Archiv der Kategorie: Hamburger Bürgerschaft

Vertragsverlängerung

HPA3Es war nur eine kleine Notiz im Abendblatt: “Hafenchef Jens Meier verlängert Vertrag bis zum Jahr 2020“. Der Aufsichtsrat der HPA soll den Vertrag mit dem Geschäftsführer unmittelbar vor der Bürgerschaftswahl um weitere fünf Jahre bis 2020 verlängert haben.

Der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung ist ungewöhnlich: Da der bestehende Vertrag mit Herrn Meier noch über ein Jahr über das Wahldatum 15.02.2015 hinaus bis Ende März 2016 läuft, hätten wir erwartet, dass man die Entscheidung zu dieser Personalie dem neuen Senat überlassen hätte. Der neue Senat, der bis zum Jahre 2020 mit Herrn Meier zusammenarbeiten muß, hätte auch nach der Wahl für eine Personalentscheidung mehr als ausreichend Zeit gehabt.

Die etwaige Entgegnung, dass die Personalentscheidung nicht der Senat, sondern der Aufsichtsrat der HPA trifft, erscheint nicht sehr glaubwürdig. Wie wir aus den Untersuchungen des Landesrechnungshofes wissen, ist der Aufsichtsrat bislang nicht durch Entscheidungsfreude und -interesse in Erscheinung getreten. Zudem hat unser Senat mit  Wirtschaftssenator Herrn Frank Horch als Vorsitzenden des HPA-Aufsichtsrates, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Finanzstaatsrat Herrn Jens Lattmann sowie dem Mitglied, Justizsenatorin Frau Jana Schiedek, erheblichen Einfluss im Gremium.

Ob der bisherige Senat entgegen den bisherigen politischen Gepflogenheiten vor der Wahl bei der HPA Fakten schaffen wollte, versucht nun eine schriftliche kleine Anfrage in der Bürgerschaft in Erfahrung zu bringen.

Krücken-Brücken

Da ist etwas völlig an uns vorbei gegangen… Die noch im Frühjahr 2014 eingeschränkt befahrbare Argentinienbrücke, einem wesentlichen Nadelöhr im Hafen, ist wohl doch nicht soooo kaputt. Das entnehmen wir einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft zum Zustand der Brücken in Hamburg.

Laut den Senatsantworten sind Brücken erst sanierungsbedürftig, wenn diese die Zustandsnote 3 (was das bedeutet wird nicht erklärt) erreichen. Bei einem Nadelöhr wie der Argentinienbrücke hätten wir erwartet, dass diese als sanierungsbedürftig erkannte Brücke, mit großem Vorrang sehr kurzfristig wieder hergestellt werden müsste.Argentinienbrücke

Nee, die Argentinienbrücke scheint nicht ganz so wichtig zu sein. So gibt der Senat in der Anlage mit dem Begriff “Brücken im Argentinienknoten” an, dass mit einem voraussichtlichen Baubeginn ab dem Jahr 2017 geplant wird. Wer sich mal ein paar Minuten an diese Brücke(n) gestellt und die Containertransporte über die Brücke gezählt hat, kann diese Senatsantwort kaum glauben.

Ansonsten sind nur 11 weitere Hafen-Brücken in der Klasse 3 eingestuft, darunter wichtige Brücken wie die Freihafen Elbbrücke, die Kattwyk-Brücke, die Köhlbrandbrücke, aber auch  die Ernst-August-Schleusenbrücke samt Klütjenfelder Straße (die waren doch neu?) und die Brücken über die Reiherstiegschleuse (ist ja nur die Rampe zur Köhlbrandbrücke) und die Finkenwerder Brücke über die Altenwerder Bahngleise (die ist doch auch noch ganz neu?). Nein, das ist ja alles auch gar nicht schlimm, Staus wird es nicht geben und die Sanierungen werden vor allen Dingen kaum Geld kosten.

“Brave” Giftstoffe

Unmittelbar an der westlichen Stadtgrenze von Hamburg, also genau bei der SchnallesHafenHPA-Verklappungsstelle für den Hafenschlick vor Nesssand und wenige Kabellängen östlich von der sogenannten “Schlickfalle” vor Wedel entfernt, liegt das Kohlekraftwerk Wedel. Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Gaskraftwerkes auf dem Gelände des Kohlekraftwerkes berichtet das Hamburger AbendblattBei Niedrigwasser lässt es sich am besten beobachten. Dann blubbern Schadstoffe aus dem Schlick im Wedeler Hafenbecken. Es sind Rückstände der ehemaligen Ölraffinerie, die sich Jahrzehnte nach der Betriebsschließung ihren Weg aus den Tiefen der Erde bahnen und bei Flut als Ölfilm auf dem Wasser schwimmen.” Als Schadstoffe werden Mineralölkohlenwasserstoffe, Benzol und halogenierte Kohlenwasserstoffe benannt.

Mit dem Wedeler Hafenbecken ist der vor Jahren geschlossene “Schnalles Hafen” gemeint, der gemeinsamen mit den anschließenden Flächen der Geest den geplanten “ElbeBusinessPark” bildet. Auf diesen Flächen wurde in 1906 die “Mineralöl-Raffinerie Wedel” (später Mobil-Oil) gebaut und mit einer Vacuum-Destillieranlage Motorenöl SchnallesHafen2produziert. Über 140 Tanks sollen hier gestanden haben. Bei einem Kriegsangriff im August 1944 wurde die Raffinerie gezielt bombardiert und schwer getroffen. Die Belastung der Fläche ist sehr lange bekannt – dass die Elbe ebenfalls von auslaufenden Giftstoffen betroffen ist, haben wir bislang nicht gehört oder gelesen.

Wir wissen, dass die im Jahre 2013 vor Nesssand verklappten 5 Mio. m³ Hamburger Hafenschlick (Seite 7 mit Karte) regelmäßig mit der Flutstromdominanz der Elbe wieder in den Hamburger Hafen zurückwandern. Gleichzeitig sollen wir annehmen, dass die in nicht einmal 300 m Entfernung zur Verklappungsstelle austretenden giftigen Stoffe im Gegensatz zu dem verklappten Hafenschlick ganz “brav” vor bzw. in dem offenen Wedeler Hafenbecken bleiben. Die Giftstoffe lagern sich nicht einmal an die dortigen Sedimente an. Und das bereits seit mehreren Jahrzehnten!

In den jährlichen HPA-Monitoringberichten zur Umlagerung bei Nesssand wird nur über Schadstoffbelastungen durch das Wasser aus der Mittel- und Oberelberegion berichtet.  Einleitungen aus Hamburg und der Tideelbe scheint es nicht zu geben. Was dieses für die Kreislaufbaggerei im Hamburger Hafen doch sehr freundliche Verhalten der bei Wedel austretenden Giftstoffe seit Jahrzehnten beeinflusst, wissen wir somit nicht. Hätten Sie eine Erklärung?

PS: Nach Veröffentlichung dieses Textes wurde noch eine schriftliche kleine Anfrage zum Thema Kraftwerksbau in der Bürgerschaft gestellt. Auch die Giftstoffe spielen eine Rolle.

Schwefelgesetzänderung?

In der Bürgerschaft hat heute eine Fraktion einen Antrag auf Präzisierung des Schwefelgesetzes gestellt. Wenige Tage zuvor war ein Bericht des Umweltausschusses zum Schwefelgesetz an die Bürgerschaft veröffentlicht worden, der mit einer “löchrigen” Beschlussempfehlung für die Annahme des Gesetzes versehen war. Lediglich die jetzt antragstellende Fraktion hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Vorlage des Antrages unterstreicht unsere Vermutung, dass in Hamburg eine sehr schifffahrtsfreundliche Auslegung des Schwefelgesetzes zu Lasten der Gesundheit der Hamburger gepflegt wird. Die nun beantragten Präzisierungen nutzen aber weiterhin nicht die volle Gesetzgebungskompetenz, die Hamburg bei der Formulierung des Gesetzes gehabt hätte und lassen weitere Lücken bestehen.

Vielleicht stellt ja noch eine weitere Fraktion einen Antrag, der die verbleibenden Löcher im Kreuzfahrtterminal2Gesetz schließt. Dieser könnte angesichts des Richtfestes am neuen Kreuzfahrtterminal ein Zeichen setzen. Bei der gestrigen Feierlichkeit betonten HPA-Geschäftsführer Herr Jens Meier und Wirtschaftssenator Herr Frank Horch, dass man das neue Terminal doch 20% günstiger als geplant gebaut hätte.

Wir vermuten, dass diese Kosteneinsparung einen sehr einfachen Grund hat. So berichtet das Abendblatt von einem gravierenden Haken am Neubau: “Das kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei dem “CC3” wie das neue Kreuzfahrtterminal heißen wird, eigentlich um einen sehr konventionellen Bau handelt. Es ist weder mit einer Anlage zur Landstromversorgung wie sein Pendant in Altona ausgestattet, noch mit einer Anlegestelle für eine so genannte “Power Barge” wie in der HafenCity, wo der Strom für die Kreuzfahrtschiffe über ein schwimmendes Kraftwerk erzeugt wird, das mit Flüssigerdgas angetrieben wird.

Wir schließen uns der im Abendblatt geäußerten Meinung von Herrn Malte Siegert vom NABU-Hamburg an: “Es ist doch völlig absurd, dass ein Kreuzfahrtschiff auf einer Wasserstraße quasi in der Innenstadt parken und ungestraft die Luft verpesten darf“.

Mitte 2016?

Hapag-Lloyd6Vor kurzem wurde der Bericht des Ausschusses für Öffentliche Unternehmen zur “Regelmäßigen Befassung mit Hapag-Lloyd” an die Bürgerschaft veröffentlicht. Ein leerer Bericht, lediglich mit einem Verweis auf das letzte Ausschussprotokoll versehen. Und das wurde auch gerade eben veröffentlicht… Eine seltsame Art der Dokumentation parlamentarischer Arbeit.

Also schauen wir in das veröffentlichte Ausschussprotokoll samt Folienpräsentation von Hapag-Lloyd:  hier finden wir sehr, sehr viel dünne Luft und gaanz viel guten Glauben.

Wir erfahren über die Freude des Hapag-Lloyd (HL) Vertreters, dass sich die großen Hapag-Lloyd-Gesellschafter (also auch die Stadt Hamburg über die HGV) bereit erklärt haben, für die Dauer von zehn Jahren Ankergesellschafter der HL zu bleiben. Also keine Rede mehr vom Versprechen unseres Bürgermeisters Olaf Scholz vom 29.02.2012: “Wir wollen die Anteile der Stadt in einem absehbaren Zeitraum an seriöse Partner veräußern und/oder im Rahmen eines Börsengangs breit gestreut am Markt platzieren. Yes, we do want our money back.

Ach ja, der in 2014 so häufig gepriesene angebliche Börsengang. Der HL-Vorstand Herr Rolf Habben Jansen hatte diesen vor wenigen Tagen präzisiert: “Wir müssen erst unser Geschäft verbessern und drei bis fünf Quartale mit Erfolg abschließen“. Das wäre eine Verschiebung von dem bisherigen Planjahr 2015 auf frühestens Mitte 2016. Aber im Ausschussprotokoll dürfen wir weitere Voraussetzungen lesen. “Ein wichtiger Faktor im Zusammenhang mit dem Börsengang sei das Umfeld. Der Kapitalmarkt müsse offen sein. Bei den Investoren müsse die Bereitschaft gegeben sein, in diesen Sektor einzusteigen.” Also vom Kapitalmarkt hängt es ab – das ist die doch die bekannte Wiese, wo laut Herrn Karl Marx die scheuen Rehe grasen sollen – und das ist ja bekanntermaßen doch immer sehr schnell flüchtig… Man braucht kein Prophet zu sein. Jeder Fusion in der Größenordnung von Hapag-Lloyd und CSAV werden viele Widrigkeiten begegnen. Es wäre außergewöhnlich, wenn dieses nicht passieren würde. Die Zeitangabe “Mitte 2016” ist somit deutlich geschönt. So stellt sich aber die Frage, warum das HL-Investment geschönt werden muss? Steht man seitens des Senates etwa nicht mehr dahinter?

Am meisten beunruhigt uns aber Folgendes: Ein Abgeordneter befragt den HL-Vertreter zu der Entwicklung der aktuellen Ertragssituation der CSAV unmittelbar vor Abschluss des Fusionsverfahrens (Due Dilligence) im April 2014 und ihre möglichen Auswirkungen auf die HL bis zum Dezember 2014. Der Abgeordnete erhält die Antwort: “Seit dem erfolgreichen Abschluss der Due Diligence im April 2014 stünden der HL keine anderen Erkenntnisse zur Verfügung als der Öffentlichkeit.” Das ist wirklich starker Tobak!

Bei dieser Aussage können wir verstehen, dass kein Senatsvertreter eine Stellungnahme zu dem Rückfluss der in  HL investierten zinslosen Staatsmilliarden abgeben kann, obwohl er es müsste! Eine skurile Situation, wenn wir Hamburger Bürger unserem Senat seit dem Jahre 2008 mehr als 1,1 Milliarden Euro anvertraut haben (der Betrag überschreitet deutlich die Kosten der Elbphilarmonie!) und dieser Senat keine Ahnung hat, was damit passiert. Ob die 1,1 Milliarden und die Zinsen jemals zurückgezahlt werden?

Fragen Sie doch einfach Ihren Kandidaten/in anläßlich der Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 nach der Einschätzung zur Hamburgischen Beteiligung an  Hapag-Lloyd! Sie können auch www.abgeordnetenwatch.de/hamburg für Ihre Frage nutzen.

Soll und Ist

Ende November 2014 antwortete der Senat auf eine schriftliche kleine Anfrage zu der  ContainerumschlagBeauftragung einer neuen Umschlagsprognose für den Containerumschlag im Hafen sehr nebulös: er verwies auf die letzte Aktualisierung per Ende 2013 und behauptete, dass die zuständige Behörde und die HPA genau diese Prognose bei ihren Planungen verwenden würden.

Nicht einmal sechs Wochen später wird in einer schriftlichen kleinen Anfrage erneut nach dieser Umschlagsprognose gefragt und siehe da:Die HPA hat bei dem Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) eine Prognose des Umschlagpotenzials des Hamburger Hafens für die Jahre 2015, 2020, 2025 und 2030 in Auftrag gegeben. Die Erstellung der Prognose ist noch nicht abgeschlossen. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt, sodass noch keine Ergebnisse veröffentlicht werden können.” und “Es wurden im Wesentlichen Daten des ISL und des IHS World Trade Service sowie Ergebnisse von in 2014 durchgeführten Unternehmensbefragungen verwendet. Die verwendeten Ist-Daten reichen bis zum Jahr 2013.

Unglaublich! Es wurde vor vielen Wochen eine neue Prognose in Auftrag gegeben, die heute fast fertig ist und von der der Senat vor sechs Wochen nichts gewusst haben will? Diese Antworten zeigen erneut Respektdefizite des Senates gegenüber den von uns gewählten Abgeordneten auf. Wenn der Senat als Exekutive so mit der von uns gewählten Legislative umgeht, wie geht denn dann dieser Senat mit uns, seinem Wahl-Volk, um?

Nun zu den ersten Umschlagszahlen für das abgelaufene Jahr 2014. Die Welt meldet zu einem anderen interessanten Thema ganz nebenbei:  “9,8 Millionen Container wurden im vergangenen Jahr im Hamburger Hafen umgeschlagen,…”. Das würde bedeuten, dass der Hamburger Hafen 5,4% mehr umgeschlagen hätte, aber seinen bisherigen Rekord mit 9,89 Mio. TEU aus dem Jahre 2007 wieder verfehlt hat. Offiziellere Zahlen wird’s erst im Februar 2015, die offiziellen Zahlen vom Statistikamt Nord vermutlich erst im April geben.

Was in Hamburg immer sehr lange dauert, haben andere Häfen in der Nordrange allerdings bereits in wenigen Tagen erledigt. Für 2014 sind folgende Umschlagsergebnisse für die sogenannten “ARA”-Häfen in TEU bereits erhältlich

  • Antwerpen:   8.960 TEU in 2014 nach    8.578 TEU in 2013, d.h.      +4,5%
  • Rotterdam: 12.298 TEU in 2014 nach 11.621 TEU in 2013, d.h.      +5,8%
  • Amsterdam:        57 TEU in 2014 nach          65 TEU in 2013, d.h.  ./.12,3%

Für Rotterdam und Antwerpen sind diese Umschlagszahlen Rekordwerte. Trotz der fehlenden Zahlen aus Deutschland ist es bereits jetzt absehbar, dass es zwischen den belgischen und niederländischen Mitbewerbern der deutschen Seehäfen Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Wilhelmshaven keine spürbaren Marktanteilsverschiebungen geben wird. Also wie immer!

Halbmast für die Flagge

Immer weniger Containerschiffe unter deutscher Flagge – Wie kann dem entgegengewirkt Deutschlandwerden?” lautet der Titel einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft von Anfang diesen Jahres. Der Text der Anfrage führt aus, dass die deutsche Handelsflotte, insbesondere die Containerschifffahrt, weiterhin massiv ausflaggt. Und das obwohl der deutsche Staat der Schifffahrt für das Tragen der deutschen Flagge hohe Subventionen gewährt. Die Subventionen sind dabei vielfältig: sie können Sie alle unter dem Kapitel Finanzen auf der Internetseite Deutsche-Flagge.de nachlesen. Dort finden Sie z.B., dass

  • der Reeder 40% der Lohnsteuer, die die Seeleute an Bord eines deutschflaggigen Seeschiffes unabhängig von deren Nationalität zahlen, für sich einbehalten darf,
  • der Reeder hohe Zuschüsse für die Lohnnebenkosten, in der Regel sind das die Sozialversicherungsbeiträge, seiner angestellten EU-Seeleute erhält und damit praktisch keine Lohnnebenkosten mehr hat,
  • es eine Tonnagesteuer gibt, die einen normalen Steuerzahler nur den Kopf schütteln lässt.

… und das scheint für die “deutsche Flagge” alles nicht zu reichen. Die Ausflaggung geht weiter. Als Lösung hören wir von den Reedern lediglich, dass die Subventionen verstärkt werden müssen. Die Senatsantworten zeugen von Ratlosigkeit.

Allerdings hören wir von Seiten der Stadt gebetsmühlenmäßig, wie lukrativ die maritime Wirtschaft für Hamburg und Norddeutschland ist. Die Steuern sollen sprudeln, Arbeitsplätze und Wohlstand würden geschaffen werden. Aber auf die Frage, wie hoch denn die Steuereinnahmen für Hamburg von Schiffen unter deutscher Flagge sind, passt der Senat. Durch Ausflaggung gehen die Arbeitsplätze für deutsche Arbeitnehmer verloren und die sowieso schon geringe Tonnagesteuer-Einnahme sinkt weiter. Also, für die Containerschifffahrt unter deutscher Flagge gelten diese Aussagen auf jeden Fall nicht – kein anderer Logistikbereich erhält derartig umfassende Subventionen wie dieser.

Wo kommen denn nun aber für Hamburg die sprudelnden Steuerneinnahmen und die vielen neuen Arbeitsplätze her? Etwa von

  • den vielen Werften (Sietas oder SSB Oortkaten?),
  • den großen Reedereien (Hapag-Lloyd will seit Jahren keine schwarze Null gelingen),
  • den Terminalbetreibern (HHLA hat in 2014 die Dividende gekürzt),
  • den Schlepperreedereien (mit einem Wettbewerbsverfahren beim Kartellamt),
  • den Lkw-Truckern (die stundenlang kostenlos im Stau stehen),
  • den Schifffahrtsfinanzieren (HSH-Nordbank…),
  • den Eisenbahnunternehmen im Containerverkehr (…),
  • der staatlichen Hafenverwaltung HPA (hängt finanziell am Tropf der Stadt)?

Das Schweigen des Senates über realistische Steuereinnahmen, das Schweigen über Insolvenzen bzw. wenig wirtschaftliche Freude in der Hafenwirtschaft in Hamburg, das Schweigen über eine realistische Arbeitsplatzentwicklung im Hafen hat Methode. Ansonsten ist es nicht mehr zu erklären, dass von der Senat die einfache Frage 2. zu den wenigen Schiffen mit Heimathafen Hamburg “Wie hoch sind die geschätzten Steuereinnahmen, die Hamburg pro Jahr über Schiffe unter deutscher Flagge zufließen?
mit einem
Die entsprechenden Steuereinnahmen lassen sich in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln oder realistisch schätzen, weil hierzu eine detaillierte Auswertung von über 30.000 Akten von Unternehmen und Unternehmensbeteiligten erforderlich wäre.” geantwortet wird.

Elbvertiefung teurer…

Der Senatsanworten auf die Anfang Dezember 2014 in der Hamburger Bürgerschaft gestellte Große Anfrage zur Hafenfinanzierung legen dar, dass der Hamburger Anteil für die Baukosten der geplanten Elbvertiefung innerhalb von zehn Monaten um weitere 4,3 Mio. Euro auf nunmehr 208,25 Mio. Euro angestiegen ist (siehe Anlage 4 der Anfrage).

In der Begründung des Senates wird angeführt, “Die Erhöhung des Ansatzes für Ausgleich und Ersatz, u.a. Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft und die Berücksichtigung einer fortgeschriebenen Inflationsrate durch Verzögerungen sowie die Fortschreibung des Risikobudgets haben zu Kostensteigerungen geführt. … Die Kostensteigerung gegenüber dem HPA-Wirtschaftsplan 2014 (Grundlage der Drs. 20/10595) ist zurückzuführen auf eine Fortschreibung des Inflationsannahmen, welche aus einer weiteren Verzögerung des Projektes resultieren.

Rechnen wir den Kostenanstieg von 4,3 Mio. Euro der letzten zehn Monate auf ein ganzes Jahr hoch, ermitteln wir eine Steigerung von über 2,5%. Ein stolzer Wert angesichts der für das Jahr 2014 offiziell angegebenen Preissteigerung von 0,9%.

Für den Bundesanteil der Baukosten zur Elbvertiefung gelten weiterhin die Kostenangaben aus den Regierungsantworten (3. und 4.) zu einer Kleinen Anfragen aus dem April 2014: “Im Haushaltsentwurf 2014 sind für die Elbvertiefung … Investitionsausgaben des Bundes in Höhe von 248 Mio. Euro (Preisstand des Jahres 2005) veranschlagt. Seither erfolgte Preissteigerungen und notwendige Planänderungen unter Berücksichtigung von Einwendungen und Stellungnahmen aus dem Planfeststellungsverfahren werden sich auf die voraussichtlichen Investitionsausgaben auswirken. Eine belastbare neue Ausgabenermittlung ist jedoch derzeit nicht möglich, da zuvor die Auswertung des laufenden gerichtlichen Verfahrens mit allen darin evtl. enthaltenen Auflagen für die Bauausführung abgewartet werden muss.

Während die Bundesregierung in ihrem Haushalt lediglich mit Elbvertiefungskosten auf Basis eines Preisstandes aus dem Jahr 2005 kalkuliert, wagen wir eine Anpassung des Betrages auf den Preisstand des Jahres 2015. Basis für unsere Kalkulation ist die bei der Ausgabenschätzung in der Planungsphase von Bundesregierung und Senat dargelegte Drittelteilung der Kosten: 2/3 trägt der Bund, 1/3 trägt Hamburg. Der Bund müsste somit den doppelten Betrag von Hamburg bezahlen. Und das wären dann nicht mehr 248 Mio. Euro sondern 416,5 Mio. Euro.

Die reinen Baukosten der Elbvertiefung ohne Berücksichtigung der direkt und indirekt zu zuordnenden weiteren Kosten betragen somit mittlerweile 624.750.000 Euro. Wir finden, dass das ein wirklich sportlicher Betrag ist.

Schwefel oder schwafeln?

Im Dezember 2014 wurde im Umweltausschuss der Bürgerschaft ein Senatsentwurf aus dem Mai 2014 zur Änderung des Schwefelgesetzes diskutiert. Der Bericht des Umweltausschusses an die Bürgerschaft ist erst gestern aufgrund einer von der BSU sehr spät bereitgestellten Protokollerklärung veröffentlicht worden.

Der Zeitpunkt kommt Ihnen sicherlich auch komisch vor, nachdem doch bereits zum 01.01.2015 die neuen Schwefelobergrenzen aus dem MARPOL-Annex-VI für einlaufende Seeschiffe gültig geworden sind. Ja, das ist es auch!

Die EU-Schwefelrichtlinie als Basis für das hamburgische Schwefelgesetz, wurde am 21.11.2012 geändert. Die Umsetzung in nationales Recht, also auch das hamburgische Schwefelgesetz, hätte nach der für Hamburg verbindlichen EU-Gesetzgebung bis spätestens zum 18.06.2014 erfolgen müssen. Aber 19 Monate sind auch ein seeeeehr kurzer Zeitraum. Da haben wir doch vollstes Verständnis für die Verspätung – oder?

Was wurde von der EU geändert? Soweit wir das verstehen, wurde der Wortlaut der EU-Schwefelrichtlinie von einigen nationalen Gesetzgebern bislang semantisch ausgelegt: Wenn die EU-Gesetzgeber, bestehend aus Rat, Parlament und Kommission, in den Häfen ab 2010 nur noch Treibstoffe mit maximal 0,1%-Schwefelanteil verbrannt wissen wollten, hat man in einigen Häfen vor Ort mit Reedern, Aufsichtsbehörden und Brennstofflieferanten vortrefflich darüber gestritten, ob 0,1% Schwefelgehalt nicht auch 0,149% (kaufmännisch gerundet ergibt es 0,1%) bedeuten könnten und in keinem Falle der genaue Wert 0,10% gemeint gewesen sei.
Des weiteren ging es anscheinend um die Frage, wann gilt ein Schiff als festgemacht, so dass die zwei Stunden-Regelung zur Umschaltung auf schwefelarmen Kraftstoff greift? Bei Kommando “Alle Leinen fest” oder doch eher wenn der Kapitän ins Bett geht und zwei Stunden Tiefschlaf genossen hat?

Wie wir dem hamburgischen Schwefelgesetz und dessen Interpretation über die zwischen 2010 und 2013 durchgeführten Prüfungshandlungen entnehmen konnten, hatte man sich in Hamburg auf eine gesundheitsgefährdende, dafür aber wirtschaftsfreundliche Interpretation der EU-Schwefelrichtlinie festgelegt.

Dieser weiten, u.a. in Hamburg vorgenommenen, Interpretation hat die EU-Gesetzgebung nun versucht, mit ihrer aktuellen EU-Schwefelrichtlinie einen Riegel vorzuschieben.

Ja, und was macht der Senat? Er legt seiner Gesetzgebung, der Bürgerschaft, erst Mitte Mai 2014 einen neuen Gesetzentwurf zur Entsprechung der präzisierten EU-Richtlinie vor. Das spricht nach 1,5 Jahren Formulierungszeit, laut eigener Aussage geht es um eine “1:1 Umsetzung”, eigentlich schon Bände…

Dann wälzt er weiterhin sein Handlungspotential für die schwefelarme Brennstoffversorgung der “Hafeninternen Verkehre” vollständig auf den Bund ab. Er nutzt seine gesetzgeberische Kompetenz erneut nicht aus! Wir erinnern uns an die Senatsmitteilung für das erste hamburgische Schwefelgesetz. Dort steht: “Für die von einer 1:1-Umsetzung der geänderten Richtlinie 1999/32/EG nicht erfassten hafeninternen Verkehre mit Wasserfahrzeugen hätte Hamburg die Gesetzgebungskompetenz. Für eine Ausdehnung des Verwendungsverbots für Schiffskraftstoffe, deren Schwefelgehalt 0,1 Massenhundertteile überschreitet, auf die von einer 1:1-Umsetzung der geänderten Richtlinie 1999/32/EG nicht erfassten hafeninternen Verkehre mit Wasserfahrzeugen besteht jedoch kein Bedarf. Der Bund ist seiner Umsetzungspflicht u. a. mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- und Brennstoffe (3. BImSchV) vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1720) nachgekommen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass zukünftig auch für die von der Umsetzung nicht direkt erfassten hafeninternen Verkehre mit Wasserfahrzeugen nur entsprechend schwefelarme Schiffskraftstoffe zur Verfügung stehen werden.” Sprich, der Bund trägt dafür Sorge, dass im Hafen nur noch 0,1%-Brennstoff zur Verfügung steht – deswegen müssen wir uns um die hafeninternen Verkehre nicht kümmern. Aber: Das wird nicht kontrolliert!  Auch nicht durch Hamburg!

Dieses Loch wird auch durch das neue hamburgische Schwefelgesetz nicht geändert. Können Sie sich vorstellen, dass ein großer Hafen wie Hamburg, der die großen Schiffe mit allen gewünschten Bunkertreibstoffen versorgt, keinen derartigen Treibstoff für hafeninterne Verkehre zur Verfügung stellen kann? Wir nicht. Zu den hafeninternen Verkehren gehören viele Schiffe. Denken Sie mit uns nach: Waschpo, Hadag-Fähren, Lotsen, Schlepper, HPA-Schiffe, Festmacher, Barkassen, Barges, Feeder… Wir könnten auch anders fragen: warum hat man das Loch nicht einfach mit einem Satz im Gesetzestext zugestopft?

In dem Bericht der Bürgerschaft wird auch Auskunft zu den Kontrolldichten der Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen gegeben. Das Ergebnis des Jahres 2014 schließt nahtlos an die desolaten Ergebnisse der Vorjahre an. Kontrolliert wurden 363 Schiffe = 4,2% der Schiffsanläufe.

Es ist traurig, wie man in Hamburg mit der Gesundheit der Menschen umgeht. Vergessen wir nicht: wir haben einen Hafen mitten in der Stadt. Die giftigen Abgase treffen uns Hamburger direkt in die Lunge, egal ob in der Hafen-City, Bergedorf, Sasel oder Blankenese.

Haben Sie anläßlich der Hamburger Bürgerschaftswahl eigentlich schon Ihren Abgeordneten zu dem Thema befragt?

EU-Schwefelrichtlinie

Seit 2008 haben wir auf die Einführung der verschärften IMO-Abgasvorschriften für Schiffe (Annex VI, Marpol-Abkommen) gewartet, die Hamburg über die Nord- und Ostsee anlaufen wollen. Nun sind die langen Übergangsfristen ausgelaufen und Schiffe, die Hamburg und andere Häfen der Nordrange anlaufen wollen, dürfen auf ihrer Anfahrt seit dem 01.01.2015 nur noch Kraftstoff mit einem Schwefelgehalt von 0,1% verbrennen.

Die EU hatte bereits mit Ihrer EU-Schwefelrichtlinie zum 01.01.2010 dafür Sorge getragen, dass in den EU-Häfen – also auch im Hamburger Hafen – nur noch Schiffskraftstoffe mit 0,1% Schwefelgehalt verbrannt werden dürfen. Der Senat hat die EU-Schwefelrichtlinie über ein eigenes “Schwefelgesetz” mit über fünf Monaten Verspätung in Kraft gesetzt. Die “Gründe” für diese Verspätung, aber auch die Erwartungen können Sie in einem Bericht an die Bürgerschaft nachlesen.

Seit dem 01.01.2015 haben wir also zwei Kraftstoffregelungen für Schiffe: die verschärfte IMO-Regelung für die Anfahrt über Nord- und Ostsee in den Hamburger Hafen und das in Hamburg auf Basis der EU-Schwefelrichtlinie seit Mai 2010 gültige Schwefelgesetz.

Mit den schwarzen Rauchwolken der „Yangming Utmost“ vom Oktober 2014 stellen wir uns die Frage, welche Institution für diese Überwachung zuständig ist. Da es ja zwei Regelungen gibt, beschäftigen wir uns heute zunächst mit der EU-Abgasregelung und fragen uns, wer im Hamburger Hafen die Einhaltung des Schwefelgesetzes überprüft und welche Folgen Verstöße haben könnten?

In den Antworten zu den drei kleinen Anfragen zu den Rauchwolken dürfen wir  vom Senat lesen: „Zuständig für die Bearbeitung der EU-Schwefelrichtlinie ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Sie hat mit der Wasserschutzpolizei die Vereinbarung getroffen, dass die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung des Schiffkraftstoffes im Rahmen der Wahrnehmung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben erfolgen soll. … Die Wasserschutzpolizei Hamburg ist sowohl im Hamburger Hafen als auch auf der Unterelbe bis einschließlich in Teilen des Küstenmeeres für die Ausübung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben zuständig. Davon erfasst werden sowohl Aufgaben des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs als auch die Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.“ Das Gesetz droht mit Zwangs- und Bußgelder, die sich im Einzelfall auf bis zu 50 Tsd. Euro pro Befund belaufen können. In einer Pressemitteilung vom 26.01.2010 wird dieses auch von der Umweltsenatorin angekündigt – dass die HADAG-Fähren u.v.m von dem Gesetz ausgeklammert werden, lassen wir unberücksichtigt.

So suchen wir nach Kontroll- bzw. Ergebnisberichten auf den Seiten der BSU – Fehlanzeige. Aus schriftlichen kleinen Anfragen in der Bürgerschaft mit dem Berichtszeitraum für das Jahr 2010 bis zum Regierungswechsel am 07.03.2011 und mit dem Berichtszeitraum für das Jahr 2011 und 2012 sowie über das Hamburger Transparenzportal mit zwei Berichten für das Jahr 2012 und das Jahr 2013 werden wir aber fündig – warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!?

Nach §13 SeeUmwVerhV kann die Wasserschutzpolizei ein Probe vor Ort nehmen: Die Proben werden von einem Besatzungsmitglied des zu kontrollierenden Schiffes in Anwesenheit eines Polizisten direkt an der Entlüftungsleitung der Hauptmaschine/des Hilfsaggregates gezogen. Andere Proben, z.B. Proben, die gemäß Gesetz vom Brennstofflieferanten der Tankrechnung beigefügt werden müssen, gelten bei Kennern der Materie als leicht manipulierbar. Der Branchenprimus Maersk spricht von gravierenden Lücken.

Welche Ergebnisse haben sich zusammengefasst nun in den letzten vier Jahren von 2010 bis 2013 für die jährlich rund 10.000 Schiffe im Hamburger Hafen ergeben?

  • In der verbleibenden Amtszeit der grünen Umweltsenatorin von Mai 2010 bis März 2011 wurde eine erhebliche Anzahl an Schiffskontrollen durchgeführt (ca. 25 % der eingelaufenen Schiffe). Allerdings scheint man nur die Schiffspapiere und -tagebücher geprüft zu haben – lediglich 28 Kraftstoffproben wurden gezogen.
  • In 2012 reduziert sich die Anzahl der Kontrollen drastisch auf 4,5 % der eingelaufenen Schiffe. Die Anzahl der Kraftstoffbeprobungen steigt auf 172 Stück an. Rund 50 % der direkten Proben weisen eine Überschreitung der Grenzwerte aus. Das betrifft 31 Schiffe.
  • In 2013 lässt die Kontrolle und Beprobung weiter nach. Nur noch 4,1 % der Hamburg anlaufenden Schiffe werden kontrolliert. Kraftstoffproben werden nur noch bei 36 Schiffen vorgenommen, von denen wiederum 31 die Grenzwerte überschreiten.

Wenn in 2013 von 9.300 eingelaufenen Seeschiffen lediglich bei 36 Schiffen (knapp 0,4% aller Schiffe) Kraftstoffproben genommen werden und dann bei 31 Schiffen (also 86%) Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, fragen wir uns, wie ernst man in Hamburg eigentlich die eigenen Gesetze nimmt? Wohlgemerkt der Toleranzwert beim Schwefelgehalt betrug 49%, also 0,149% Schwefelgehalt statt 0,1% – versuchen Sie sich mal bei der Alkohol- oder Geschwindigkeitskontrolle mit einer derartigen Toleranzgrenze…

Ach ja, die Bussgelder. Es sollten ja bis zu 50.000 Euro sein. Als durchschnittliches Bußgeld für 2013 werden 1.750 Euro benannt. In 2011 und 2012 lag das jeweilige Maximum bei 5.000 Euro. “Weiterhin wurden Verwarnungen ausgesprochen und zum Teil mit jeweils 35 Euro belegt.” Namen von schwarzen Schafen werden nicht benannt – die müssen geschützt werden.

Die Bußen und Kontrollen um das Schwefelgesetz wecken Erinnerungen an die Ahndung von kapitalen Vergehen gegen Steuergesetze von Sportmanagern, Vorstandsvorsitzenden großer Logistikunternehmen oder Emma-nzipierten Frauenrechtlerinnen. Es scheinen aus Sicht der Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft nur Kavaliersdelikte gegen die Allgemeinheit zu sein. Macht ja nix, oder?

Wer kontrolliert denn aber nun mit welchen Ergebnissen die Brennstoffe und Abgaswerte von Schiffen in unseren SECA’s Nord- und Ostsee? Für sachdienliche Hinweise aus der Leserschaft sind wir sehr verbunden – MeSmart hinterlässt mehr Fragen als Antworten. Dazu mit Ihrer Unterstützung mehr in Kürze.

Hafenfinanzierung

Unter dem Titel “Hafenfinanzierung” wird Michel1einmal jährlich, zumeist im Frühjahr, eine Große Anfrage in der Bürgerschaft zu den aktuellen Themen des Hafens gestellt. Angesichts des bevorstehenden Wahlkampfes (der Senat hat für die Beantwortung einen Monat Zeit) scheint diese nun ein paar Wochen vorgezogen worden zu sein – wir freuen uns!

Zugegeben, die in der Großen Anfrage gestellten Fragen schmeicheln uns. Schließlich behandeln diese Fragen einen Teil der auf unserer Internetseite unter Hafen21 beschriebenen milliardenschweren Themen rund um die Hafenfinanzierung.

Leider werden in der Großen Anfrage nicht alle Kostenthemen rund um unseren Hafen angefragt, sondern in Frage 5 lediglich mit einem “et cetera” abgehandelt – warum? Es ist doch bekannt, dass unser Senat nur auf sehr konkrete Fragen antwortet und mit “et cetera” angefragte Kostendetails ignoriert. So werden zahlreiche Hafen-Projekte wie

in den Senatsantworten unberücksichtigt bleiben. Dabei ist doch unbestritten, dass ohne die vollständige Umsetzung dieser milliardenschweren Projekte die Elbvertiefung überhaupt keinen Sinn macht! Wie wir  dem Abendblatt aktuell entnehmen, sieht auch die Hafenlobby genau diesen Zusammenhang: “Vor allem Bonz griff die Grünen in gewohnt scharfer Manier an, für ihre ablehnende Haltung zur Elbvertiefung wie auch zu anderen Großprojekten, etwa der Westerweiterung des Eurogate-Containerterminals, der Hafenquerspange, dem zurückliegenden Bau einer vierten Elbtunnelröhre oder anderen Autobahnprojekten rund um Hamburg.” So wird erneut die bekannte Leier der Großprojekt-Verzögerungen angestimmt und mit Krokodilstränen beteuert, dass die geplante Elbvertiefung für die Menschen unserer Stadt und Region doch immense “Vorteile” bringt.

Schauen wir uns diese vermeintlichen “Vorteile” genauer an, stellen wir regelmäßig fest, dass Vorteile nur für die Portemonnaies der von dem Hafenlobbyisten Herrn Bonz vertretenen Hafenwirtschaft entstehen. Herr Bonz sorgt sich nicht um unser aller Wohl.  In Zeiten der Schuldenbremse sorgt er sich um die staatliche Finanzierung der Milliarden für die Infrastruktur, die er doch mit seinem Hafenkollegen weiter kostenfrei nutzen möchte.

Dass die Befürchtung der Hafenlobby wirklich groß sind, zeigt die aktuelle Diskussion einer Schiffsmaut auf Elbe und Weser. Was war das für ein Aufschrei! Der Aufschrei wurde aber noch getoppt: In einem DVZ-Bericht über den  Maritimen Logistikgipfel vom  01.12.2014 durften wir ein Stimmungsbild aus der Hafenwirtschaft lesen: “ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus forderte die Bundesregierung auf, der Infrastrukturpolitik auch finanziell mehr Bedeutung beizumessen. Sie müsse auf eine Stufe mit Bildung, Sicherheit und sozialem Ausgleich gestellt werden. “Dies ist eine Frage der Standortpolitik. Infrastruktur muss Staatsauftrag werden”, betonte der DSVK-Vorsitzende Gerd Deimel. Konkretere Vorschläge zur Umschichtung von Geldern zwischen den Ressorts kamen aus dem Publikum. Dort gab es Stimmen, die Potenzial im Bereich Arbeit und Soziales sehen. Anstatt Gelder dort für geringe Anhebungen auszugeben, die Milliarden kosten, seien die Mittel besser in eine zuverlässige Infrastruktur investiert.

Mit dieser Aussage im Hinterkopf, begrüßen wir die Große Anfrage in der Bürgerschaft sehr, zumal ein weiterer Fokus auf der Finanzierung der HPA liegt. Wir werden zumindest einen Teil der Milliarden für die Hafenprojekte dargelegt bekommen. Wollen wir Hamburger, mit Yagmur, Chantal und weiteren Kindern im Herzen und Kopf, dem obigem Vorschlag der Hafenlobbyisten zu Potenzialen “im Bereich Arbeit und Soziales” folgen? Anläßlich des Festes der Liebe scheint eine zugespitzte Frage für uns Hamburger angebracht und zulässig: Kinder und menschliches Leben zuerst oder doch lieber die Elbvertiefung?

Reederei HPA

Die prekäre finanzielle Lage des Eigentümers des größten deutschen Seehafens wird über einen schräg-anmutenden Haushaltsantrag in der Bürgerschaft mit dem Titel “Hamburg 2020: Wir investieren in die Sicherheit unserer Stadt” deutlich. Die Sicherheit in unserem Hafen wird nach Auffassung des Senates statt mit einer Flotte von funktionstüchtigen HPA4Löschbooten ausreichend über drei Museumsdampfer gewährleistet. Diese liegen nicht, wie man erwarten würde im Museumshafen in Oevelgönne, sondern meistens in der Werft zur Reparatur.

Im aktuellen Haushalt 2015/2016 ist, wie man dem Antrag entnehmen kann, weiterhin kein Geld für ein neues Feuerlöschboot eingeplant. Gleichwohl wird aber die Dringlichkeit erkannt, dass zumindest ein einsatzfähiges Löschboot für den Hamburger Hafen doch angebracht wäre. Aber woher das Geld nehmen?

Na klar! Wir drücken die Kosten aus dem vom Senat aufzustellenden und von der Bürgerschaft zu genehmigenden Hamburger Haushalt weg und laden diese fern der Haushaltskontrolle bei der HPA ab. Und das geht laut o.a. Antrag so: “Mehrere Behörden Feuerwehr1und öffentliche Unternehmen unterhalten derzeit in Hamburg für spezielle Aufgaben Wasserfahrzeuge. Der Senat strebt vor diesem Hintergrund die Schaffung eines ganzheitlichen Flottenmanagements für alle staatlichen Hamburger Schiffe an, in dessen Rahmen die Hamburg Port Authority (HPA) zukünftig für die Beschaffung, Finanzierung und Instandsetzung aller betroffenen Schiffe zuständig sein wird und diese an die jeweiligen Dienststellen als Bedarfsträger verchartert. Die HPA soll damit zukünftig die zentrale Rolle einer Reederei für alle staatlichen Schiffe Hamburgs einnehmen.”

Aber was hilft das? Die Kosten fallen doch trotzdem an, oder? Weit gefehlt, denn jetzt dürfen wir im Antrag etwas über Betriebswirtschaft lesen: “Diese Neustrukturierung in Form eines betriebswirtschaftlich optimierten Flottenmanagements dient zum einen der Effizienzsteigerung und Kostensenkung. Zudem wird damit gewährleistet, dass anders als in der Vergangenheit ein erneuter Instandhaltungsstau vermieden, die Haushaltsbelastung verstetigt und die regelmäßige Ersatzbeschaffung gesichert wird. Durch die Nutzung von Synergieeffekten wird sich dieses Managementmodell tragen.

Na dann ist ja alles klar. Die HPA, die in kürzester Zeit die HHLA-Milliarde aufgezehrt hat, wird nun zukünftig als Reederei bei der Vercharterung von Staatsschiffen an die jeweiligen Behörden Synergieeffekte herbei zaubern können. Und so wird denn auch im Antrag für den Haushaltstopf der Behörde für Inneres und Sport die erste Charterrate für das in 2016 geplante Feuerlöschboot mit 1,2 Mio. Euro festgelegt.

Ob das mit der “HPA-Reederei” klappen wird, ob die Besatzungen der Fahrzeuge jetzt von den Gehaltslisten der Behörden auf die Gehaltslisten der HPA wechseln müssen und wie mit den weiteren offenen Fragen umgegangen werden soll, scheint dabei ziemlich egal zu sein. Wenn es nicht klappen sollte, dann eben nicht. Hauptsache ist, dass man sich im bevorstehenden Bürgerschaftswahlkampf nicht vorwerfen lassen muss, man hätte für die Sicherheit der Bürger nicht alles Mögliche veranlasst. Hat man nun doch, oder? Und das sogar ohne große Haushaltsbelastungen…?!

LNG Tanklager

Über LNG sprechen derzeit in der maritimen Welt sehr viele Menschen. LNG, also Liquefied Natural Gas, deutsch: Flüssigerdgas gilt als gangbarer Weg, um von der Ölverbrennung in Schiffsantrieben zumindest in Küstengewässern wegzukommen. In diesem Zusammenhang Köhlfleethafenbenennen wir die Landversorgung für Kreuzfahrtschiffe und… unsere Hamburger Neuerwerbung, die LNG Hybrid Barge “Hummel”.

Dass das LNG-Engagement im “Greenport Hamburg” in der Hamburger Politik nicht allzu groß ist, wissen wir bereits. Der Senat macht sich über die LNG-Umrüstung der HADAG-Hafenfähren, aber auch der weiteren öffentlichen Hamburger Schiffe, wie Polizei- und Feuerwehrboote, HPA-Eisbrecher und -Arbeitsboote, aber auch der privatwirtschaftlichen Fahrzeuge, wie Schlepper, Festmacherboote und Bagger, keine Gedanken. Dieses kann man den weiteren Senatsantworten auf zwei schriftliche kleine Folge-Anfragen zu den Hadag-Fähren und den Hafenschleppern entnehmen.

Und so lesen wir in einer Pressemitteilung der Reederei Cassen Eils von dem Neubau einer Helgolandfähre, die ab Juli 2015 die Insel Helgoland mit einer zuverlässigen und ganzjährigen Verbindung im Normalbetrieb ab Cuxhaven und am Wochenende auch von Hamburg bedienen soll. Diese Fähre arbeitet mit LNG als Treibstoff. Wir entnehmen der Pressemitteilung zudem, dass sich die EU mit erheblichen Fördermitteln am Bau beteiligt hat und ein wesentlicher Projektpartner die niedersächsische Hafengesellschaft NPorts GmbH & Co. KG ist, die den Cuxhavener Hafen mit einer LNG-Infrastruktur ausstatten will.

Ja, so denken wir uns, das Thema LNG müsste doch ein Thema für “German Ports” sein, dem nebulösen Zusammenschluss der norddeutschen Seehäfen? Schließlich ist die LNG-Versorgung der Schifffahrt doch ein klassisches hafenübergreifendes Infrastruktur-Thema, an dem alle norddeutschen Hafenbehörden, getrieben von deren verantwortlichen Hafen- und Umweltpolitikern, gemeinsam arbeiten müssten?

Wir lesen  im Abendblatt, dass in Hamburg für die Realisierung einer LNG-Infrastruktur erst Planungen für das Jahr 2017 bestehen. Bis dahin, bestätigt der Focus, wird die neue Helgoland-Fähre per Lkw aus Rotterdam mit Flüssigerdgas versorgt. “Über LNG wird viel geredet und wenig umgesetzt“, sagte Mahinde Abeynaike, Geschäftsführer von Bomin Linde im Abendblatt.

Das ist ja richtig prima. Aus Rotterdam werden die neue Helgolandfähre und die Barge “Hummel” in Hamburg mit LNG versorgt, bis 2017 und dann auch noch mit Lkw. Haben denn die norddeutschen Politiker samt Hafenwirtschaft wirklich nicht den Schuss gehört? Nein, so ist das natürlich nicht. Man ist schon dabei, aber wie…?

Im Sommer 2014 erschien eine Pressemitteilung von Niedersachsenports (das Archiv reicht nur noch 1 Jahr zurück), die gleichlautend bei HPA veröffentlicht wurde: dort wird von einer neuen Initiative mit Sitz in Hamburg berichtet: die “MARITIME LNG PLATTFORM e. V. – die nationale LNG-Initiative“. Und dort finden wir als Mitglieder auch viele unserer Bekannten aus der Hafenwirtschaft wieder. Die Geschäftsführung dieses neuen Vereines ist auf die “Ole von Beust Consulting GmbH & Co. KG” übertragen. Das Abendblatt hat parallel einen kleinen Artikel veröffentlicht: “Von Beust macht sich stark für flüssiges Erdgas“.

Wir sind ob der Organisationsform und der handelnden Organisationen und Personen sehr überrascht – was soll man von diesen Vorgängen um LNG halten? Eine schriftliche kleine Anfrage in der Bürgerschaft zu den LNG-Planungen im Hamburger Hafen versucht Antworten zu weiteren LNG-Fragen rund um den Hafen zu erhalten.

Über ein Mitglied des neuen Vereins, der “Bomin Linde LNG GmbH & Co. KG“, landen wir bei einer Tochtergesellschaft Mabanaft von der Hamburger Marquard & Bahls. Mabanaft hatte in 2012 die Gesellschaft Bominflot übernommen. Der damaligen Bominflot und heutigen Bomin gehören die verbliebenen Tanklager am westlichen Ende des Petroleumhafens (siehe Anlage 1b). Ob es da irgendeinen Zusammenhang mit der geplanten Westerweiterung und der verhaltenen Hamburger Politik geben könnte?

Sietas – Este – Schlick

Gleich zwei Mal bejubelte das Hamburger Abendblatt am 10.12.2014 die Sietas Werft in Neuenfelde, heute Pella Sietas Werft.PellaSietas1

In einem Artikel, aus der Rubrik Hafen und Schifffahrt, wird die überholte Hadag-Hafenfähre, die zukünftig Passagiere zum neuen Musical „Das Wunder von Bern“ bringen soll, als Aufhänger für den Bericht genommen. Der zweite Artikel in der Rubrik “Harburg” berichtet über die Veranstaltung des Arbeitskreises Cranz am 08.12.2014, bei der  Fridtjof Rohde, Wirtschaftschef der neuen Pella-Sietas-GmbH, die Aussichten der Traditionswerft erläutert. Beide Artikel berichten über die Geschichte der Werft, über Menschen, die dort gearbeitet haben und jetzt erneut dabei sind, und über die Pläne von Pella Sietas. Hier sollen zukünftig Spezialschiffe gebaut werden, die in der Arktis eingesetzt werden können: Hochseeschlepper, Eisbrecher, Versorger…

Worüber wir im Abendblatt allerdings gar nichts lesen, ist das wesentliche Problem, welches die Arbeit auf der Sietas Werft bedroht: “Das Problem ist jedoch die Verschlickung der Außen- und der Binneneste, sowie der Hafenbecken… (Fridtjof Rohde)  berichtete, dass die Docks auf der Werft gar nicht in Betrieb genommen werden können, weil die Binneneste PellaSietas2und die Hafenbecken verschlickt sind. Es haben sich inzwischen rund 300 000 qm Schlick unmittelbar vor der Werft abgelagert. Um Schiffe bauen und ausliefern zu können, wollte man mit den Wasserinjektionsverfahren die Zufahrt freispülen. Das wurde jedoch von Hamburg Port Authority (HPA) untersagt, weil die Befürchtung besteht, dass das 2011 bereits durch Sedimentablagerungen havarierte Estesperrwerk erneut Schaden nehmen könnte.” lesen wir in einer Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Harburg. Das Thema Schiffbarkeit der Este habe einen großen Raum im Gespräch mit Herrn Rohde eingenommen und er habe ehrlich geantwortet.

Este1
Schlick in der Este-Mündung? Wo denn?

Die Verschlickung der Binnen- und Außeneste ist im Dezember 2011 zum öffentlich bekannten Thema geworden, weil eines der inneren Tore beim Schließen angehoben und schwer beschädigt wurde. Zunächst war die Ursache unklar. Dann stellte sich heraus, dass sich eine sogenannte Schlicklinse gebildet und diese das Tor beim Schließen ausgehebelt hatte. Mit einem enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand wurden die Tore des Este Sperrwerks ab 2012 ausgewechselt. In den Folgejahren wurden bis Frühjahr 2014 verschiedene weitere Maßnahmen von der HPA umgesetzt, um das Sperrwerk dauerhafter zu sichern. U.a. wurde ein spezielle Spülanlage eingebaut, die die Wassertiefe um die Sperrwerkstore ausreichend tief hält, damit nicht wieder eine Havarie durch Verschlickung droht.

Ebenso ist bekannt, dass es immer wieder Probleme mit dem Fährverkehr Blankenese-Cranz gibt, weil wegen zu geringer Wassertiefe Cranz und teilweise auch Neuenfelde von der Fähre nicht erreicht werden können.

Mehrere Schriftliche Kleine Anfragen versuchten dem Thema Verschlickung und Sicherstellung des Fährverkehrs auf den Grund zu gehen. Die Antworten sind teilweise abenteuerlich.

Am 09.07.2012 nimmt eine schriftliche kleine Anfrage mit der Überschrift „Sediment-Saga an der Estemündung und kein Ende“ Bezug auf das Nichtschließen der Fluttore des Sperrwerks am 25.06.2012. Diverse Fragen werden zur Verschlickung gestellt. Dabei werden zunächst in der Einleitung der Fragestellung sehr ausführlich die Veränderungen in der Elbe in Zusammenhang mit bisherigen Elbvertiefungen und der Airbus-Erweiterung beschrieben. Wir erfahren im Weiteren:

  • Das mittlere Thw ist innerhalb von 10 Jahren um 5 cm angestiegen, das mittlere Tnw um 3 cm gefallen. Das entspricht einer Tidenhubveränderung von 8 cm innerhalb von 10 Jahren.
  • Die mittlere Flutdauer hat sich innerhalb dieser 10 Jahre um 3 Minuten verkürzt (2001=05:11 Stunden), entsprechend die Ebbedauer um 3 Minuten verlängert (2011=07:14 Stunden).
  • Des weiteren gibt es eine Tabelle mit den Baggermengen in der Außeneste im Zeitraum Januar 2000 bis Januar 2009

In Ergänzung zu dieser kleinen Anfrage wird am 27.07.2012 eine weitere schriftliche kleine Anfrage gestellt, die sich im Schwerpunkt mit der Schiffbarkeit (Fährbetrieb) der Außeneste befasst. Hier erfahren wir unter anderem:

  • Die Solltiefe der Fahrrinne liegt bei Kartennull -2,50 Meter und die Sollbreite bei ca. 50 Meter. Beides ist im Sommer nicht gegeben. „Um die Solltiefe herzustellen, müssten circa 170.000 m3 Sedimente entnommen werden.“

Im Dezember 2012 befasst sich eine weitere Schriftliche Kleine Anfrage mit dem Thema „Este-Sperrwerk“ und fragt nach Maßnahmen und Kosten der Instandsetzung des Sperrwerks sowie zur Sedimentation im Bereich. Aus den Antworten geht hervor:

  • Die Instandsetzungskosten für das Sperrwerk belaufen auf 4,6 Mio. Euro.
  • Es gibt angeblich keine Hinweise auf eine außergewöhnliche Sedimentation im Bereich der Außeneste und des Sperrwerks.
  • Es gibt angeblich keinen Zusammenhang zwischen der Insolvenz der Sietas Werft und der geringen Baggerei im Bereich der Binnen- und Außeneste.
  • Die Frage, ob es eine vertragliche Regelung gibt, die der HPA die Verantwortung für die Wassertiefenhaltung im Bereich der Sietas Werft und der Außeneste überträgt, wird lediglich mit einem Verweis auf die Drucksache 10/430 aus 1982 beantwortet.
Schlick vor Pella Sietas? Wo denn?
Schlick vor Pella Sietas? Wo denn?

Die Drucksache 10/430 wird in einem Artikel im Hamburger Abendblatt  vom 01.12.2012, erläutert: „Zunächst wäre da die Drucksache 10/430 aus dem Jahr 1982. In ihr ist festgelegt, dass HPA im Auftrag der Hamburger Wirtschaftsbehörde die Außeneste ausbaggert. “Die Stadt Hamburg hat vertraglich mit dem Bund vereinbart, dass sie im Bereich der Außeneste und vor der Werft die für Sietas notwendigen Wassertiefen erhält”, sagt Norbert Prick von der Öffentlichkeitsabteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), die die oberste Wasserbehörde in Hamburg ist. Eigentlich ist nämlich der Bund über das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Hamburg für die Este und Außeneste inklusive Kleinschifffahrt und Fährbetrieb verantwortlich.“ Ausnahme ist das Sperrwerk, dafür ist die HPA auf jeden Fall zuständig. Und wir ergänzen die Drucksache 9/3649, in der die Senats-Überlegungen zu Sietas mit dem angkündigten Vertrag mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dargelegt sind.

In diesem Juni 2014 wird erneut über eine Schriftlicher Kleiner Anfrage nach der Einschränkung des Fährverkehrs nach Cranz bzw. Neuenfelde vor dem Sperrwerk wegen der fehlenden Wassertiefe gefragt. Laut der Senats-Antworten gibt es keine Probleme.

  • „Die HADAG hat bislang keine Fahrten wegen ungenügender Wassertiefe in der Außeneste eingestellt. Bei Niedrigwasser verkehrt die Fähre verlässlich zwischen Blankenese und Finkenwerder, von wo mit der Stadtbuslinie 150 eine Weiterfahrt nach Neuenfelde und Cranz möglich ist. Eine Einstellung des Liniendienstes ist bislang nur aus anderen besonderen Gründen in ganz wenigen Fällen erfolgt (zum Beispiel im Jahr 2013 während des Sturmtiefs Xaver).“
  • Im Übrigen wird der zusätzliche Fahrtweg, der sich bei einer Störung der Erreichbarkeit von Cranz bzw. Neuenfelde ergibt, verharmlost und als zumutbar dargestellt.
  • Wir erfahren auch, dass im Zeitraum November 2013 bis Januar 2014 durch die HPA Wassertiefenhaltungsmaßnahmen im Bereich der Außeneste und des Sperrwerks durchgeführt wurden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Bund hingegen hat über längere Zeit keine Maßnahmen in der Binneneste vorgenommen.

Wir fassen zusammen: Das Thema Verschlickung der Este und des Hafenbereichs der Pella Sietas Werft werden von den zuständigen Hamburger und Bundesbehörden nicht ernst genommen. Den Bewohnern von Cranz sind Umwege für den Arbeitsweg aufgrund der Verschlickung ohne weiteres zumutbar. Ob die Pella Sietas Werft tatsächlich die Arbeit aufnehmen und Spezialschiffe bauen kann, scheint dem Senat völlig egal zu sein, auch wenn dadurch Arbeitsplätze geschaffen würden. Und welche Bedeutung die Este-Verschlickung für den Hochwasserschutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Cranz hat, haben wir hier gar nicht betrachtet.

Der jetzige Senat scheint Neuenfelde und Cranz weiterhin nicht als Stadtteile Hamburg wahrgenommen zu haben, obwohl diese das bereits seit 1937 sind. Was muss den passieren, dass diese Nachricht aus 1937 auch im Hamburger Rathaus ankommt?

Antwerpenstraße II

AntwerpenstraßeEin weiteres Thema im Hamburger Hafen, was schlank unter den Teppich gekehrt worden ist, ist die Sanierung der Bodenvergiftung auf den Grundstücken Antwerpenstraße 1 und 3. Politikfilz bis in die HHLA-Vorstandsetage, Existenzvernichtung, Klageverfahren ranken sich mit dem “Geruch eines Skandals” um die beiden Grundstücke. Niemand spricht offen.

Eine kleine schriftliche Anfrage in der Bürgerschaft stellt neue, wiederum belanglos wirkende Fragen zu den beiden Grundstücken. Ob die Antworten den Filzteppich anheben werden? Natürlich nicht – wir sind doch im Hamburger Hafen!

Da erinnern wir uns an ein weiteres Thema, was unter dem dicken Filzteppich ruht und für das Aufklärung durch einen Rechnungshofbericht angekündigt war: die staatlichen HPA-Entschädigungszahlungen an die Buss-Gruppe im Zusammenhang mit der Beendigung der Mietverträge um die CTS-Flächen in Steinwerder.

Vor genau einem Jahr am 07.11.2014 hatte die Bürgerschaft ein Prüfungs- und Berichtsersuchen an den Rechnungshof einstimmig bei Enthaltung der CDU und FDP beschlossen. Folgende Fragen sollten geklärt werden:

  1. Sind die Entschädigungszahlungen der HPA an die Buss-Gruppe marktkonform, und sind sie ordnungsgemäß zustande gekommen?
  2. Wurden die Kontrollgremien der HPA, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrates, ihren Kontrollpflichten in Bezug auf die Verhandlungen und die Vertragsabschlüsse zwischen HPA und Buss-Gruppe gerecht?
  3. Hat die Geschäftsführung alle für die Entscheidung über ein so gravierendes Projekt notwendigen Unterlagen ordnungsgemäß vorgelegt?

Von einem Bericht des Rechnungshofes haben wir bislang nichts gehört. Wann wird dieser erscheinen? Wir werden das Gefühl nicht los, dass der Bericht am 16.02.2015 erscheinen wird. Genau einen Tag nach der Neuwahl der Hamburgischen Bürgerschaft. Geht Ihnen das auch so?