Archiv der Kategorie: Hamburger Bürgerschaft

Haushalt und Umschlag

ContainerumschlagEine neue schriftliche kleine Anfrage stellt Fragen zur “Haushaltsplanung zur Umschlagsentwicklung im Hamburger Hafen” und nimmt Bezug auf die aktuellen Haushaltsplanungen des Senates. Im Haushaltplan 2015/2016 werden im Einzelplan 7, Produktgruppe Hafen auf Seite 69 mit Kapitel 4.3.2.5.4 Kennzahlen zum Hamburger Hafen angegeben. In der zweiten Position sind als Planzahlen für den Containerumschlag in Hamburg auch Werte für die Jahre 2014 bis 2018 angegeben. Diese Kennzahlen weichen ab vom Hafenentwicklungsplan (Hamburg hält Kurs), hier Seite 21, Abbildung 16, der im Jahr 2012 vom Senat veröffentlicht wurde. So gehen die aktuellen Haushaltsplanungen von den nachfolgenden schwarzen Zahlen aus, der Hafenentwicklungsplan (HEP 2012) von den Roten.

  • 2014 mit 9,4 Mio. TEU,
  • 2015 mit 9,6 Mio. TEU, HEP mit 12,4 Mio. TEU
  • 2016 mit 9,9 Mio. TEU,
  • 2017 mit 10,3 Mio. TEU und
  • 2018 mit 12,6 Mio. TEU, HEP mit 17 Mio. TEU für 2020.

Diese schriftliche kleine Anfrage stellt weitere Differenzen bei den Kennzahlen zum Gesamtumschlag, Binnenumschlag und dem Volumen der Hafenbahn fest. Diese werden jetzt nachgefragt – wir sind sicher, dass für die Containerzahlen vom Senat besondere Ausführungen erfolgen werden.

Friedrichskoog

Der Streit um den Fortbestand des Schleswig-Holsteinischen Hafens FrieFischKutterDemodrichskoog schwelt schon lange. Eine sehr stattliche Krabbenfischerflotte hat in Friedrichskoog ihren Heimathafen. Die Unterhaltung der Zufahrt des stark verschlickenden Kutterhafens sollen das Land Schleswig-Holstein jährlich über eine halbe Million Euro kosten – die will die Landesregierung einsparen. Undenkbar, wenn man den quirligen dithmarscher Hafen mit der Werft, den bunten Kuttern und der Seehundsstation vor Augen hat – ein norddeutsches Idyll.

Ja, in Hamburg können wir uns auf die Schultern klopfen, dass wir wieder einen Hafenkonkurrenten platt gemacht haben. Nein, nicht durch Containerumschlag, sondern durch Schlick aus der Unterhaltungsbaggerei für die Fahrrinne zum Hamburger Hafen. SeehundDieser Schlick wird regelmäßig in der Aussenelbe, dem “Vorgarten” der Friedrichskooger Hafenzufahrt verklappt und sedimentiert auch über das “Neufahrwasser” in den Friedrichskooger Hafenpriel. Sicherlich haben auch die strombaulichen Maßnahmen für die Medemrinne zu der Verschlickung beigetragen.

Einen ursächlichen und gerichtsfesten Beweis für die Zusammenhänge mit den Elbvertiefungen kann kein Friedrichskooger erbringen – die seemännischen Erfahrungen der Fischer und Anwohner, die in Seekarten sichtbaren vertiefungsbedingten Änderungen der Elbmündung in unmittelbarer Nachbarschaft zu Friedrichskoog und die vielen anderen Beobachtungen zählen da nichts.  Die Landesregierung in Kiel ist auf diesem Ohr vollständig taub. Sie schließt Friedrichskoog, erteilt vorher ihr uneingeschränktes Einvernehmen zur 9. Elbvertiefung und toleriert, trotz des Verlustes der Husumer Windmesse, auch noch die Nordseeverklappung des giftigen Hafenschlicks vor Helgoland bei Tonne E3.

In der Hamburger Bürgerschaft scheint es Abgeordnete mit einem Gewissen zu geben. In einer schriftlichen kleinen Anfrage wird zur “Verantwortung Hamburgs für die Verschlickung des Friedrichskooger Hafens” gefragt.  Im Titel wird auch gefragt “Kann Hamburg dazu beitragen, die drohende Schließung des Hafens abzuwenden?” Auf die Antworten sind wir sehr gespannt: wenn als Lösung nun wieder der Schlickfonds wie von Herrn Senator Horch bereits kundgetan, angeführt wird, dann wissen wenigstens die anderen Unterelb-Häfen, was sie zu erwarten haben.

HPA-Beihilfen und EU-Fragen

Ende August wurde in der Bürgerschaft eine Große Anfrage zu den EU-Fragen bezüglich der HPA-Beihilfen gestellt – wir berichteten.

Nun sind die Antworten nach einem Monat veröffentlicht worden. Sie HPAübertreffen unsere Erwartungen. Dass der Senat fürs “Nichtssagen” einen Monat braucht, ist bereits befremdlich. Viel schwerer wiegt jedoch der Aspekt, dass er mit seinen spärlichsten Antworten das schwerwiegende parlamentarische und demokratische Instrument der Großen Anfrage praktisch deklassiert – außer Kraft setzt.

Wenn der Senat derart antwortet, dann muss an dem EU-Beihilfeverfahren zur Häfen-Beihilfen-Thematik für Hamburg richtig was dran sein. Bei einer derartigen Antwort erwarten wir wahre Abgründe.

Haushalt 2015/2016

Völlig überraschend dürfen wir heute beim Lesen der Hamburger Presse (Welt, Abendblatt) feststellen, dass sich diese Blätter anscheinend erstmalig und sehr flüchtig mit den Kosten des Hamburger Hafen beschäftigt haben müssen. Wir gratulieren!

Völlig überrascht stellen die Blätter fest, dass für den Hafenausbau 326 Millionen Euro fehlen. Wir dürfen lesen, dass für alle Infrastrukturprojekte der HPA 864.000.000 Euro benötigt werden, es sich insgesamt um 12 Vorhaben handelnNotfall soll und diese nun wegen der fehlenden HHLA-Milliarde nicht finanziert werden können.

Ob dieser geringen Zahl von fehlenden Euros und Projektvorhaben sind wir nun wiederum ganz überrascht. Wenn wir alleinig die Anzahl der im aktuellen Haushaltsetwurf des Senates vorgelegten Projektvorhaben (Seite 3401 ff.) addieren, kommen wir auf 17 statt 12 Vorhaben. Addieren wir nun die von uns zusammengetragenen und vom Senat geplanten Kosten für diese 17 im Haushalt angeführten Vorhaben aus den Planungsunterlagen zusammen, ermitteln wir eine Investitionssumme von deutlich über 1.400.000.000 Euro!

Es ist schon beachtlich, wie die hiesige Presse die Summe von 1,4 Mrd. Euro nicht recherchiert und nur einen Fehlbetrag auf 326 Mio. Euro benennt. Was soll das?

Wo sind denn beispielsweise die Kosten für die Erneuerung der Köhlbrandbrücke und die Kosten für die Unterhaltungsbaggerei der Elbe berücksichtigt? Lassen sich die Sanierung Köhlbrandbrücke2der südlichen A7, die Hafenquerspange, die Y-Trasse… ohne Hamburger Steuergelder bauen? Was geschieht mit der in Hapag-Lloyd investierten Milliarde?

Der Kommentar Abenteuerliche Finanzierung spricht wenigstens einige der vorgenannten Projektvorhaben an. Kosten scheint es aber nicht zu geben. Somit wird erneut verschwiegen, dass Hamburg neben der bekannten Elbphilarmonie noch einige weitere Elbphilarmonien im Hafen versenken wird.

Um unsere Zahlen in bewährter Weise nachvollziehen zu können, verweisen wir auf den Entwurf des Hamburger Haushalts 2015/2016, Seiten 3401 ff. Die Datei ist 60 MB groß, so dass wir Ihnen lieber einen Ausschnitt des Haushaltplanes über 7 Seiten zur HPA bereitstellen. Hier finden Sie die vom Senat bis zum Jahr 2018 geplanten Projektvorhaben, allerdings ohne Kostenangaben. Diese mit der Angabe der Drucksachen finden Sie aber bei uns unter Hafen21 in den jeweiligen Kategorien.

HPA-Finanzbericht

Rund eine Woche nach der Pressekonferenz zum HPA-Jahresabschluss 2013 iHHLA-CTBst nun der Finanzbericht mit den Zahlen öffentlich bereitgestellt worden.

Der Jahresabschluss ist von zwei Besonderheiten gekennzeichnet:

  • Die Reste der HHLA-Milliarde in Höhe von knapp 250 Mio. € wurden bereits in 2013 vollständig in das Eigenkapital der HPA (Kapitalrücklage) eingelegt.
  • Die HHLA-CTB-Liegeplätze 2,  3 und 4 sowie HHLA-CTT-Liegeplatz 5 sind für rund 100 Mio. € von der HPA in das “wirtschaftliche Eigentum” der HHLA übergegangen.

Mit einem daraus resultierenden Zufluss von rund 350 Mio. € will die HPA es laut Pressemitteilung in 2013 geschafft haben, den Jahresfehlbetrag um 21,8 Mio. € zu reduzieren. Den benannten Fehlbetrag von 86,6 Mio. € finden wir im Finanzbericht allerdings als Verlust i.H. von 112,6 Mio. € über die Entnahme aus der Kapitalrücklage wieder. Transparenz geht irgendwie anders.

Das “Verkaufen” der o.a. vier Liegeplätze scheint rechtlich korrekt zu sein. Es könnte aber auch den Eindruck hinterlassen, dass über das halbprivate Staatsunternehmen HHLA mit dem Verkauf der o.a. vier Liegeplätze Teile des Staatsvermögens der HPA privatisiert worden seien. Früher hätte man das als Verkaufen des Tafelsilbers bezeichnet.

Hat die HHLA dieses in ihrem Jahrsabschluss 2013 ebenfalls berichtet? Wir finden im Geschäftsbericht der HHLA, dass der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Terminals noch nicht abgeschlossen ist und entsprechend wird in der Bilanz ausgewiesen: auf Seite 100 werden lediglich “langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen” i.H. von 106,9 Mio. €  angeführt. Das widerspricht dem Ausweis der HPA, die diesen Betrag als periodenfremden Umsatzerlös i.H. von rund 107 Mio. Euro bereits erhalten hat. Welcher Ausweis stimmt denn jetzt?

In der Bürgerschaft wird erneut nach der zukünftigen HPA-Finanzierung im Einzelplan der Wirtschaftsbehörde (EP 7) zum aktuell beratenen Hamburger Haushaltes nachgefragt. Interessant ist dabei, dass in dieser schriftlichen kleinen Anfrage auch nach der Kattwykbrücke gefragt wird. Diese Kattwykbrücke wurde in der vergangenen Pressekonferenz der HPA zum Jahresabschluss 2013 gesondert erwähnt. Zufall?

Niemand hat die Absicht…

MachdochmaldieAugenauf
“Mach doch mal die Augen auf…” steht auf der Hochwassermauer.

Mit diesen Worten wurde am 15.06.1961 eine Journalistenfrage bezüglich des Baus der Berliner Mauer beantwortet. Die Antwort war für nicht einmal zwei Monate gültig.

Wenn wir in Sachen Hafenentwicklungsgesetz in einem aktuellen Bürgerschaftsbericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien auf Seite 2 den von einem Senatsvertreter geäußerten Halbsatz “mitnichten werde angestrebt, bestehende Gesetzeslagen trickreich auszuhebeln” lesen, klingeln bei uns automatisch die Alarmglocken.

Aus den Fragen der Abgeordneten lesen wir heraus, dass diese ebenfalls einen “Braten riechen”, der im gesamten Bratendunst noch nicht erkennbar ist. Ist es die Hamburger Olympiabewerbung, ist es der “JazzmusikerGoodman1oder wirklich nur die Schaffung von Rechtsklarheit z.B. für die Änderungen in Steinwerder?

Unsere Alarmglocken klingeln weiter. Auch wenn die Hamburger Regierung einen Schritt hinsichtlich Transparenz gemacht hat. Heute ist das Hamburger Transparenzportal freigegeben worden, über das städtische Verträge abrufbar sein sollen. SteinwerderDas Abendblatt spricht davon, dass Hamburg zur gläsernen Stadt wird. Versuchen Sie doch mal für Ihr Thema Auskunft vom nun gläsernen Hamburg zu erhalten…

Wir haben es im Transparenzportal bezüglich der Mysteriösen Baggerkosten mit verschiedensten Suchbegriffen versucht. Das Ergebnis ergänzt den o.a. Halbsatz der Überschrift dieses Beitrages mit den Worten “…Transparenz walten zu lassen”.

Fusionsneuigkeiten

HapagLloyd2Reuters Deutschland und das Handelsblatt vermelden, dass die EU-Kommission der Fusion von Hapag-Lloyd und CSAV grünes Licht erteilt haben. Mit nur wenigen Bedingungen soll die Fusion genehmigt worden sein. Die offizielle Entscheidung der EU-Kommission soll am kommenden Donnerstag bekanntgegeben werden.

Mit dem vor wenigen Tagen veröffentlichten eigenkapitalrelevanten schlechten Halbjahreszahlen der CSAV und dem voraussichtlichen Abrechnungsstichtag 30.09.2014 für die Fusion kommen nun Zweifel an deren Planungen zur Durchführbarkeit auf. In einer schriftlichen kleinen Anfrage wird nach den aktuellen Eigenkapitalverhältnissen bei der CSAV gefragt.

Wo bleibt der Hafenausschuss?

Der Umweltausschuss der Bürgerschaft hat im Mai 2014 über die im Februar 2014 vorgelegten Antworten auf die  Großen Anfrage “Hafen und Umwelt” abschließend beraten und nun im September 2014 endlich seinen Bericht veröffentlicht.

In diesem Bericht ist nichts Neues zu finden. Im Gegenteil, die Ausschussmitglieder lassen den Senatsvertretern viel Raum für inhaltsleere Werbebotschaften ohne konkrete Zahlen. Sie scheinen sich zudem mit den zwischenzeitlich neuen Informationen zu den in der großen Anfrage aufgeworfenen Themen nur wenig beschäftigt zu haben. Trotz der unhaltbaren Zustände bei den Hinterlandverkehren erfahren wir keine konkreten Maßnahmen:

“Zum Thema Bahn und Binnenschifffahrt erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, die derzeit aufgrund großer Autobahnbaumaßnahmen schwierige Verkehrssituation im Hamburger Raum zum Anlass genommen zu haben, Möglichkeiten einer noch besseren Verlagerung des Verkehrs im Hamburger Hafen zu eruieren, unter anderem auch auf das Binnenschiff.” Derartige Phrasen werden nicht kritisch hinterfragt.

Ähnliche Phrasen finden wir bei den konjunktivischen Antworten der Senatsvertreter zum Sauerstoffloch oder zur Unterhaltungsbaggerei und E3-Verklappung. Die Abgeordneten fordern nicht einmal Zahlen, Daten, Fakten für eine Protokollantwort ab. Zu den hafenrelevanten Umweltthemen rund um die Elbvertiefung wird nicht einmal ein Wort verloren…

So fragt sich der geneigte Leser, was diese Ausschussbehandlung und die späte Protokollveröffentlichung überhaupt soll. Angesichts der Kritiklosigkeit der Abgeordneten liegt uns eine Empfehlung auf der Zunge: wann wird endlich in Hamburg in der Bürgerschaft – in Analogie zu Bremen – ein Hafenausschuss eingerichtet, in dem fachkundige Abgeordnete öffentlich alle vier Wochen mit den Senatsvertretern ausschließlich über Hafenthemen diskutieren.

Geschäftsmodell E3

Erinnern Sie noch den Streit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein aus 2013 in Umwelthauptstadt HamburgSachen Windmesse Husum und Hafenschlickverklappung bei Tonne E3 vor Helgoland und den Zusammenhang zu den jetzigen Baggerungen am Köhlbrand, Süder- und Norderelbe?

In 2013 war über das Schlickthema einheftiger Streit zwischen den beiden Bundesländern entstanden, der in einer Einigung endete, dass Hamburg für jeden Kubikmeter vor Helgoland verklappten vergifteten Hafenschlicks  2 Euro in eine zu gründende “Stiftung Wattenmeer” zu zahlen hätte.

Für Hamburg erschien uns dieses als ein für einen Pfeffersack gut verhandeltes Geschäft. Und das noch mit Zustimmung eines grünen Umweltministers in Schleswig-Holstein. Nein liebe Leser, das war renditetechnisch ein Super-Mega-Deal – mehr geht nicht.

Die Annahme der Abgeordneten der GRÜNEN, sich gezwungen zu sehen vor Neßsand zu verklappen, weil die Möglichkeit in der Nordsee derzeit nicht bestehe, bestätigten die Senatsvertrete innen und -vertreter. Sie fügten hinzu, dass diese Verklappung anstatt 2 Euro/m³ vor Sankt Margarethen 6 Euro/m³ koste im Gegensatz zu den ganz teuren Maßnahme um circa 40 Euro. Diese Maßnahme bewege sich immer noch im unteren Bereich des Kostenaufwandes.” lesen wir im Zwischenbericht des Haushaltsausschusses vom 31.10.2012 auf der Seite 210.  Das ist eine knallharte Kalkulation, wie man den vergifteten Hafenschlick kostengünstig zu Lasten Helgolands, des Wattenmeeres und unserer Umwelt loswerden kann.

Bei den 600.000 m³ Hafenschlick errechnen sich die Gesamtkosten nach Angaben der Abgeordneten der Grünen bei einer Verklappung

  • vor St. Margarethen bei 2 €/m³ mit 1.200.000 Euro
  • vor Nesssand bei 6 €/m³ mit 3.600.000 Euro und
  • bei Deponierung in Hamburg bei 40 €/m³ mit 24.000.000 Euro.

Annähernd bestätigt finden wir diese absurde Kalkulation in der Protokollerklärung des Senates 1-7-3 in Band 2 zu dem o.a. Zwischenbericht.

  • vor Nesssand bei 2 €/m³ mit 1.200.000 Euro
  • vor St. Margarethen bei 4,5  €/m³ mit 2.900.000 Euro und
  • vor Helgoland/E3 mit 8,25 €/m³ mit 4.950.000 Euro
  • bei Deponierung in Hamburg bei 26 €/m³ mit 15.600.000 Euro (Kleine Anfrage).

2009 hat die EU-Kommission Hamburg den Titel „Umwelthauptstadt Europas 2011“ verliehen. Mit der Auszeichnung würdigt die Europäische Kommission Metropolen, die den Umweltschutz vorbildlich vorantreiben. Die Hansestadt konnte mit bisherigen Erfolgen, aber auch mit ambitionierten Zielen punkten. Die angeführten Zahlen zu den Einsparungen bei den Baggerkosten sind doch ein wahrlich “vorbildliches Vorantreiben” mit “ambitionierten Zielen”.

Den gesamten Zwischenbericht aus der Bürgerschaft mit den o.a. Ausschnitten mit 50 MB Größe finden Sie -> hier.

Sanierung Antwerpenstraße

AntwerpenstraßeIn der Hamburger Bürgerschaft wurde eine unscheinbare schriftliche kleine Anfrage zu “Bodensanierungen im Hafengebiet, hier Antwerpenstraße 1 und 3” gesteTankweg-Antwerpenstraßellt.

Die Antwerpenstraße ist die Straße, die sich an die Dradenaustraße (Hamburger Stahlwerke, jetzt Arcelor-Mittal) anschließt und, an der Rückseite des Eurogate-Terminals, zum Tankweg mit den zu sanierenden Westerweiterungsflächen führt.

Nein, es geht nicht um die Westerweiterung. Die Antwort auf die schriftliche kleine Anfrage führt im letzten Satz eine Gesellschaft mit den Worten “Bauherr war der Untermieter der HHLA, Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co KG.” an.

Interessierte ergoogeln in Kürze einen Zusammenhang zur ehemaligen HHLA-Cellpap aus 2002 (die HHLA hat ihr öffentliches Archiv reduziert, die PM ist nicht mehr auffindbar) und erfahren aus 2011 etwas über eine Klage gegen den HHLA-Vorstand. Wir erinnern uns zusätzlich an schriftliche kleine Anfragen aus dem Juli 2011 und aus dem Juni 2013. Was im Detail geschah, ist nach hamburgischer Manier unter den Teppich gekehrt worden.

So verbleibt eine Geschichte, die nach ehrbaren Hamburger Kaufleuten duftet und von einem Senat berichtet, dessen politisches Credo ausschließlich Ehrlichkeit und Transparenz ist … und die Frage, warum der Fragesteller der schriftlichen kleinen Anfrage, prominentes Mitglied der Senatsfraktion, zum jetzigen Zeitpunkt eine derartig unscheinbare Anfrage stellt!?

HPA-Beihilfen

Die Veröffentlichungen des Senats zu den Anfragen der EU-Kommission bezüglich der Subventionen des Hamburger Hafens waren bislang sehr dürftig.  Es sHPAcheint aber einigen Druck seitens der EU-Kommission zu geben.

In einer Großen Anfrage in der Bürgerschaft wird nun erneut zum Stand der Dinge nachgefragt. Es ist ein spannendes Thema, da die betroffene staatliche Hafenverwaltungsgesellschaft Hamburg Port Authority (HPA) als einziges der vier großen Hamburger H-Gesellschaften (HHLA, Hapag-Lloyd, HSH-Nordbank und HPA) bislang keinen Jahresabschluss 2013 veröffentlicht hat und gegen die Niederlande bereits ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet worden ist. Dabei konnten wir die Niederlande bislang nicht als Subventionsreiter für Häfen wahrnehmen.

Da es sich um eine Große Anfrage handelt, kann der Senat nicht so spärlich wie bislang antworten. Angesichts der geringen Anzahl von lediglich fünf Fragen müsste eine Antwort auf die Große Anfrage auch in weniger als 30 Tagen möglich sein…

Havarierisiken Containerschiffe

In einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Hamburger Bürgerschaft wird nach den Havarierisiken großer Schiffe im Rahmen der Elbvertiefung gefragt.

Hintergrund der Anfrage ist der geringe Durchmesser der Drehkreise vor und im Parkhafen am Burchardkai bzw. CTH von lediglich 480 m. In diesem Drehkreis werden die bis zu 400 m langen Containerschiffe aus dem Strom in die Hafenbecken an den Burchard- bzw. Predöhlkai gedreht.

Drehkreise müssen auf ihrer gesamten Fläche ausreichend Wassertiefe und Manövrierraum bieten. Die IMO fordert aus Sicherheitsgründen für Drehkreise einen Durchmesser von mindestens dem 1,5-fachen der Schiffslänge. Für 400 m lange Containerschiffe wäre somit ein Drehkreis von 600 m erforderlich.

Dieser Drehkreisdurchmesser wäre im Rahmen der Westerweiterung realisiert worden. Die Westerweiterung ist allerdings bis auf Weiteres auf Eis gelegt worden und der Senat will keine Drehkreiserweiterung ohne Westerweiterung realisieren. Wie das alles mit der Elbvertiefung in Einklang zu bringen ist, versucht die kleine Anfrage zu klären.

Geschwindigkeitsbegrenzung

Aufgrund der großen Schäden an Ufern, Häfen, Sieltoren, Deichen etc. durch große Schiffswellen wird seit langer Zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Schifffahrt auf der Elbe gefordert. Bislang wurde das von den zuständigen Behörden nicht als nötig erachtet.

Als Zugeständnis an den Hamburger Mitstreiter der 9. Elbvertiefung, dem Bund, stimmte Hamburg in 2009 der Aufnahme einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu. Der Bund hatte kurz zuvor über den “Ostevertrag” die Verantwortung für die Bundeswasserstraße Oste an Niedersachsen abgegeben und dafür im Gegenzug die Unterhaltungsverpflichtungen für einige Deiche an der niedersächsischen Elbküste übernommen. Die Transparenz dieses “Kuhhandels” ist in einer kurzen Landtagsrede einer Abgeordneten nachzulesen.

So wurde in den Planfeststellungsbeschluss für die 9. Elbvertiefung vom 23.04.2012 unter II. Anordnungen Nr. 5.3.1 ff., (Seite 65) Geschwindigkeitsbegrenzungen für Schiffe mit einer Länge größer 90 m aufgenommen. Diese betragen für die Streckenabschnitte
– Cuxhaven bis Brunsbüttel: 15 kn,
– Brunsbüttel bis Glückstadt: 14 kn,
– Glückstadt bis östliches Ende Begegnungsstrecke: 12 kn,
– östliches Ende Begegnungsstrecke bis Seemannshöft: 10 kn.

Dieser Geschwindigkeitsbegrenzung wird von Fachleuten als begrüßenswert, aber aufgrund der Schiffsgrößenentwicklung, der damit verbundenen Anforderungen an die Manövrierfähigkeit dieser Schiffe als nicht durchsetzbar erachtet: die Elbe bietet aufgrund ihrer Enge keine Möglichkeiten, diesen Anforderungen zu entsprechen. An dieser Stelle verweisen wir auf das Buch Wahr-Schau, und die Kapitel 3.2 “Geschwindigkeiten und schiffserzeugte Belastungen” von Ernst-Otto Schuldt und weiteren Beiträgen.

In einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft wird nach dem aktuellen Stand der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Elbe gefragt. Wir erfahren in den Antworten des Senates eigentlich nichts Neues. Dass es derzeit nur lauwarme Begrenzungen in Form von Richtgeschwindigkeiten gibt, die zudem nicht bußgeldbewehrt sind, ist bekannt – wir stellen somit die nichtgestellte Frage an dieser Stelle: wer kommt für die Schäden auf, die aus Zerstörungen, die an Ufern, Häfen, Sieltoren, Deichen etc. durch zu schnell fahrende Schiffe entstehen?

Sie erhalten die Antwort nach einem kurzen Youtube-Beitrag zu den Folgen einer zu schnellen Passage des Containerschiffes “Bunga Seroja Satu” am Lühe-Anleger:

Ja, natürlich die persönlich Betroffenen und wir Steuerzahler. Über ein Straf- und Schadensersatzverfahren gegen die “Bunga Seroja Satu” ist nichts bekannt. Wie das Verfahren bei einem ähnlichen Vorfall an der Strandperle ausgegangen ist, der nur ein halbes Jahr später mit der “Grande America” stattgefunden hat,  lesen Sie hier.

 

 

Neues zur E3-Verklappung

Über die sommerliche Aufnahme von Baggerarbeiten und der Verbringung des Baggergutes zur Tonne E3 vor Helgoland hatten wir berichtet.

In den Antworten zu einer schriftlichen kleinen Anfrage wird beschrieben, warum im Hafen gebaggert und der Schlick vor Helgoland verklappt wurde: vom 1.4. bis zum 6.11. eines Jahres besteht eine Ausschlusszeit, in der nicht mehr vor Nesssand umgelagert werden darf.

Die Verklappung des Schlickes vor Helgoland ist also keinesfalls eine Maßnahme des “Strombau- und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe“, in dem man auf Seite 22 lesen konnte: “Die Verklappung des Baggergutes an der Tonne E3 entspricht für die Sedimentbilanz der Tideelbe einer Verbringung zum „point of no return“.” – also kein Rückspülen (Tidal pumping) des Baggergutes zurück in den Hafen.

Das Sedimentkonzept ist für Hamburg uninteressant. Die Verklappung des Baggerschlicks vor Helgoland bei der Tonne E3 ist zu einem Hamburger Notfallplan für sommerliche Baggerei geworden. Leider kann man den Notfallplan nicht über Nacht ziehen, sondern muss noch ein paar Wochen Vorlauf einplanen. In dieser Vorlaufzeit musste man Sedimentproben ziehen und deren Ergebnisse veröffentlichen: Nun weiß jeder Fischer in der Nordsee und jeder Badegast auf der Helgoländer Düne, worauf er sich einläßt. Das ist doch transparent…

 

 

Unter Bagger-Freunden

Wir hatten über die Mysteriösen Baggerkosten und deren weitere Inplausibilitäten aus den Senatsantworten berichtet. Nach den mit dem Rebügel gemeinsam betriebenen Recherchen zu den Baggermengen und -kosten ergaben sich diffuse Angaben zur Sedimentfalle in Wedel vor dem dortigen Hamburger Yachthafen.
Ziel dieser Sedimentfalle ist es, den Schlick bereits vor dem Hamburger Hafen abzufangen. Da die Sedimentfalle vor Wedel auf Schleswig-Holsteinischem Gebiet liegt, wird sie von der auf der Bundesstrecke der Elbe für die Baggerei verantwortliche bundeseigene Wasser- und Schifffahrtverwaltung, hier WSA HH, betreut. Die WSA HH würde dort eigentlich gar nicht oder wenig baggern, da der Schlick ja normalerweise in den Hafen durchlaufen würde.  Sie hätte damit in ihrem Verantwortungsbereich keine bzw. nur geringe Belastung  ihres Baggerbudgets. Per Amtshilfe gibt es aber anscheinend eine Vereinbarung, dass die WSA HH die Sedimentfalle ausbaggert und Hamburg diese Baggerkosten in Rechnung stellen darf. Das Vorgehen ist nachvollziehbar: so gehen die Baggermengen in die Gesamt-Baggermengen der WSA HH ein und die Kosten in das Budget der auftraggebenden HPA: Die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Schlickfalle bleibt so für die Öffentlichkeit kaum überprüfbar.
Nun haben wir uns die Zahlen aus den Baggermengen und -kosten zur Sedimentfalle genauer angesehen: Vergleicht man die durchschnittlichen Baggerkosten pro m³ der HPA mit denen der WSA HH, stellt man eklatante Unterschiede fest. Diese Preisunterschiede könnte man in einer Marktwirtschaft grundsätzlich akzeptieren.  Schräg wird es allerdings, wenn wir die errechneten Kosten mit den übrigen durchschnittlichen Baggerkosten der bundeseigenen WSA auf der restlichen Elbstrecke mit denen der Schlickfalle vergleichen.

Wie geht das? Die Herleitung erfordert die Antworten aus den Schriftlichen Kleinen Anfragen 20/3337, 20/12088, 20/12347, 20/12377, 20/12405

Für die Berechnung des durchschnittlichen Hamburger Baggerpreises stellen wir die mit den in der 20/12347, Frage 15, benannten Baggerkosten von 52 Mio. bzw. 56 Mio. Euro den in der 20/12377, Frage 2, benannten Baggermengen jeweils für die Jahre 2012 und 2013 gegenüber und ermitteln den durchschnittlichen Baggerpreis:
HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 4.911.700   6.066.600  
Kosten [€] 52.000.000   56.000.000  
Kosten/m³ [€/m³] 10,59 9,23

Da laut der Senatsantwort zur 20/12405, Frage 4a), die Baggermengen der Schlickfalle NICHT in den Mengenangaben zur 20/12377, Frage 2, enthalten waren, die Baggerkosten lt. 20/12377, Frage 1 (Verweis auf 20/12347), dagegen aber sämtliche Baggermengen berücksichtigen, addieren wir die ergänzenden Baggermengen aus der 20/12405 für 2012 mit 968.691 m³ und für 2013 mit 1.171.705 m³ bei unveränderten Kosten hinzu. Es ergeben sich reduzierte, durchschnittliche Baggerkosten:

HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 5.880.391   7.238.305  
Kosten [€] 52.000.000   56.000.000  
Kosten/m³ [€/m³] 8,84 7,74

Nun wissen wir über die 20/12088, dass sich die dort angegebenen Baggerkosten nur auf das Hamburger Stadtgebiet (Delegationsstrecke und Hamburger Hafen) beziehen und aus der 20/12405 wissen wir, dass die Gesamtkosten einschließlich Sedimentfalle dargestellt sind. Wir rechnen mit den reduzierten Baggermengen und den reduzierten Baggerkosten und ermitteln so die “reinen” auf Hamburger Stadtgebiet angefallenen durchschnittlichen Baggerkosten:

HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 4.911.700   6.066.600  
Kosten [€] 40.000.000   43.000.000  
Kosten/m³ [€/m³] 8,14 7,09
Wir stellen für 2012 und 2013 die Baggermengen der Sedimentfalle aus der 20/12405 der Baggerkostendifferenz aus der 20/12347 und der 20/12088 gegenüber. Die HPA hat für die Sedimentfalle an die WSA HH
  • in 2012 für 968.691 m³ Baggergut rund 12 Mio. Euro und
  • in 2013 für 1.171.705 m³ Baggergut rund 13 Mio. Euro ausgegeben.
In einer Tabelle sieht das wie folgt aus
HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 968.691 1.171.705
Kosten [€] 12.000.000
13.000.000
Kosten/m³ [€/m³] 12,39 11,09
Ergänzend dürfen wir in der 20/12405 lesen: “Da die Kosten dieser Einzelmaßnahmen einen direkten Rückschluss auf das Auftragsverhältnis der HPA mit einem Dritten zulassen, können zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen der HPA hierzu keine Angaben gemacht werden, weil damit künftige  Auftragsvergaben für diese Maßnahme zuungunsten der HPA beeinflusst werden könnten.” Oh, denken wir, da stimmt etwas nicht und betrachten die Baggerkosten für die Bundesstrecke der Elbe.
Die Baggerkosten der GDWS, hier  WSA HH, weisen folgende Kosten aus:
WSA HH 2012 2013
Menge [Mio.m³] 3,6 3,7
Kosten [Mio.€] 14,9 14,4
Kosten/m³ [€/m³] 4,14 3,89
Das bedeutet zunächst, dass HPA für die Baggerarbeiten an der Sedimentfalle an die “Freunde” des WSA Hamburg zwischen 3 und 4 Euro pro m³ mehr bezahlt hat, als HPA dieses hätte selber beschaffen können und dieses nicht kundtun darf.
Es wird aber noch schlimmer: nun kauft HPA bei der WSA HH seine Baggerdienstleistung ein, die laut Auskunft der GDWS in 2012 und 2013 für Hopperbaggerei jeweils 4,14 €/m³ bzw. 3,89 €/m³ bezahlt haben. Damit hat HPA zwischen 7 und 8 € pro m³ Baggergut mehr als die Einkaufspreise der WSA HH bezahlt.
Das ist ein tolles Geschäft für die WSA HH und die vorgesetzte GDWS des Bundes. Immerhin hat der Bund somit rund zwei Drittel der jährlichen “Zuweisung für Seehäfen” des Bundes an Hamburg in Höhe von 21 Mio. Euro eingespielt. Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass es noch weitere “partnerschaftliche Deals” zwischen dem Bund und Hamburg gibt – wer, wie der Bundesverkehrsminister, seit 2005 unverändert an 248 Mio. Euro Bundesanteil für die Elbvertiefung festhält, hat sicher noch weitere gute Ideen und eventuell Verträge in der Hinterhand, wie er die Kosten an Hamburg umleiten kann.