbvertiefung pauschal eine Ausnahme von den Umweltzielen zubilligen würde. Die WRRL gibt über eine qualifizierte Alternativenprüfung dezidiert vor, dass Ausnahmen von den Umweltzielen nur dann genehmigt werden können, wenn über die bloße Nutzen-Schädigungs-Abwägung hinaus u.a. ausgeschlossen ist, dass die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele selbst bei Mehrkosten nicht auf andere, weniger umweltschädigende Weise erreicht werden können. Erinnert sei an dieser Stelle an die “Elbvertiefung light“, die bislang von Hamburg vom Tisch gefegt worden ist.

Der EuGH betonte am Rande, dass diese Ausnahme nur unter der Bedingung gilt, dass alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers zu mindern, und dass die Maßnahmenprogramme und die Bewirtschaftungspläne entsprechend angepasst wurden (Rn. 46 der Urteilsbegründung).

BVerwGLeipzig9Der klagende BUND hat mit seinen initiierten Vorlagefragen in Sachen Weservertiefung heute einen großen Erfolg errungen, der auch auf das noch offene Verwaltungsgerichtsverfahren zur Elbvertiefung einen erheblichen Einfluss haben wird. Wir gratulieren hierzu ganz herzlich!